Rossi hat geschrieben:Öhm, verstehe ich jetzt nicht!was würdest du antworten in einem solchen Falle, hier an dieser Stelle - ich habe nämlich gerade so einen Fall - entweder rückwirkend Mitgliedschaft und 7.000 € Beitrag nachzahlen oder nix machen und 5.000 € Leistungen zurückzahlen ??
Sorry, Günter, wo lebst Du denn? Es gibt in Deutschland keine Personen mehr, die unversichert durch die Gegend rennen. Zumindest nach den Traumvorstellungen des Gesetzgebers.
Aber dürfte hier völlig Latte sein.
Wenn die neue Kasse - nach einem langen hin und her unter Einbringung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches - die Mitgliedschaft einträgt, dann machst Du einen Erstattungsanspruch gem. § 105 SGB X bei der neuen Kasse. Dafür hast Du 1 Jahr Zeit und bis dahin sollte es allemal geklärt sein.
Und bei einem Kartenmißbrauch würde ich Dir die Klamotte eh um die Bummelbacken hauen. Die Kasse informiert mich nicht über die Beendigung der Mitgliedschaft; ich stehe wie ein Idiot im dunkelen.
Und dann kommt die böse Kasse und will von mir auch noch die Kosten ersetzt haben, weil ich einen Kartenmißbrauch vorgenommen habe.
Sorry, wo leben wir?
Hallo,
du hast leider die Probematik dieses Falle nicht verstanden und vermutest wieder sofort eine linke Tour der Kasse.
Nur damit du etwas klarer siehst, hier einmal den Fallhergang :
Mitglied war im ALG 1 Bezug bis Anfang 2009 (Ehefrau war mitversichert).
Nach Ablauf des ALG-1 BEzuges wurde Mitglied insgesamt 4mal angeschrieben und auf die Weiterversicherung hingewiesen - Es erfolgte keine Rückmeldung - ergo wurde Mitgliedschaft mit Ende ALG-1 Bezug beendet und u.a. auch die KVK. zurückgefordert.
Im Dezember erlitt das ehemalige Mitglied einen Schlaganfall - bei der Notaufnahme im Krankenhaus wurde die KVK. vorgelegt und die Klinik forderte die Kostenübernahme bei der Kasse an. Die Mitgliedschaft musste wiederhergestellt werden mit dem Tag, der auf das Ende der Mitgliedschaft nach dem ALG-1 Bezug folgte - auch klar ??
Eigene Einkünfte hatte das Mitglied ca. 500,00 € aus selbständiger Tätigkeit, bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung für die Familienversicherung der Ehefrau stellte sich heraus dass die Ehefrau seit 2008 auch selbständig war und über ein so hohes Einkommen verfügte,welches die Familienversicherung nicht mehr ermöglichte - Der Ehefrau wurde nun angeboten innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum xx.xx.2008 eine eigene (frewillige) Mitgliedschaft herzustellen
Zum 31.12.2010 hat nun die Ehefrau das Gewerbe abgemeldet und der Ehemann hat ALG 2 beantragt und bewilligt bekommen, so dass die Familie nun ab dem 01.01.2011 ganz "normal" versichert ist und das Job-Center die Beiträge zahlt..
Du siehst ist Erstattungsanspruch ist da nix zu wollen und den Missbrauch der KVK. kann man auch der Kasse nicht "um die Backen hauen" - die Frage steht also immer noch - eigene Mitgliedschaft oder Rückzahlung der Leistungen ??
Ja Rossi, sag mir, in welcher Welt leben wir denn ??
Gruss
Czauderna