Nach Versicherungsbetrug keine Chance auf KV?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 09.04.2011, 09:04

mother5 hat geschrieben:Was? Der Basistarif ist um die 600 EUR/monatl. Oh Gott, das ist ja gruselig. Klar nimmt mich da eine PKV.

Trotz des aus Ihrer Sicht sehr lukrativen Geschäftes für die PKV, wird sich keine um Sie reißen. Das Kostenrisikio ist deutlich größer, als 600€mon.

Kann man da vielleicht auf einem Umweg später einen anderen Tarif herausholen?


Mit einer positiven Gesundheitsprüfung ja, aber das wird sehr schwer mit der Vorgeschichte.

Was machen Sie beruflich, warum sind Sie versicherungsfrei? Ich würde an Ihrer Stelle wenn möglich den Weg in die GKV anstreben!
Zuletzt geändert von Cassiesmann am 09.04.2011, 10:01, insgesamt 1-mal geändert.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 09.04.2011, 09:13

Daher meine Frage, wenn z.B ein Ehepartner , falls vorhanden, gesetzlich versichert ist, könnte ggf der Anspruch auf Familienversicherung bestehen.

mother5
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Beitragvon mother5 » 09.04.2011, 21:42

Verheiratet bin ich nicht und ist auch erstmal nicht in Aussicht.

Habe mir schon überlehgt vors Verfassungsgericht zu gehen, aber leider
habe ich nicht das juristische Wissen dazu. Hm.

Klingt nach einer Geschichte, die spannend bleibt und anstrengend.
Schade, dass mir keiner eine einfachere Lösung bzw. andere Unterstützung bietet.
Das ich in einer schwierigen Situation bin bzw. mich in eine komplizierte Lage gebracht habe, ist mir auch klar.

mother5
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Beitragvon mother5 » 09.04.2011, 21:44

@Cassiesmann

ich bin selbstständig

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Beitragvon DKV-Service-Center » 09.04.2011, 21:53

Habe mir schon überlehgt vors Verfassungsgericht zu gehen,

Gute Überlegung, kann aber auch anders rum losgehen, der Schuss, dass man Sie dann als Versicherungsbetrüger anzeigt und verurteilt.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 09.04.2011, 22:26

Die Lösungsmöglichkeiten wurden genannt

- Basistarif (wenn auch teuer - jedoch steuerlich voll absetzbar, was sich natürlich nur auswirkt, wenn die Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit zumindest so hoch sind, dass überhaupt Einkommensteuer anfällt)

- Aufnahme in die GKV durch hauptberufliche Jobaufnahme (günstigster Weg)

- als letzter Strohhalm wäre noch zu prüfen, wie die betrogene PKV "gekündigt" hat. Wenn die PKV den kompletten Vertrag angefochten hat, wäre dieser rechtlich nie zustande gekommen. Folge: Die letzte GKV wäre wieder zuständig und würde Versicherungsschutz bieten - allerdings auch eine fette Nachzahlung verlangen.

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Beitragvon Rossi » 09.04.2011, 22:51

Habe mir schon überlehgt vors Verfassungsgericht zu gehen, aber leider habe ich nicht das juristische Wissen dazu. Hm.



Sorry, würde ich definitiv nicht empfehlen. Wenn man sich lächerlich machen will, dann kan man natürlich diesen Kampf aufnehmen.

Wenn Du es dennoch willst, dann krame mal vorher ca. 30.000 Euronen aus dem Keller für den Fachanwalt und dackele völlig forsch los.

Fakt ist, Du hast gemauschelt, da geht kein Weg dran vorbei.

Jetzt hast Du nur noch bei einer anderen PKV einen Anspruch auf den Basistrarif. Das ist alles, was der Gesetzgeber Dir als Mauscheler eingesteht.

Und wenn Du mich fragst, ist jenes auch noch in Ordnung.

Überlege mal, Deine Krankheitskosten würden bei ca. 500.000 Euro im Jahr liegen (Basistarif kostet ca. 7.200,00 Euro), rechnet sich so eine Klamotte nicht?!

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Beitragvon mother5 » 10.04.2011, 08:43

Liebes Forum,

vielen Dank für all eure Statements und Tipps. Ich bin froh dass ich hier Hilfe bekomme :)
Das mit dem VVG war auch eher eine Trotzidee, die ich schon vor meiner
"Mauschelei" hatte als ich in die PKV wollte. Das Gesindheitssystem ist auf der ganzen Welt aber irgendwie (ausgenommen Chirurgie, Orthopädie, Zahnheilkunde, Unfallmedizin) etwas fragwürdig.

Wie dem auch sei: wie soll ich eine Anfrage bei einer PKV stellen wenn ich da anrufe bzw. wie läuft das ab. Ich bin schon sehr vorsichtig und will die nicht gleich wieder mit meiner Vorgeschichte schockieren. Wie also stelle ich das an, bzw. was sind die "vernünftigsten" Schritte?

Danke für weitere Hilfe.

Viele Grüße
Mother5

Dipling
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Beitragvon Dipling » 10.04.2011, 10:06

Ein formloser Antrag auf Aufnahme in den Basistarif bei der PKV nach Wahl (mit Ausnahme der letzten PKV) genügt.

Die ausgewählte PKV ist zur Aufnahme verpflichtet (§193 Abs. 5 VVG)

Falls es dennoch zu Problemen bei der Aufnahme kommen sollte, Beschwerdemöglichkeiten bestehen hier:

http://www.pkv-ombudsmann.de/

http://www.bafin.de


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