leider wurde meine Frage noch nicht beantwortet - deshalb nochmals umformuliert:
bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert da mein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Da mein Mann privat versichert ist müsste ich in der Elternzeit so Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
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Annahme: Teilzeitarbeit vor der Elternzeit!
Beginn Teilzeitarbeit Juni (für einen Monat) - Verdienst wäre unter Versicherungspflichtgrenze),
Beginn Elternzeit Juli
Würde ich durch den einen Monat Teilzeit wieder versicherungspflichtig (u. somit beitragsfrei ) in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein ?
Wäre für Infos sehr dankbar,

Gruß
Xantia