familienversicherung bei Stiefkinder
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Wat iss vergil?
Nu mal Butter bei die Fische!?
Sind die Dir ggf. vorliegenden Information "top secret" und nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen? Sind wir hier beim BND (Bundesnachrichtendienst) und beim Security-Dienst der Kassen?
Oder hast Du hier im Schweinsgalopp nur irgendetwas gepostet, wo nichts hintersteckt? So unter dem Motto, ausser Spesen nix gewesen. Ich mache sie alle heiss und lasse ich sie dumm sterben?!
Ich erwarte schon von Dir eine dezidierte Antwort.
Nu mal Butter bei die Fische!?
Sind die Dir ggf. vorliegenden Information "top secret" und nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen? Sind wir hier beim BND (Bundesnachrichtendienst) und beim Security-Dienst der Kassen?
Oder hast Du hier im Schweinsgalopp nur irgendetwas gepostet, wo nichts hintersteckt? So unter dem Motto, ausser Spesen nix gewesen. Ich mache sie alle heiss und lasse ich sie dumm sterben?!
Ich erwarte schon von Dir eine dezidierte Antwort.
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- Postrank1
- Beiträge: 5
- Registriert: 24.12.2011, 11:28
Gewonnen
Hallo poster,
passend zu Ostern haben wir eine sehr gute (und meines Erachtens auch gerechtfertigte) Nachricht in Bezug auf das Thema dieses Threads bekommen - die Beitragsforderung wurde nämlich in einer Einzelfallentscheidung der Krankenkasse auf die tatsächliche Höhe der von der Krankenkasse erbrachten Leistungen (insgesamt 220,- Euro) reduziert. Auf die ursprüngliche Forderung von mittlerweile 2500,- Euro wird verzichtet.
Zum weiteren Hergang seit meiner letzten Meldung:
Nachdem die Krankenkasse den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hat, folgte kurze Zeit später der ablehnende Widerspruchsbescheid des Widerspruchsausschusses der Krankenkasse und bereits 7 Tage später die Vollstreckungsankündigung gegen den Sohn meiner Lebensgefährtin.
Noch am gleichen Tage erfolgten 3 Schritte durch uns:
1) Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde dieser Krankenkasse, also beim Bundesversicherungsamt in Bonn, wegen unverhältnismäßig hoher Beitragsnachforderung, Nichtbeachtung des § 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V und das repressive Vorgehen mit Hilfe der Vollstreckung.
2) Klageeinreichung beim Sozialgericht
3) Einschaltung der BILD-Zeitung
Bereits 5 Tage nach Eingang der Beschwerde beim Bundesversicherungsamt erfolgte ein Einlenken der Krankenkasse, sodass auf eine Intervention des Bundesversicherungsamtes zu schließen ist
Fazit: Ich sehe mich in meinem Rechtsempfinden gestärkt, dass unverschuldet zustande gekommene und rückwirkend erhobene Beiträge bei sozial Schwachen zumindest auf das tatsächliche Maß der erbrachten Leistungen reduziert werden können und sollen.
Ich denke, dass damit der Fall abgeschlossen ist.
Ich bedanke mich bei allen Mitdiskutanten und wünsche allen ein gesegnetes Osterfest.
Gruß
Ulli
passend zu Ostern haben wir eine sehr gute (und meines Erachtens auch gerechtfertigte) Nachricht in Bezug auf das Thema dieses Threads bekommen - die Beitragsforderung wurde nämlich in einer Einzelfallentscheidung der Krankenkasse auf die tatsächliche Höhe der von der Krankenkasse erbrachten Leistungen (insgesamt 220,- Euro) reduziert. Auf die ursprüngliche Forderung von mittlerweile 2500,- Euro wird verzichtet.
Zum weiteren Hergang seit meiner letzten Meldung:
Nachdem die Krankenkasse den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hat, folgte kurze Zeit später der ablehnende Widerspruchsbescheid des Widerspruchsausschusses der Krankenkasse und bereits 7 Tage später die Vollstreckungsankündigung gegen den Sohn meiner Lebensgefährtin.
Noch am gleichen Tage erfolgten 3 Schritte durch uns:
1) Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde dieser Krankenkasse, also beim Bundesversicherungsamt in Bonn, wegen unverhältnismäßig hoher Beitragsnachforderung, Nichtbeachtung des § 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V und das repressive Vorgehen mit Hilfe der Vollstreckung.
2) Klageeinreichung beim Sozialgericht
3) Einschaltung der BILD-Zeitung
Bereits 5 Tage nach Eingang der Beschwerde beim Bundesversicherungsamt erfolgte ein Einlenken der Krankenkasse, sodass auf eine Intervention des Bundesversicherungsamtes zu schließen ist



Fazit: Ich sehe mich in meinem Rechtsempfinden gestärkt, dass unverschuldet zustande gekommene und rückwirkend erhobene Beiträge bei sozial Schwachen zumindest auf das tatsächliche Maß der erbrachten Leistungen reduziert werden können und sollen.
Ich denke, dass damit der Fall abgeschlossen ist.
Ich bedanke mich bei allen Mitdiskutanten und wünsche allen ein gesegnetes Osterfest.
Gruß
Ulli
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