EU-Krankenversicherung in Deutschland

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Any
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EU-Krankenversicherung in Deutschland

Beitragvon Any » 24.01.2009, 11:12

Hallo,
sollte dieses Thema bereits in einem anderen Thread diskutiert worden sein, bitte ich um Entschuldigung. Ich habe ein bisschen gesucht, aber nichts gefunden, das meine Fall entspricht. :oops:

Ich habe sowohl in Deutschland als auch in Italien einen Wohnsitz. Krankenversichert bin ich bis jetzt nur in Italien, da ich bisher mehr Zeit in Italien verbracht habe, als in Deutschland. Das wird sich nun bald ändern.

Ich habe mich vor einiger Zeit bei einer deutschen GKV erkundigt, ob ich mich in Deutschland pflichtversichern muss, aber mir wurde gesagt, das sei nicht nötig, da auch meine italienische Krankenversicherung ausreichend sei. Darüber habe ich mich sehr gefreut, denn in Italien bin ich automatisch versichert (ohne extra Beiträge zahlen zu müssen).

Nun kommen aber Zweifel auf: deckt meine italienische KV nur akute gesundheitliche Probleme, wenn ich mich im Ausland (also z.B. in Deutschland) aufhalte? Was passiert, wenn ich an irgendwas erkranke, für das eine OP oder eine längere Behandlung nötig ist? Kann ich das dann in Deutschland durchführen, oder muss ich zwingend zurück nach Italien?

In letzterem Fall würde ich mich dann doch lieber in Deutschland gesetzlich krankenversichern. Ich bin selbständig tätig und verdiene im Moment sehr wenig (höchtens 1000 Euro im Monat). Ich bin nicht verheiratet, habe kein Vermögen und keine weiteren Einkünfte. Kann ich mich in diesem Fall auf die Mindestgrenze von 1250,00 Euro berufen?

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten! :)

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Beitragvon Rossi » 24.01.2009, 17:33

Öhm, zunächst einmal muss man die Fragen klären, wenn Du dich demnächst überwiegend in Deutschland aufhälst, ob Du dann auch noch in Italien versichert bist.

Wenn es so ist, dann dürfte es relativ einfach sein. Du besorgst Dir von der italiennischen Krankenversicherung ein sog. E-Formular (ich glaube E 104). Dieses Formular legst Du irgendeiner Kv in Deutschland vor und lässt Dich betreuen. D. h., Du bekommst von der ausgesuchten deutschen Krankenkasse eine ganz normale Versichertenkarte und kannst alle Leistungen in Anspruch nehmen. Die deutsche Krankenkasse rechnet mit der DVKA ab und die DVKA rechnet mit der italienischen Krankenkasse ab.

Wenn Du nicht mehr in Italien versichert bist, hast Du die Möglichkeit hier eine freiwillige Krankenversicherung (innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausseiden aus der italienischen Kv) in Deutschland zu beantragen. Allerdings geht das nur, wenn Du vorher min. 1 Tag zuvor in dem deutschen System mal versichert gewesen bist. Die Betreuung zählt nicht dazu.

Wenn dieses nicht klappt (1 Tag Versicherung) in Deutschland, dann fällst Du unter die sog. allgem. Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V, da Du zuletzt gesetzlich (hierzu zählt die Mitgliedschaft in einem EU-Land) versichert gewesen bist. Diese Mitgliedschaft kostet allerdings Kohle und dürfte bei einem hauptberuflich Selbständigen bei ca. 300,00 Euro monatlich liegen.

Wenn Du mehr wissen möchtest, solltest Du dich an die DVKA (googeln) wenden. Dort sitzen Speziallisten.

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Beitragvon Any » 26.01.2009, 19:33

Rossi hat geschrieben:Öhm, zunächst einmal muss man die Fragen klären, wenn Du dich demnächst überwiegend in Deutschland aufhälst, ob Du dann auch noch in Italien versichert bist.


Das ist kein Problem. Ich bin ca. 4-5 Monate im Jahr in Italien und die Italiener sehen ja nicht auf die Stoppuhr, um zu kontrollieren, von wann bis wann ich im Land bin. ;-)

Wenn es so ist, dann dürfte es relativ einfach sein. Du besorgst Dir von der italiennischen Krankenversicherung ein sog. E-Formular (ich glaube E 104). Dieses Formular legst Du irgendeiner Kv in Deutschland vor und lässt Dich betreuen. D. h., Du bekommst von der ausgesuchten deutschen Krankenkasse eine ganz normale Versichertenkarte und kannst alle Leistungen in Anspruch nehmen. Die deutsche Krankenkasse rechnet mit der DVKA ab und die DVKA rechnet mit der italienischen Krankenkasse ab.


Jetzt bin ich überrascht! Gibt es denn noch Formulare?? Früher gab es das Formular E111, aber dann wurde die europäische KV-Card eingeführt und es hiess, dass deren Vorlage ausreichen würde. Mein italienischer Freund war damit mal beim deutschen Zahnarzt, ohne Formular. Aber mit dieser Karte hat man keinen Anspruch auf Behandlungen, die über akute Krankheiten hinausgehen.


Wenn Du nicht mehr in Italien versichert bist, hast Du die Möglichkeit hier eine freiwillige Krankenversicherung (innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausseiden aus der italienischen Kv) in Deutschland zu beantragen. Allerdings geht das nur, wenn Du vorher min. 1 Tag zuvor in dem deutschen System mal versichert gewesen bist. Die Betreuung zählt nicht dazu.


Ich war früher auf alle Fälle über meine Eltern bei der AOK versichert... reicht das auch? Leider kann ich mich nicht mehr erinnern, ob ich kurzzeitig noch eine Studentenversicherung hatte, bevor ich nach Italien ausgewandert bin.

Wenn dieses nicht klappt (1 Tag Versicherung) in Deutschland, dann fällst Du unter die sog. allgem. Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V, da Du zuletzt gesetzlich (hierzu zählt die Mitgliedschaft in einem EU-Land) versichert gewesen bist. Diese Mitgliedschaft kostet allerdings Kohle und dürfte bei einem hauptberuflich Selbständigen bei ca. 300,00 Euro monatlich liegen.


Ja, ich hab's ausgerechnet und bin auf etwas über 320,00 Euro gekommen (allerdings unabhängig von der freiwilligen oder der Pflichtversicherung). Es hiess aber, dass man einen niedrigeren Tarif beantragen kann, sofern man belegen kann, dass man tatsächlich sehr wenig verdient.

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Beitragvon Rossi » 26.01.2009, 23:09

öhm, ehrlich gesagt, bevor dort etwas durch die Lappen geht, solltest Du Kontakt mit der DVKA aufnehmen.

Dort gibt es - je nach EU-Land - Spezialisten.



Jetzt bin ich überrascht! Gibt es denn noch Formulare?? Früher gab es das Formular E111


Wenn Du mich fragst, Du verwechselst etwas. Früher gab es die sog. Auslandskrankenscheine, allerdings überwiegend für Touristen. Und dann gibt es noch die anderen Fälle.

Du bist kein Tourist.

Also noch einmal; die DVKA kontaktieren!!!



Also bei uns haben die Fällen schon funtkioniert.

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Beitragvon Any » 01.02.2009, 10:03

[quote="Rossi"]Wenn Du mich fragst, Du verwechselst etwas. Früher gab es die sog. Auslandskrankenscheine, allerdings überwiegend für Touristen. Und dann gibt es noch die anderen Fälle.

Du bist kein Tourist.

Also noch einmal; die DVKA kontaktieren!!!/quote]

Yep, danke! Das werde ich machen.
Meine italienische Krankenkasse weiss nämlich nichts von irgendwelchen Formularen :?

Any
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Beitragvon Any » 04.02.2009, 10:19

Habe mich mit der DVKA in Verbindung gesetzt, aber das was man mir dort mitteilt, trägt im Grunde nur zu meiner Verwirrung bei.
Jetzt stünde plötzlich in Frage, ob meine italienische Versicherung in Deutschland anerkannt wird, da ich in Deutschland beruflich tätig bin. Warum denn das? Als ich mich letztes Jahr bei der GVK erkundigt habe, wurde mir ausdrücklich gesagt, die Versicherung sei vollkommen in Ordnung.


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