Krank und ohne Einkommen - Versicherungspflichtig?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 13.10.2009, 19:19

Rossi hat geschrieben:
Ich bin sicher, dass der Gesetzgeber in der neuen Legislaturperiode einschreiten und nachzuzahlende Beiträge stark begrenzen wird.


Hat er doch schon von Anfang gemacht. Nur die Kassen legen es derzeit noch anders aus.

Vermutlich wäre dort eine gesetzliche Klarstellung besser bzw. ne Flut von Klagewellen gegen die Satzungsregelungen der Kassen, dass fast nie zu ermäßigen bzw. zu erlassen ist.

Auf der anderen Seite verstehe ich die Kassen nicht; sie fordern teilweise volle Pulle, wissen aber mit Sicherheit, dass sie die Kohle eh nicht bekommen. Dann hauen sie noch fette Säumniszuschläge druff. Na ja, jedes Jahr wird der Vollstrecker ins Haus geschickt, man hat ja sonst nix zu tun!



Hallo, du weißt sicher dass die Krankenkassen (die meisten jedenfalls) dem BVA unterstehen und auch von diesem Amt revisionsmäßig kontrolliert werden.
Sicher wissen die Kassen dass in den meisten Fällen nichts zu holen ist, trotzdem können sie nicht einfach hin gehen und einerseits von denen die zahlen können und sich rechtzeitig gemeldet haben die Beiträge anzunehmen und andererseits sang- und klanglos darauf verzichten wenn der Betreffende erklärt, er habe das Geld nicht und er habe nicht gewusst dass er sich sich hätte sofort in 2007 hätte melden sollen.
Sicher wäre hier ein klärendes Wort des Gesetzgebers von Nöten damit die Kassen auch entsprechend handeln können.
Es den Kassen leichter zu machen auf die Nachzahlungen zu verzichten hört sich toll an, doch was ist mit den anderen die bereits gezahlt haben
oder in Raten zahlen um von den Schulden runterzukommen ?
Wie handelt eigentlich die PKV - verzichten die eigentlich auf Nachzahlungen ??
Gruß
Czauderna

Dipling
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Beitragvon Dipling » 13.10.2009, 20:19

In der PKV gibt es keine Nachzahlungen und auch keinen rückwirkenden Versicherungsschutz. Formal muss jede PKV bei verspätetem Versicherungsbeginn Strafzuschläge erheben - so steht es im VVG. Was nicht heisst, dass es keine Mittel und Wege gäbe, die Regelung auszuhebeln. Selbst wenn die Strafzuschläge erhoben werden, so fallen diese je nach Tarif weitaus geringer als Nachzahlungen in der GKV aus (nur 1/6 eines Monatsbeitrags für jeden nicht versicherten Monat, die ersten Monate ausgenommen).

Noch ein Wort zu den gesetzlichen Krankenkassen:
Diese führen in aller Regel nur aus, was der Gesetzgeber beschlossen hat. Und der hat u.a. die Nachzahlungspflicht und die aberwitzigen 5% Säumniszuschläge pro Monat beschlossen.
Die Erlassmöglichkeit nach 186(11) SGB V setzt voraus, dass der Versicherungspflichtige die verspätete Meldung bei der Kasse nicht zu vertreten hat. Das ist so ein Kautschukparagraph, dass man sich über eine völlig unterschiedliche Auslegung seitens der Kassen nicht wundern muss.
Eine fordert 25000 EUR nach (siehe den Fall hier im Forum), eine andere läßt es bei beim Anwartschaftsbeitrag von 40 EUR bewenden.
Als selbst die noch-BGM Schmidt merkte, was sie mit ihrem Gesetzes"werk" angerichtet hatte, bat sie die Kassen um "Kulanz", d.h. sich nicht an das u.a. von ihr beschlossene Gesetz zu halten.

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Beitragvon Rossi » 13.10.2009, 22:47

Hallo, du weißt sicher dass die Krankenkassen (die meisten jedenfalls) dem BVA unterstehen und auch von diesem Amt revisionsmäßig kontrolliert werden.
Sicher wissen die Kassen dass in den meisten Fällen nichts zu holen ist, trotzdem können sie nicht einfach hin gehen und einerseits von denen die zahlen können und sich rechtzeitig gemeldet haben die Beiträge anzunehmen und andererseits sang- und klanglos darauf verzichten wenn der Betreffende erklärt, er habe das Geld nicht und er habe nicht gewusst dass er sich sich hätte sofort in 2007 hätte melden sollen.


Ich persönlich vertrete ich die Auffassung, die Kassen sollten hier für zurückliegende Zeiträume nur den sog. Anwartschaftsbetrag fordern, was mittlerweile ja auch einige machen.

Dipling hat es zutreffend ausgeführt; die Bestimmungen des § 186 Abs. 11 SGB V ist eine Gummibestimmung.

Was heisst denn "Gründe, die der Versicherte nicht zu vertreten hat"

Ich denke, bei den meisten Fällen ist es in der Tat so, dass die überwiegende Zahl es nicht wussten, dass sie versicherungspflichtig sind. Die Kassen auf der anderen Seite behaupten; die Kunden haben es durch die Veröffentlichung im BGBL gewusst. Na ja, über diese Begründung erspare ich mir jeglichen Kommentar!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 14.10.2009, 14:05

Nö, :-)

ich bin der Meinung das jeder der jetzt noch ohne Krankenversicherung rumläuft das vorsätzlich macht, ich weiß das klingt hart aber ich bin der festen Überzeugung. jeder sollte doch wenigstens 1
Mal im Jahr zum Zahnarzt gehen :-)
Gruß
Ps. außergewöhnliche Schiksale lasse ich jetzt mal außen vor und möchte diese auch nicht auf den Schlipps treten.

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Beitragvon Dipling » 14.10.2009, 15:18

Na ja, die 12,92 EUR für die jährliche Kontrolluntersuchung hat wahrscheinlich ein auch ein Nichtversicherter noch über, um die Zahnarztrechnung privat zu bezahlen :)

Vorsätzlich in vielen Fällen ja - aber die Betroffenen (vor allem die zuletzt gesetzlich Versicherten) haben von Tricks abgesehen nach derzeitiger Gesetzeslage nur noch die Wahl, sich bei der Kasse zu melden und sich wegen der Schulden sofort zu erschießen oder "unversichert" und hoffentlich gesund zu bleiben.

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Beitragvon Rossi » 14.10.2009, 19:12

Wobei, ich muss ehrlich eingestehen, auch wenn jemand weiss, dass er versicherungspflichtig ist und sich bei der Kv. nicht meldet, bringt überhaupt nicht viel.

Das Problem ist dann nämlich nicht aufgehoben sondern einfach nur aufgeschoben!!!

Dipling
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Beitragvon Dipling » 14.10.2009, 20:04

Ganz rational betrachtet:

Wenn die Gesetzesänderung für zuletzt gesetzlich Versicherte kommt, lohnt es sich das Warten. Wer sich jetzt "schon" meldet, hat das Nachsehen, denn eine Rückerstattung wird es kaum geben.

Der PKV zuzuordnende Nichtversicherte sparen unter Berücksichtigung eines späteren Strafzuschlags jeden Monat 5/6 des Monatsbeitrags - haben bis zum Vertragsabschluß allerdings auch keinen Versicherungsschutz.

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Beitragvon Rossi » 14.10.2009, 22:14

Wenn die Gesetzesänderung für zuletzt gesetzlich Versicherte kommt,


Woher hast Du das Dipling, dass dort ne Gesetzesänderung kommt. Höre ich jetzt zum ersten mal?

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Beitragvon Dipling » 15.10.2009, 10:36

Das ist meine Überzeugung, insofern hätte ich besser "Falls" schreiben sollen

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Beitragvon ratte1 » 15.10.2009, 12:12

Hallo,

an eine Gesetzesänderung glaube ich nicht. Man hat das Problem doch so schön entsorgt: Den Großteil auf die Schultern der großen Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenkenversicherten und den Rest auf einzelne Nichtzahlungsfähige, die wahrscheinlich irgendwann Privatinsolvenz anmelden werden.

Weshalb sollte der Staat da noch (insbesondere im Blick auf de leeren Sozialkassen) insistieren?

MfG
ratte1

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Beitragvon Rossi » 16.10.2009, 08:03

Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht an eine Gesetzesänderung.

Vor allen Dingen habe ich hier auch noch nicht trommeln gehört!


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