Von daher auch meinen Dank für diesen Hinweis.
Der Ehemann 66 Jahre alt wird jetzt eine sv-pflichtige Beschäftigung aufnehmen. Er ist noch sehr fit und möchte sogar etwas tun. Dabei hat er auch ne super Qualifikation.
Es ist ja schließlich nicht verboten nach der Vollendung des 65. Lebensjahres eine Arbeit aufzunehmen. Und billig für den Arbeitgeber ist es zudem auch noch. Er braucht nur Anteile für die KV/PV zu entrichten. In der RV und AV ist der Kunde versicherungsfrei.
Kündigung durch PKV
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Natürlich, der Hase muss immer irgendwie durch die Gegend rennen.
Die besondere Hürde nach § 6 Abs. 3a SGB V habe ich natürlich auch schon geprüft. Jene wird er definitiv überwinden. Aber der Rossi weiss jetzt schon, dass im ersten Anlauf eine Ablehnung von der Kasse kommt. Denn bei der Kasse ist grundsätzlich jeder Ü 55 von der Versicherungspflicht ausgeschlossen. Aber daraus mache ich mir wieder einen Joke, denn die Anwälte, mit denen der Rossi mittlerweile zusammenarbeitet, möchten auch Kohle verdienen.
Die besondere Hürde nach § 6 Abs. 3a SGB V habe ich natürlich auch schon geprüft. Jene wird er definitiv überwinden. Aber der Rossi weiss jetzt schon, dass im ersten Anlauf eine Ablehnung von der Kasse kommt. Denn bei der Kasse ist grundsätzlich jeder Ü 55 von der Versicherungspflicht ausgeschlossen. Aber daraus mache ich mir wieder einen Joke, denn die Anwälte, mit denen der Rossi mittlerweile zusammenarbeitet, möchten auch Kohle verdienen.
Also - ich hatte vorher nicht gewusst, daß ich durch den Wechsel von der Barmenia zur Bayrischen Beamtenkassen (beides Privatkassen) nur 20€ spare. Die hatten erst nachdem die mich schon aufgenommen hatten einen Nachschlag gefordert. Das war wegen meiner Problem mit den Ohren. Das habe ich dem Vetreter aber vorher alles gesagt (wie bereit erwähnt ich habe nichts verschweigen). Natürlich lässt sich jetzt im Nachinein nichts mehr beweisen. Fakt ist allerdings, daß dieser Vertreter mich absichtlich gelinkt hat und eine Provision zu kassieren. Er hat seine Schäfchen ja im Trockenen. Provison kassiert und frech gelogen.
Ein anderes Problem ist nun, daß die BKV behauptet der Vertrag wäre nie zustande gekommen obwohl ich von Oktober bis März meine Beiträge gezahlt hab. Diese haben die mir nicht zurück gezahlt. Dürfen die das? Ich muss wirklich mal zu einem guten Anwalt gehen. Kennt hier vielleicht jemand einen?
Ein anderes Problem ist nun, daß die BKV behauptet der Vertrag wäre nie zustande gekommen obwohl ich von Oktober bis März meine Beiträge gezahlt hab. Diese haben die mir nicht zurück gezahlt. Dürfen die das? Ich muss wirklich mal zu einem guten Anwalt gehen. Kennt hier vielleicht jemand einen?
Zur Haftung des Vermittlers und Schadenersatz (§ 63 VVG): Der Vermittler ist zur Erstellung eines Beratungsprotokolls verpflichtet, eine Durchschrift des Protokolls ist dem Kunden bei Vertragsabschluß auszuhändigen. Manchmal lässt sich anhand dieses Beratungsprotokolls eine Falschberatung nachweisen und Schadenersatz einfordern.
Dass Beiträge bei Anfechtung des Vertrages nicht zurückerstattet werden, ist leider üblich. Eine komplette Anfechtung des Vertrages ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, nämlich dann, wenn die Versicherung bei Kenntnis der verschwiegenen Krankheit den Antrag komplett abgelehnt hätte. Hätte die PKV den Vertrag (ggf. mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen) angenommen, wäre eine Anfechtung unzulässig.
Es muss nicht immer sofort ein Anwalt sein. Es gibt außergerichtlich eine neutrale Schlichtungsstelle, um Streitigkeiten mit der PKV und dem Vermittler zu klären. Die Inanspruchnahme ist kostenfrei:
www.pkv-ombudsmann.de
Dass Beiträge bei Anfechtung des Vertrages nicht zurückerstattet werden, ist leider üblich. Eine komplette Anfechtung des Vertrages ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, nämlich dann, wenn die Versicherung bei Kenntnis der verschwiegenen Krankheit den Antrag komplett abgelehnt hätte. Hätte die PKV den Vertrag (ggf. mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen) angenommen, wäre eine Anfechtung unzulässig.
Es muss nicht immer sofort ein Anwalt sein. Es gibt außergerichtlich eine neutrale Schlichtungsstelle, um Streitigkeiten mit der PKV und dem Vermittler zu klären. Die Inanspruchnahme ist kostenfrei:
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Ich würd in die Händ klatschen, bzsw ggf freiwillige Beiträge nach der Beschäftigung, da leuchtet das Eurozeichen. 1900 € 294, 5 € + 27,75 + Morbi RSA uii. Ausseerdem sollte der kollege denn mal lesen Beschäftigugn aufnehmen und Rentner, kommt jetz nur drauf an was überwiegt die Arbeitnehmereigenschaft oder der Rentner. Aber wegen der Rentenzahlung dürfte es da ja denn auch keine Probleme geben denke ich.
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Öhm vergil
Was möchtest Du mir hier oder den Lesern des Forums versuchen zu verklickern?
Wird ein 66-jähriger Rentner durch die Aufnahme einer Beschäftigung nicht mehr versicherungspflichtig? Kommt es hier darauf an, ob die Rente oder das Einkommen aus dieser Beschäftigung überwiegt?
Sorry vergil, begründe dies bitte nicht wieder einmal mit Wunschvorstellungen sondern ganz einfach mit materiellen Rechstvorschriften.
Ausseerdem sollte der kollege denn mal lesen Beschäftigugn aufnehmen und Rentner, kommt jetz nur drauf an was überwiegt die Arbeitnehmereigenschaft oder der Rentner
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Wird ein 66-jähriger Rentner durch die Aufnahme einer Beschäftigung nicht mehr versicherungspflichtig? Kommt es hier darauf an, ob die Rente oder das Einkommen aus dieser Beschäftigung überwiegt?
Sorry vergil, begründe dies bitte nicht wieder einmal mit Wunschvorstellungen sondern ganz einfach mit materiellen Rechstvorschriften.
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