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Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.05.2011, 15:24

Sorry, bety110, genau die Abwimmelungstaktik kenne ich.

Die Kasse versuchen rechtswidrig die Kosten auf den Sozialhilfeträger zu verschieben.

die Dame meinte, wenn die Schwester nicht genug Vorversicherungszeit hat und man die Sache aus einem Elternteil ableiten soll, dann muss sie vorher 6 Jahre familienversichert gewesen sein, ist sie aber nicht, da sie ja in Bulgarien gesetzlich versichert war,


Jenes ist absoluter Schwachsinn.

Also gehe jetzt wie nachfolgend vor:

- Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt stellen (nicht beim Doktor)-

- beim Versorgungsamt nachfragen, wie lange es dauert

- nach Vorlage des Feststellungsbescheides mit min. 50 % unverzüglich (spätestens 3 Monate) bei der Kasse den Beitritt als freiw. Mitglied gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V (Schwerbehinderter) schriftlich anzeigen. Die Vorversicherungszeit (3 Jahre in den letzten 5 Jahren über Mutter ableiten)


Also, je schneller Du den Feststellungsbescheid hast, destso früher beginnt die Mitgliedschaft in der GKV.


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