Anspruch auf Familienversicherung endete vor 3 Monaten...

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 08.03.2011, 12:31

Rossi hat geschrieben:Öhm, verstehe ich jetzt nicht!

was würdest du antworten in einem solchen Falle, hier an dieser Stelle - ich habe nämlich gerade so einen Fall - entweder rückwirkend Mitgliedschaft und 7.000 € Beitrag nachzahlen oder nix machen und 5.000 € Leistungen zurückzahlen ??


Sorry, Günter, wo lebst Du denn? Es gibt in Deutschland keine Personen mehr, die unversichert durch die Gegend rennen. Zumindest nach den Traumvorstellungen des Gesetzgebers.

Aber dürfte hier völlig Latte sein.

Wenn die neue Kasse - nach einem langen hin und her unter Einbringung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches - die Mitgliedschaft einträgt, dann machst Du einen Erstattungsanspruch gem. § 105 SGB X bei der neuen Kasse. Dafür hast Du 1 Jahr Zeit und bis dahin sollte es allemal geklärt sein.

Und bei einem Kartenmißbrauch würde ich Dir die Klamotte eh um die Bummelbacken hauen. Die Kasse informiert mich nicht über die Beendigung der Mitgliedschaft; ich stehe wie ein Idiot im dunkelen.

Und dann kommt die böse Kasse und will von mir auch noch die Kosten ersetzt haben, weil ich einen Kartenmißbrauch vorgenommen habe.

Sorry, wo leben wir?


Hallo,

du hast leider die Probematik dieses Falle nicht verstanden und vermutest wieder sofort eine linke Tour der Kasse.
Nur damit du etwas klarer siehst, hier einmal den Fallhergang :
Mitglied war im ALG 1 Bezug bis Anfang 2009 (Ehefrau war mitversichert).
Nach Ablauf des ALG-1 BEzuges wurde Mitglied insgesamt 4mal angeschrieben und auf die Weiterversicherung hingewiesen - Es erfolgte keine Rückmeldung - ergo wurde Mitgliedschaft mit Ende ALG-1 Bezug beendet und u.a. auch die KVK. zurückgefordert.
Im Dezember erlitt das ehemalige Mitglied einen Schlaganfall - bei der Notaufnahme im Krankenhaus wurde die KVK. vorgelegt und die Klinik forderte die Kostenübernahme bei der Kasse an. Die Mitgliedschaft musste wiederhergestellt werden mit dem Tag, der auf das Ende der Mitgliedschaft nach dem ALG-1 Bezug folgte - auch klar ??
Eigene Einkünfte hatte das Mitglied ca. 500,00 € aus selbständiger Tätigkeit, bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung für die Familienversicherung der Ehefrau stellte sich heraus dass die Ehefrau seit 2008 auch selbständig war und über ein so hohes Einkommen verfügte,welches die Familienversicherung nicht mehr ermöglichte - Der Ehefrau wurde nun angeboten innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum xx.xx.2008 eine eigene (frewillige) Mitgliedschaft herzustellen
Zum 31.12.2010 hat nun die Ehefrau das Gewerbe abgemeldet und der Ehemann hat ALG 2 beantragt und bewilligt bekommen, so dass die Familie nun ab dem 01.01.2011 ganz "normal" versichert ist und das Job-Center die Beiträge zahlt..
Du siehst ist Erstattungsanspruch ist da nix zu wollen und den Missbrauch der KVK. kann man auch der Kasse nicht "um die Backen hauen" - die Frage steht also immer noch - eigene Mitgliedschaft oder Rückzahlung der Leistungen ??
Ja Rossi, sag mir, in welcher Welt leben wir denn ??
Gruss
Czauderna

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Beitragvon piet87 » 08.03.2011, 17:34

Hallo Czauderna,

es ist nicht böse gemeint, aber was hat das alles mit meinem Fall zu tun?

zum eigentlichen Thema zurück: Ich habe mich nun bei einer anderen Kasse schlau gemacht und die meinten, dass es kein Problem sei, mich rückwirkend zum 19.12.2010 zu nehmen, denn ich war ja die ganze Zeit im ALG 2 Bezug und habe ein Schreiben, indem die alte KK die Schuld auf sich nimmt.

LG Piet

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Beitragvon Rossi » 08.03.2011, 19:32

Jooh,

also, dann besorge Dir doch einfach eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse und lege diese dem Jobcenter vor. Das Jobcenter soll Dich dort anmelden.

Tja, Günter,

jetzt hast Du ja schon wie die wilde Wutz den Sachverhalt ermittelt. Aus der Sachverhaltsermittlung entnehme ich, dass beide keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben. Warum nimmst Du die Kunden denn nicht in die Kralle bzw. die Gattin auch?

Es gibt doch schon die ersten sozialgerichtlichen Entscheidungen, dass die Kralle eben keine Antragsversicherung ist, was natürlich vom Spitzbubenverband noch anders vertreten wird.

Lese Dir doch mal die Urteile durch, da steht es schön drinne. Von daher hast Du doch gar keine Wahl. Der Sachverhalt ist nach Deinen Ermittlungen mehr als eindeutig,die Kralle schlägt zu und Du musst nicht die Leistungen zurückfordern.

Auch das Schreiben des Bundesversicherungsamtes im Zusammenhang mit der Kralle lese ich nicht anders. Dort ging es nämlich in erster Linie darum, ab wann die Kasse einen Ermittlungsgrundsatz hat und hier die kraft Gesetz eingetretene Kralle ggf. prüfen muss bzw. das Verwaltungsverfahren beginnt. Wenn Leistungen noch nach der Abmeldung in Anspruch genommen wurde, sehe ich jenes auf jeden Fall als Auslöser an.

Ich hätte bei diesem Fall überhaupt keine Probleme. Aber ich bin ja nicht bei der Kasse. =D>

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 08.03.2011, 19:47

Rossi hat geschrieben:Jooh,

also, dann besorge Dir doch einfach eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse und lege diese dem Jobcenter vor. Das Jobcenter soll Dich dort anmelden.

Tja, Günter,

jetzt hast Du ja schon wie die wilde Wutz den Sachverhalt ermittelt. Aus der Sachverhaltsermittlung entnehme ich, dass beide keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben. Warum nimmst Du die Kunden denn nicht in die Kralle bzw. die Gattin auch?

Es gibt doch schon die ersten sozialgerichtlichen Entscheidungen, dass die Kralle eben keine Antragsversicherung ist, was natürlich vom Spitzbubenverband noch anders vertreten wird.

Lese Dir doch mal die Urteile durch, da steht es schön drinne. Von daher hast Du doch gar keine Wahl. Der Sachverhalt ist nach Deinen Ermittlungen mehr als eindeutig,die Kralle schlägt zu und Du musst nicht die Leistungen zurückfordern.

Auch das Schreiben des Bundesversicherungsamtes im Zusammenhang mit der Kralle lese ich nicht anders. Dort ging es nämlich in erster Linie darum, ab wann die Kasse einen Ermittlungsgrundsatz hat und hier die kraft Gesetz eingetretene Kralle ggf. prüfen muss bzw. das Verwaltungsverfahren beginnt. Wenn Leistungen noch nach der Abmeldung in Anspruch genommen wurde, sehe ich jenes auf jeden Fall als Auslöser an.

Ich hätte bei diesem Fall überhaupt keine Probleme. Aber ich bin ja nicht bei der Kasse. =D>


Hallo Rossi,
natürlich gibt es in diesem Fall eine Entscheidung - mir ginge es hier nur um deine Meinung dazu.
Gruss
Czauderna

PS. Piet 87 - natürlich hast du recht - sorry, aber es passte von der Thematik dazu.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 08.03.2011, 19:52

Ho, ho

natürlich gibt es in diesem Fall eine Entscheidung - mir ginge es hier nur um deine Meinung dazu.


Na und, war die Entscheidung der Kasse identisch mit meiner Meinung? Ich bin ja kein Sofa!

Der Günni will mich testen oder wie?!
Zuletzt geändert von Rossi am 08.03.2011, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon piet87 » 08.03.2011, 19:53

Czauderna hat geschrieben:
PS. Piet 87 - natürlich hast du recht - sorry, aber es passte von der Thematik dazu.
Gruss
Czauderna


Kein Thema :) Danke für Eure Hilfe! Ich melde mich, falls das alles doch nicht so glatt laufen sollte wie erhofft.


VLG Piet

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Beitragvon piet87 » 12.04.2011, 07:08

Hallo zusammen, ich wollte nur kurz Rückmeldung geben.

Also die erste Kasse, die ich mir ausgesucht habe, hatte mich wegen irgendwelchen Kündigungsfristen abgelehnt. (Wie hätte ich denn solche Fristen einhalten können?)
Daraufhin habe ich es bei einer anderen KK versucht und es hat geklappt. Ich habe die Kasse meiner Eltern aufgefordert, dass sie nochmals schriftlich die "Schuld" auf sich nehmen. Dies habe ich zusammen mit dem Mitgliedsantrag weggeschickt und es war alles kein Problem.
Ich muss auch nichts für die vergangenen Monate Nachzahlen. Das Jobcenter hat mich ab meinem 23. Geburtstag angemeldet.

Danke nochmal für eure Hilfe und Mühen,

LG Piet

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Beitragvon Czauderna » 12.04.2011, 08:37

Rossi hat geschrieben:Ho, ho

natürlich gibt es in diesem Fall eine Entscheidung - mir ginge es hier nur um deine Meinung dazu.


Na und, war die Entscheidung der Kasse identisch mit meiner Meinung? Ich bin ja kein Sofa!

Der Günni will mich testen oder wie?!


Hi Rossi,
nein, steht mir nicht zu - aber ich bin dir noch eine Antwort hinsichtlich der Entscheidung schuldig. Rückzahlung der Leistung weil erstens war es weniger und zweitens ist es kein Beitragsrückstand, also auch keine Säumniszuschhläge und ggf. keine Leistungseinschränkung bei einer späteren eigen Mitgliedschaft und eine moderate Ratenzahlungsvereinbarung, damit konnten beide Seiten sehr gut leben.
Gruss
Czauderna


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