Beitrag für Österreichische Rente bisher zu Unrecht bezahlt?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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heinrich
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Beitragvon heinrich » 12.09.2011, 09:08

Definitiv ist der Beitragssatz für Versorgungsbezüge auch ab 01.07.2011
weiter 15,5 % (und nicht 8,2)

DerLiebePeter
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Beitragvon DerLiebePeter » 12.09.2011, 09:14

Genau stimmt, aber freiwillig Versicherte zahlen auch nur 8,2 % auf Auslandsrente.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.09.2011, 18:09

Jooh, Heinrich, ist korrekt.

Rechtsgrundlage ist der § 248 SGB V

Bei Versicherungspflichtigen gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen der allgemeine Beitragssatz. Abweichend von Satz 1 gilt bei Versicherungspflichtigen für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich 0,45 Beitragssatzpunkte.

Nur die Renten aus der Bauernkasse § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 sind mit 8,2 % zu belegen. Die anderen Versorgungsbezüge mit 15,5 %!

Da soll ein Außenstehender noch durchblicken!?

DerLiebePeter
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Beitragvon DerLiebePeter » 14.09.2011, 14:24

Kurzer Zwischenbericht. Wir waren bei der aktuellen Krankenkasse. Die haben bestätigt, dass meine Frau über ihre deutsche Rente pflichtversichert ist in der KvdR. Meinen Hinweis, der Beitrag für die ausländische Rente sei zu Unrecht erhoben, konnte man in der Zweigstelle nicht nachvollziehen. Man ist dort der Meinung, alle ausländischen Renten waren schon immer Beitragspflichtig. Beim Hinweis auf das neues Gesetz ab 01.07.11 ist die Sachbearbeiterin ausgestiegen, sie kenne sich da nicht aus.

Ich werde also die Situation schriftlich darlegen und unsere Ansprüche anmelden per Einschreiben mit Rückschein.

Liebe Grüße und danke für die Hilfe

Peter

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Beitragvon dr.kuwano » 14.09.2011, 15:26

Hallo,

Einfaches Einschreiben reicht..... bzw mit Rueckschein ist rausgeschmissenes Geld.

Notfalls nimmt der Empfaenger es nicht an und dann???

Das Gericht macht es uebrigens auch nur mit normalem Einschreiben....

Gruss aus Koeln
Olaf

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Erstattung erfolgt

Beitragvon DerLiebePeter » 21.10.2011, 13:25

Hallo,

ein letzter Bericht über den Ablauf. Vor ca. 14 Tagen kam ein Anruf, dass der komplette Beitrag zurück erstattet wird, auch der, der schon verjährt ist. Heute kam das Schreiben mit der Abrechnung und es wird alles erstattet. Noch nicht verjährt waren 4 Jahre und 6 Monate. Mitglied ist sie seit 5 Jahren 7 Monaten. Diese wurden komplett erstattet.

Keine Ahnung, warum die alles erstatten. Mein Schreiben war sehr höflich und freundlich. Ich habe dort angemerkt, dass wir überlegen, Anzeige wegen Betruges zu stellen, um die Verjährungsfrist auf 5 Jahre zu erhöhen und dass wir eine Meldung ans Bundesversicherungsamt erwägen. Dies ist jetzt für uns natürlich hinfällig.

Als kleine Entschuldigung ist eine 20€ Prepaid Tankkarte dabei.

Liebe Grüße und danke für die Hilfe

Peter

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Beitragvon Rossi » 25.10.2011, 22:57

Nun denn, Peter, ich kann es Dir wohl verraten.

Ich habe mich jetzt einmal etwas intensiver mit der Erstattungspflicht von zu Unrecht gezahlten Beiträgen und den Verjährungsvorschriften beschäftigt.

Der Gesetzeswortlaut ist ziemlich eindeutig, danach gilt die sog. 4 Jahresfrist.

Dann aber kommt die sehr kundenfreundliche Rechtsprechung in diesem Zusammenhang.

Tja, holla die Waldfee!

Wenn die Kasse sich auf die Verjährung beruft, dann handelt es sich hierbei um eine sog. Ermessensvorschrift.

D.h., man muss sich nicht auf die Verjährung berufen, man kann es aber!


Genau diese Entscheidung ist natürlich explizit zu begründen. Wenn die Erstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen auf Fehlern der Versicherungsträger zurückzuführen ist, dann ist die Einrede der Verfährung völlig daneben.


Genau so war es bei Dir; es war ein fataler Fehler der Kasse hier Beiträge zusätzlich zu erheben. Genau deswegen hat man auf die Einrede der Verjährung (Ermessenentscheidung) verzichten müssen und alles schön brav erstattet.

Dies entspricht natürlich auch dem Grundsatz der Aufklärung und Beratung der Kunden.

Fehler von Kassen, die begangen werden, dürfen niemals auf den Rücken der armen Versicherten ausgetragen werden.

Mit diesem Thread hast Du mich so eben wieder richtig wach gerüttelt.

Denn ich habe derzeit einen Fall auf dem Tisch, wo die Kundin seit über 32 Jahren frewillig versichert ist und frohlustig die Beiträge seit 32 Jahren gezahlt wurden. Sie hätte aber kostenlos familienversichert werden können.

10.000 Glocken hat die Kasse schon einmal herausgerückt; der Rest (ca. 50.000 Glocken) wird abgelehnt, weil man sich stumpf auf die Verjährungsvorschriften beruft. Ermessen konnte ich bislang auch diesem Ablehnungsbescheid im Ansatz nicht erkennen.

Von daher werde ich mir die Kampfmütze aufsetzen und um die restlichen 50.000 Glocken natürlich kämpfen.

Wir werden sehen, wohin die Reise gehen wird.

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Beitragvon DerLiebePeter » 12.02.2012, 10:25

Leider muss ich diesen Threat nochmal aus der Versenkung holen.

Meine Frau bekommt deutsche und österreichische Rente. Über die deutsche Rente ist sie pflichtversichert in der KVdR. Trotzdem wird sie weiterhin als freiwilliges Mitglied geführt, aufgrund der österreichischen Rente.

Ich vermute, das ist falsch und ich vermute weiterhin, dass es nur vergessen wurde, umzustellen nach dem hin und her mit unserer Beitragsrückforderung. Bevor ich mich an die Krankenkasse wende, wollte ich mich informieren. Ist es richtig, dass sie Pflichtmitglied sein darf/muss?

Liebe Grüße

Peter

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Beitragvon Rossi » 12.02.2012, 12:07

Bist Du dir sicher, dass die Holde als freiwilliges Mitglied geführt wird?

Seit dem 01.07.2011 muss die Holde nämich aus der ausländischen Rente auch selber Beiträge löhnen, obwohl sie ggf. pflichtverischert ist. Die erweckt schnell den Eindruck, dass man freiwillig versichert ist. Denn freiwillig Versicherte zahlen die Beiträge selber.

Aber seit dem 01.07.2011 müssen die pflichtversicheten Rentner auch selber etwas löhnen.

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Beitragvon DerLiebePeter » 12.02.2012, 12:50

Leider ja, es gab eine Rentenerhöhung in Österreich zum 01.01.2012 und hab das direkt gemeldet bei der KK. Gestern kam der neue Beitragsbescheid: dort steht drin, sie ist freiwilliges Mitglied. Sie ist aber 100% pflichtversichert in der KVdR.

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Beitragvon Rossi » 12.02.2012, 13:05

Tja, vermutlich, weil es das Programm der Kasse nicht anders kann!!!

Wir halten fest, dass nur 8,2 % für die KV und 1,95 % für die PV für die österrische Rente in Rechnung gestellt werden, richtig?

Für die deutsche Rente (DRV) werden mit dem Beitragsbescheid keine Beiträge angefordert, richtig?

Dann liegt es vermutlich de facto am Programm der Kasse.

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Beitragvon DerLiebePeter » 12.02.2012, 13:13

Genau so ist es. Der Beitrag für die deutsche Rente ist mit Null ausgewiesen im Bescheid (wird ja von der Rentenversicherung für die KVdR einbehalten) und für die österreichische Rente ist die Beitragshöhe 8,2 % + diese 1,95 für PV. Also ich fasse zusammen, sie müsste als pflichtversichert geführt werden. Ich frag dann mal nach bei der KK.

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Beitragvon Rossi » 12.02.2012, 13:40

Nun ja, sie müsste nicht nur, denn sie ist kraft Gesetz als Rentnerin pflichtversichert.

Die Beitragsberechnung geht wohl offensichtlich nicht anders!?

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Beitragvon DerLiebePeter » 12.02.2012, 15:35

Also ursprünglich wurde dieser Threat vor einiger Zeit eröffnet, da sie seit vielen Jahren Beitrag für die österreichische Rente bezahlt hat und das zu Unrecht. Daher kommt wohl auch die Einstufung als freiwilliges Mitglied. Das Geld wurde komplett erstattet und ab 01.07.2011 zahlt sie den korrekten Beitrag für Österreich. Sieht jetzt so aus, als wurde die Umstufung von freiwillig auf pflicht nur vergessen bei Reklamation und Erstattung der Beiträge bis zum 30.06.2011. Gehe daher davon aus, dass es da keine Probleme gibt. War mir nur unsicher, ob das rechtlich dann auch stimmt, wenn ich mich da melde. Aber nun bin ich mir ja sicher. Von daher alles geklärt für mich. Danke und liebe Grüße

Peter


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