Zwang als gesetzlich Versicherter freiwillig zu versichern??

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Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 29.10.2013, 12:09

Hallo,
nun, ohne Jurist zu sein, aber wenn die Berechnung in 2010 und der daraus basierende Bescheid unrechtmäßig war, dann kann man das auch heute noch selbstverständlich anfechten und so wie der Fall geschildert wurde, war die Betroffene schon immer in einer GKV-Kasse versichert, egal ob als Arbeitnehmerin, familienversichert oder freiwillig versichert.
Demnach kann die Feststellung von 2010 nicht so ganz stimmen - mein Rat - die Aufstellung muss her, erst dann kan man genaues sagen bzw. schreiben.,
Gruss
Czauderna

peter panter
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Beitragvon peter panter » 03.11.2013, 15:00

So, der Fall scheint interessant zu werden. Die KK hat sich gemeldet und mitgeteilt, das sie noch etwas Zeit für Aufstellung benötigen, da noch Information bei der VorgängerKK eingeholt werden müssen.

Das kann doch nur bedeuten, daß diese Aufstellung nie gemacht worden ist, was m.M. wiederum bedeuten würde das der Bescheid (sofern es überhaupt einen gegeben hat) doch nicht rechtskräftig sein kann oder das von der KK jetzt selbst festgestellt wurde, das hier irgendetwas nicht stimmt und sie das erst klären wollen.

Man darf gespannt sein.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 03.11.2013, 15:46

Nö normaler amtsermittlungsgrundsatz sonst nix. Besorg die Versicherungszeiten
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 16.11.2013, 19:55, insgesamt 1-mal geändert.

peter panter
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Beitragvon peter panter » 16.11.2013, 19:40

So, die Antwort der KK ist jetzt da.

Laut AOK Hessen sind 2 nicht in der Ges.KK versicherte Zeiträume (82-87) erfaßt. Bei einem könnte es eine nicht erfasste Familienversicherung sein aber auch Solzialhilfebezug, da der Kindsvater keine Zahlungen geleistet hat. Beim anderen Zeitraum handelt es sich die Zeit in der sie als alleinerziehende Mutter Sozialhilfe bekommen hatte. Es ist unwahrscheinlich das in diesem Zeitraum mit 2 Kindern keine KK in irgendeiner Art bestanden haben könnte und ohne das es die Versicherte überhaupt gewußt hat doch sowieso nicht. Außerdem hat die RV in diesem Zeitraum auch Erziehungszeiten für die RV anerkannt.

Unterlagen aus dieser Zeit sind keine mehr vorhanden. Ich weiß jetzt nicht genau wo ich den Hebel ansetzten kann. Es kann doch nicht sein, das jemand der in einem Zeitraum in dem er nichts verdient hat und Sozialhilfe bekommen hat sich hierfür bei der Rente freiwillig versichern muss.

Hinzu kommt noch das in der ersten Fehlzeit in BW und bei der 2. Hessen der Wohnsitz war. Auch ist zwischen diesen beiden Zeiträumen ca. ein halbes Jahr in der es keine Fehlzeit gab ohne das an der Situation irgeneine Änderung (z.B. vers. Pfl. Tätigkeit) gewesen wäre.

Vielleicht hat hier noch jemand eine Idee

danke!

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Beitragvon Vergil09owl » 16.11.2013, 19:53

Zeiten wo keine Versicherungspflicht, Familienversicherung oder freiwillige Versicherung bestand, können nicht anerkannt werden 9/10 der Zeit müssen belegt sein. Wenn nicht denn gibt es keine andere Möglichkeit, kraft Gesetzes, als die freiwillige Krankenversicherung.

Hier nochmal ein Link zur Erklärung.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0815.pdf

peter panter
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Beitragvon peter panter » 16.11.2013, 20:02

Das heißt dann, das sich alle die früher über einen bestimmten Zeitraum Sozialhilfe bezogen haben in der Rente freiwillig versichern müssen?

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Beitragvon Vergil09owl » 16.11.2013, 20:14

SofernSozialhilfe bezogen wurde, wird dieser Zeitraum nicht als Zeiten in dre GKV anerkannt, es kann denn dazu kommen das diese Zeiten im Rahmen der 9/10 Regelung fehlen.


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