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Verfasst: 07.11.2013, 16:04
von martin0815
naja, du wirst wohl zahlen müssen, da diese Forderungen sich ja so wie du geschrieben hattest hauptsächlich im Jahr 2013 angesammelt haben, weil du nicht gezahlt hast obwohl du regelmäßig angeschrieben wurdest, dies also aufgelaufene normale Beitragsrückstände sind und keine Nachforderungen....

Verfasst: 07.11.2013, 16:42
von Matze1988
Ja trotzdem danke Martin.
Ich hab nochmal um ganz sicher zu gehen.
Den Bundesminesterium für Gesundheit BMG meine Lage geschildert (vor nen paar std) Per Email ob da man evtl. irgendwas noch machen könnte . Halt um ganz sicher zu gehen. Wenn man nichts machen kann, dann hab ich halt Pech gehabt und zahl. Dauert eh noch nen paar Tage bis ich den Brief von der Techniker Krankenkasse kriege zur neuberechnung. Hoffe bisdahin hab ich ne Antwort vom BMG.


Danke nochmals für alles ihr beiden

Verfasst: 09.11.2013, 19:01
von Matze1988
Also hab Heute die Abrechnung der TK mit Erlass usw bekommen.
Hab sofort heute Angerufen und gefragt was ich Eigendlich Zahlen muss.
Weil da Blickt man als Normaler Mensch nicht durch. Die Service Mitiarbeiterin blickte da auch nicht durch. Meinte die schicken mir eine detaliierte Rechnung in ca 1 Woche zu . Wenn jemand so durch blickt ,was Ich eigendlich zahlen muss Insgesamt , wäre ich dankbar. Weil ich wills endlich aus der Welt schaffen so schnell wie möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matze

*Der Brief ist darunter als Link`s*




http://s14.directupload.net/file/d/3436/wcjvhgw3_jpg.htm
http://s1.directupload.net/file/d/3436/58p6q39y_jpg.htm
http://s1.directupload.net/file/d/3436/bhmxpo66_jpg.htm

Verfasst: 10.11.2013, 19:15
von Matze1988
Hab noch gefunden was du Martin geschrieben hattest. Was mich leicht verunsichert. Bei nen anderen Thread /Thema.



*hast du die ärztlichen Leistungen selber bezahlt, oder ging das über die Kasse obwohl du nicht versichert warst?

wenn du Kassenleistungen in Anspruch genommen hast während der nicht versicherten Zeit, gibt es keinen Erlass nach dem neuen Gesetz.

Ggf. könntest du die ärztlichen Leistungen dann ggf. der Kasse erstatten, damit dem Erlass nichts im Weg steht... den Erlaß solltest du auch schriftlich beantragen, dann bekommst du auch schriftlich warum die es ablehnen.*


Weil ich habe keine Krankenversicherungleistungen in Anspruch so wirklich genommen. Ausser halt den Brief verkehr wegen den Regelungen und halt die Service Hotline der TK. Sollte aber zu keinen Leistungen zählen. Ich war zu der Zeit nicht 1 x Beim Arzt im Krankenhaus oder sonst wo.

Mfg

Matze

Verfasst: 11.11.2013, 01:57
von martin0815
wie gesagt, erlassen werden nach der neuen Regelung nur Nachforderungen, also für die Zeit bevor man sich bei der Kasse gemeldet hat, aber bei dir sind es doch laufende Monatsbeiträge gewesen, die sich dann angesammelt haben weil du sie nicht bezahlt hast...

oder habe ich dich jetzt falsch verstanden?

Verfasst: 11.11.2013, 02:54
von Matze1988
Doch hatteste richtig verstanden. Ich hatte mich letztes Jahr November bei der Krankenkasse gemeldet wo ich diesen einen Job hatte. Bzw wegen Schmerz zustände usw Job verloren.

ist schon gut