Ehem. Soldat in die GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
@sozifa190082
Och, so etwas erlebe ich fast jeden Tag!
Ich befürchte, dass die Kasse auf die Übergangsgebührnisse und dem Beihilfeanspruch herumreiten wird und daraus die absolute Versicherungsfreiheit zaubern möchte. Denn der § 6 Abs. 3a SGB V wurde zum 01.01.2009 um den Tatbestand nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erweitert.
Aber dann buddelst Du die BSG Entscheidung aus 2008 heruas und schmetterst sie uffn Tisch. Und niedlich ist der Sachverhalt natürlich; hier wollte die Kasse den Kunden auf jeden Fall an der Angel haben und ist damit bis zum BSG marschiert; der Kunde wollte nämlich nicht in die Solidargmeinschaft. Hier hat dann die Kasse gewonnen.
Deine Kasse angelt derzeit nicht, sie wehrt ab. Also 2 völlig verschiedene Ansatzpunkte.
Ich muss da morgen nochmal mit den ganzen Gesetzestexten vorsprechen, bald hab ich mehr Ahnung, als die selbst
Och, so etwas erlebe ich fast jeden Tag!
Ich befürchte, dass die Kasse auf die Übergangsgebührnisse und dem Beihilfeanspruch herumreiten wird und daraus die absolute Versicherungsfreiheit zaubern möchte. Denn der § 6 Abs. 3a SGB V wurde zum 01.01.2009 um den Tatbestand nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erweitert.
Aber dann buddelst Du die BSG Entscheidung aus 2008 heruas und schmetterst sie uffn Tisch. Und niedlich ist der Sachverhalt natürlich; hier wollte die Kasse den Kunden auf jeden Fall an der Angel haben und ist damit bis zum BSG marschiert; der Kunde wollte nämlich nicht in die Solidargmeinschaft. Hier hat dann die Kasse gewonnen.
Deine Kasse angelt derzeit nicht, sie wehrt ab. Also 2 völlig verschiedene Ansatzpunkte.
-
- Postrank1
- Beiträge: 8
- Registriert: 18.03.2011, 21:52
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_39854 ... .pdf/KatSG
http://www.recht-niedersachsen.de/2041101/84c.htm
http://www.feuerwehr-windeck.de/unterla ... ele_tm.pdf
http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/lvo_feu.pdf
http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/vap_md.pdf
autsch wenn ich § 4 So ansehe wirst du bereits als Beamter angesehen. Zumindest auf Probe.
http://www.recht-niedersachsen.de/2041101/84c.htm
http://www.feuerwehr-windeck.de/unterla ... ele_tm.pdf
http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/lvo_feu.pdf
http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/vap_md.pdf
autsch wenn ich § 4 So ansehe wirst du bereits als Beamter angesehen. Zumindest auf Probe.
autsch wenn ich § 4 So ansehe wirst du bereits als Beamter angesehen. Zumindest auf Probe.
Nee, dat iss jetzt nicht wahr; vergil?
Willst Du dich als Kassenmitarbeiter jetzt noch im Beamtenrecht einarbeiten?
Ich habe mir damals in die Birne gekloppt; ohne Ernennungsurkunde zum Beamten läuft nix!
Und wie es hier aussieht, bekommt der Poster keine Ernennungsurkunde.
Gretchenfrage, wie soll er dann zum Beamten werden? Kraft der Auslegung der GKV, oder wie?
Hallo,
ich denke auch, ohne Ernennungsurkunde ist er kein Beamter und ich bin auch der Meinung dass er ein Beitrittsrecht zu der Krankenkasse hat, an die der er die ganzen Jahre seine Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt hat. Ich kann mich da dunkel an einen Fall erinnern, der sich pünktlich am 01.04.2007 bei uns gemeldet hatte und die Aufnahme beantragte. Zu dem Zeitpunkt wear er schon mehr als ein Jahr von der Bundeswehr weg und hatte Übergangsgebührnisse bezogen - weil er ziemlich krank war, hatte ihn damals die PKV nicht genommen, vor der Budeswehr war er bei uns gewesen. Wir haben ihn zum 01.04.2007 wieder genommen. Ich glaube auch, dass es damals zu diesen Fällen irgendetwas Offizielles gab.
Gruss
Czauderna
ich denke auch, ohne Ernennungsurkunde ist er kein Beamter und ich bin auch der Meinung dass er ein Beitrittsrecht zu der Krankenkasse hat, an die der er die ganzen Jahre seine Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt hat. Ich kann mich da dunkel an einen Fall erinnern, der sich pünktlich am 01.04.2007 bei uns gemeldet hatte und die Aufnahme beantragte. Zu dem Zeitpunkt wear er schon mehr als ein Jahr von der Bundeswehr weg und hatte Übergangsgebührnisse bezogen - weil er ziemlich krank war, hatte ihn damals die PKV nicht genommen, vor der Budeswehr war er bei uns gewesen. Wir haben ihn zum 01.04.2007 wieder genommen. Ich glaube auch, dass es damals zu diesen Fällen irgendetwas Offizielles gab.
Gruss
Czauderna
Nun denn Günter,
wir hatten hier im Forum schon mal so einen Fall.
Der Thread lautete:
Wer berät wenn alle sich den Ball zuspielen
Guckst Du hier:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=945&postdays=0&postorder=asc&start=0
Man konnte es kaum glauben, der Poster hatte nachher 2 Möglichkeiten. Er hatte es nach einem langen Kampf endlich geschafft.
wir hatten hier im Forum schon mal so einen Fall.
Der Thread lautete:
Wer berät wenn alle sich den Ball zuspielen
Guckst Du hier:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=945&postdays=0&postorder=asc&start=0
Man konnte es kaum glauben, der Poster hatte nachher 2 Möglichkeiten. Er hatte es nach einem langen Kampf endlich geschafft.
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
grins, denn sollte er mal das Schreiben von seinem Dienstherrn mit zur KV schleppen und den Beamtentenrechtlichen Status entkräften, sehe ich bisher aber nicht.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 28.03.2011, 08:19, insgesamt 1-mal geändert.
Sorry, vergil, nach meiner bescheidenen Auffassung träumst Du ein wenig.
Was muss jetzt entkräftet werden? Es muss nix entkräftet werden. Es sind einzig und allein Fakten, die hier zählen und zu beurteilen sind. Der Poster hat keine Ernennungsurkunde zum Beamten, damit ist und bleibt er kein Beamter.
Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt auch nicht, was die Einzugsstelle damit zu tun hat. Folgt man Deiner Traumvorstellung, dann wird es demnächst wohl die Ernennungsurkunden zum Beamtentum nicht mehr von Dienstherren geben, sondern einzig und allein von der Einzugsstelle. Sorry, Nachtigal ik hör Dir trapsen.
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, dass die Kassen die Entscheidungen eines Anderen zu akzeptieren haben.
Was soll der Poster vorlegen, eine Negativbestätigung, dass er kein Beamter ist? Was soll das? Man kann natürlich päpstlicher als der Papst sein.
Der Poster legt hier einzig und allein den Vertrag über die Ausbildung der Kasse vor, jenes sollte ausreichen ohne Punkt und ohne Komma!
Was muss jetzt entkräftet werden? Es muss nix entkräftet werden. Es sind einzig und allein Fakten, die hier zählen und zu beurteilen sind. Der Poster hat keine Ernennungsurkunde zum Beamten, damit ist und bleibt er kein Beamter.
Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt auch nicht, was die Einzugsstelle damit zu tun hat. Folgt man Deiner Traumvorstellung, dann wird es demnächst wohl die Ernennungsurkunden zum Beamtentum nicht mehr von Dienstherren geben, sondern einzig und allein von der Einzugsstelle. Sorry, Nachtigal ik hör Dir trapsen.
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, dass die Kassen die Entscheidungen eines Anderen zu akzeptieren haben.
Was soll der Poster vorlegen, eine Negativbestätigung, dass er kein Beamter ist? Was soll das? Man kann natürlich päpstlicher als der Papst sein.
Der Poster legt hier einzig und allein den Vertrag über die Ausbildung der Kasse vor, jenes sollte ausreichen ohne Punkt und ohne Komma!
Na ja, der Poster hat es hier schon eingstellt:
Meine GKV hat mir gesagt, dass ich "meine Arbeitskraft" dem öffentlichen Dienst zur Verfügung stelle und dort auch "weisungsgebunden" bin, somit sagt die GKV "sozialversicherungsfrei, da dem Grunde nach Beamter
Sorry, wenn ich so etwas lese, dann fällt mir nix mehr dazu ein.
Die Kasse hat soeben mit ihrer Traumvorstellung das gesamte Beamtenrecht reformiert. Die dort genannten Verfahrensvorschriften - was die Ernennung eines Beamten angehen - zählen für die involiverte Kasse im Ansatz nicht. Es wird das Lex special der Kasse ins Leben gerufen und führt natürlich zu einer Ablehnung.
Dann halten wir mal fest, sobald jemand dem öffentlichen Dienst seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, ist er nach der Traumvorstellung der Kasse Beamter.
Der Rossi fragt sich dann gerade, weil er seine Arbeitskraft auch dem öffentlichen Dienst zur Verfügung stellt, warum er tariflich Beschäftigter ist und nicht Beamter?
Kann der Rossi morgen zur Kasse gehen und sich dort abmelden und es werden ihm keine Beiträge mehr vom Lohn zu KV/PV abgezogen? Der Rossi ist auch gegenüber seiner Bürgermeisterin weisungsgebunden und stellt auch seiner Bürgermeisterin seine Arbeitskraft aufopferungsvoll zur Verfügung.
Folgt man der Auslegung der Kasse, dann könnte bzw. müsste es so sein.
Sozifa; welche Kasse ist im Boot; ich will auch Beamter werden?!?
Ich habe mir nachfolgendes in die Birne gekloppt:
Das Beamtenverhältnis wird durch die Ernennung zum Beamten begründet. Die Ernennung ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt (sogenannter Realakt) und setzt neben der Einwilligung des zu Ernennenden auch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde voraus. Auch für die Umwandlung eines bestehenden Beamtenverhältnisses oder die Übertragung eines neuen Amtes (z.B. andere Amtsbezeichnung) ist die Ernennung erforderlich.
Ich habe aber mittlerweile das Gefühl, dass das Beamtenrecht von der Kasse anders ausgelegt wird, um deren Traumvorstellung folgen zu können.
Na ja, mehr fällt mir hier nicht mehr dazu ein!
Immer wieder niedlich die Gedankenansätze der Kassen! Sie versuchen ein anderers Rechtsgebiet (Beamtenrecht) zu lesen bzw. zu verstehen. Meistens haben die Kassen erhebliche Probleme ihr eigenes Rechtsgebiet (SGB V) auszulegen und hier packt man noch einen druff, indem man sich versucht in ein anderes Rechtsgebiet zu investieren.
Holla, mehr geht absolut nicht!
Meine GKV hat mir gesagt, dass ich "meine Arbeitskraft" dem öffentlichen Dienst zur Verfügung stelle und dort auch "weisungsgebunden" bin, somit sagt die GKV "sozialversicherungsfrei, da dem Grunde nach Beamter
Sorry, wenn ich so etwas lese, dann fällt mir nix mehr dazu ein.
Die Kasse hat soeben mit ihrer Traumvorstellung das gesamte Beamtenrecht reformiert. Die dort genannten Verfahrensvorschriften - was die Ernennung eines Beamten angehen - zählen für die involiverte Kasse im Ansatz nicht. Es wird das Lex special der Kasse ins Leben gerufen und führt natürlich zu einer Ablehnung.
Dann halten wir mal fest, sobald jemand dem öffentlichen Dienst seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, ist er nach der Traumvorstellung der Kasse Beamter.
Der Rossi fragt sich dann gerade, weil er seine Arbeitskraft auch dem öffentlichen Dienst zur Verfügung stellt, warum er tariflich Beschäftigter ist und nicht Beamter?
Kann der Rossi morgen zur Kasse gehen und sich dort abmelden und es werden ihm keine Beiträge mehr vom Lohn zu KV/PV abgezogen? Der Rossi ist auch gegenüber seiner Bürgermeisterin weisungsgebunden und stellt auch seiner Bürgermeisterin seine Arbeitskraft aufopferungsvoll zur Verfügung.
Folgt man der Auslegung der Kasse, dann könnte bzw. müsste es so sein.
Sozifa; welche Kasse ist im Boot; ich will auch Beamter werden?!?
Ich habe mir nachfolgendes in die Birne gekloppt:
Das Beamtenverhältnis wird durch die Ernennung zum Beamten begründet. Die Ernennung ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt (sogenannter Realakt) und setzt neben der Einwilligung des zu Ernennenden auch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde voraus. Auch für die Umwandlung eines bestehenden Beamtenverhältnisses oder die Übertragung eines neuen Amtes (z.B. andere Amtsbezeichnung) ist die Ernennung erforderlich.
Ich habe aber mittlerweile das Gefühl, dass das Beamtenrecht von der Kasse anders ausgelegt wird, um deren Traumvorstellung folgen zu können.
Na ja, mehr fällt mir hier nicht mehr dazu ein!
Immer wieder niedlich die Gedankenansätze der Kassen! Sie versuchen ein anderers Rechtsgebiet (Beamtenrecht) zu lesen bzw. zu verstehen. Meistens haben die Kassen erhebliche Probleme ihr eigenes Rechtsgebiet (SGB V) auszulegen und hier packt man noch einen druff, indem man sich versucht in ein anderes Rechtsgebiet zu investieren.
Holla, mehr geht absolut nicht!
-
- Postrank1
- Beiträge: 8
- Registriert: 18.03.2011, 21:52
Vielen Dank!
Danke für die ausführlichen Beschreibungen! Genau das habe ich mir gedacht. Ich finde es absolut ärgerlich den Fachleuten der GKV ständig erklären zu müssen wie ich mein ziviles Leben im Moment gestalte. Würde ich an kompetente Sachbearbeiter geraten, die sich inhaltlich intensiv mit den derzeitigen Umständen auseinandersetzen, würde ich Erfolg haben.
Am besten ich nehme mein Laptop mit und halte eure Texte direkt vor.
Werde morgen noch einmal bei der GKV vorsprechen, Argumente habe ich ja jetzt. Dafür herzlichen Dank. Werde die Entscheidung posten!!!!!!!!
Mal sehen was morgen passiert. Ach ja, alle anderen Azubis bekommen morgen ihre Ernennungsurkunde. Der Realakt wird vollzogen. Ich bekomme einen Händedruck
Sollte aber auch gut sein, nach 18 Monaten sollte ich dann auch dem offiziellen Verwaltungsakt folgen
.
Noch einmal DANKE!!!
Am besten ich nehme mein Laptop mit und halte eure Texte direkt vor.
Werde morgen noch einmal bei der GKV vorsprechen, Argumente habe ich ja jetzt. Dafür herzlichen Dank. Werde die Entscheidung posten!!!!!!!!
Mal sehen was morgen passiert. Ach ja, alle anderen Azubis bekommen morgen ihre Ernennungsurkunde. Der Realakt wird vollzogen. Ich bekomme einen Händedruck


Noch einmal DANKE!!!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste