Ehem. Soldat in die GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Torsten1984
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Problem mit der GKV

Beitragvon Torsten1984 » 01.04.2011, 19:27

Hallo Liebe Leute ich hab ein riesen Problem.

Also Ich bin bzw. war Soldat auf Zeit für 8 Jahre meine Dienstzeit Endete am 31.03.2011 jetzt bekomme ich Übergangsgebürnisse jetzt hab ich mich bei meiner Krankenkasse gemeldet die mich gleich aufgefordert hatte dieses Schreiben mitzubringen (ich hatte eine Anwartschaft und eine Pflegepflicht Vers bei der Krankenkasse).
Jetzt hab ich das schreiben bekommen wo drin steht das ich Freiwillig Versichert bin und was ich da jetzt jeden Monat Zahlen soll und mich hat es einfach mal Umgehauen.
jetzt zu mir Kurz Ich mache gerade eine Ausbildung zum Rettungsassistenten die Schulische Ausbildung hab ich schon Beendet jetzt bin ich im Praktikum was noch bis Ende Oktober des Jahres geht.
Ich weiß nicht mehr was ich machen soll Ich war heute noch mal da und die meinen das ich einen nur Widerspruch einlegen könne aber die Bearbeiterin sieht da keinen sinn Drin könnt Ihr mir hier mal ein bisschen helfen Bitte. :-)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.04.2011, 21:40

Hm, jetzt muss aber genau gucken und mal wieder Köddel anspitzen. Denn es könnte hier richtig um Kohle gehen.

Jetzt hab ich das schreiben bekommen wo drin steht das ich Freiwillig Versichert bin


Das Schreiben ist schon mal völlig daneben. Freiwillig versichert bist Du defintiv nicht. Du bist vermutlich vor der Bundeswehrzeit gesetzlich versichert gewesen und die Kasse mit Dich jetzt in die sog. Kralle (Bürgerversicherung / § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).

Da bin ich mir schon ziemlich sicher, dass es die Kralle ist. Für die Beitragsbemessung werden die Übergangsgebührnisse herangezogen. Diese sind dann mit 14,9 % für die Kv und 1,95 % für die Pv zu multiplizieren. Kinderlose zahlen in der Pv noch einen Zuschlag.

Ich würde aber ganz anders ansetzen, denn diese Versicherung kostet nur ca. 65,00 Euronen im Monat. Da spielen die Übergangsgebührnisse keine Rolle.

Es gibt nämlich speziell für bestimmte Ausbildungen eine super günstige Versicherung

(1) Versicherungspflichtig sind

....

10. Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, sowie zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte; Auszubildende des Zweiten Bildungswegs, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden, sind Praktikanten gleichgestellt,


Du musst jetzt recherchieren, ob die Ausbildung zum Rettungsassistenten zu dieser Pflichtversicherung gehört. Dann hast Du gewonnen und es kostet nur ca. 65,00 Euronen.

Gucke mal hier; ein Kollege hatte fast die gleichen Probleme; er hat gekämpft und sogar gewonnen.

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2136&postdays=0&postorder=asc&start=0

Wir haben hier im Forum schon mehr über die Problematik von Soldaten und dem BFD diskutiert bzw. haben Probleme geschildert bekommen.

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2011, 23:31

http://berufenet.arbeitsagentur.de/beru ... of-id=8887

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... gesamt.pdf

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... gesamt.pdf

Berufliche Ausbildung an einer Schule mit Praxiszeiten

= 2 Bildungsweg

= Berufspraktikum muss geleistet weden

= Ausbildung im Sinne des BbIG

Schönen Gruß an die Kasse, die sollen mal das Gesetz lesen, Rossi hat es ja zitiert.

Torsten1984
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Beitragvon Torsten1984 » 02.04.2011, 05:41

Also die Krankenkasse meinte das ich nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V versichert werden kann da ich keinen höherwertigen Abschluss bekomme (kein Abi in meinen Fall), Ich hatte schon versucht über § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V in die Pflichtversicherung rein zu kommen jetzt versuche ich es über § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V mal sehen was sie da schreiben werden und ja da geht es um richtig viel Geld es sind 240 € Unterschied jeden Monat darum bin ich ja auch so verzweifelt.

(ja ich war vor der Bundeswehr da Gesetzlich Pflichtversichert über meine Eltern)

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Beitragvon Vergil09owl » 02.04.2011, 08:28

Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, sowie zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte; Auszubildende des Zweiten Bildungswegs , die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden, sind Praktikanten gleichgestellt,

§ 5 Abs. 1 Nr .10 SGB V

1.3 Versicherungspflicht der zur Berufsausbildung Beschäftigten ohne Arbeitsentgelt

Zur Berufsausbildung Beschäftigte, die kein Arbeitsentgelt erhalten, werden nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V versicherungsrechtlich den Praktikanten gleichgestellt.

Gemeinsames Rundschreiben v.21.03.2006

Die Kasse sollte mal bitte hier genau unterscheiden zwischen § 5 Abs. 1 Nr 9 = Studenten und

1.4 Versicherungspflicht der Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs

[1] Auszubildende des Zweiten Bildungswegs , die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem BAföG befinden, sind in der Krankenversicherung den Praktikanten gleichgestellt. Es handelt sich hierbei um Personen, die nach Besuch der allgemein bildenden Schule und einer berufsbedingten Unterbrechung zur Erlangung eines höheren allgemeinen Bildungsabschlusses (Hauptschulabschluss, Sekundarstufe I und II) z. B. eine der nachfolgenden schulischen Ausbildungsstätten besuchen:

Fachoberschulen,
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

Gemeinsames Rundschreiben vom 21.03.2006

Du bist bestimmt kein Absolvent des 2 Bildungsweges zur Erlangung der Fachhochschulreife, mit Bafögbezug, meiner Meinung nach.

Das was du machst ist eineAusbildung ohne Arbeitsentgelt. Unter 30 bist du auch noch.

Aber die Kasse beruft sich jetzt bestimmt auf diesen Passus

5] Besucher einer Berufsfachschule sind keine Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs und unterliegen daher nicht der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V; dies gilt auch dann, wenn sie sich in einem nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildungsabschnitt befinden (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 7.11.1995 - 12 RK 38/94 - USK 9553).

Ist deine Ausbildungstätte zufällig eine Berufsfachschule?


Gruß

vergil

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Beitragvon Torsten1984 » 02.04.2011, 19:11

nein ist es nicht mehr ich mache ja gerade eine Ausbildung zum Rettungsassistenten das ist eine zwei Jährige Ausbildung wo ein Jahr Theorie in der Schule war eine Private Schule die man auch noch Bezahlen musste und dann ist da noch das Anerkennungsjahr was ich beim "ASB" Ableiste wo es keine Vergütung jeglicher Art gibt.
Ich bin auch noch unter 30 bzw. werde ich jetzt im April 27 Jahre Alt.


Ich hab da mal noch ne Frage könntet ihr mir weiter helfen was ich in meinen Widerspruch reinschreiben könnte um die Krankenkasse (DAK) auf den richtigen weg zu bringen. wäre echt sehr nett von euch.

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Beitragvon Vergil09owl » 02.04.2011, 19:25

Nu jut, denn bist du meines Erachtens ein Praktikant, der das Praktikum absolviert zur Erlangung des Abschlusses als Rettungassistenten. Also denn würde meiner Meinung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 greifen. Ausser die Kasse versteift sich darauf das die Ausbildung als Ganzes gesehen muß. Denn haben wir ein Problem.

ttp://www.gkv-spitzenverband.de/upload/ ... _13601.pdf

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Beitragvon Torsten1984 » 02.04.2011, 19:47

naja es sind ja zwei verschiedene Sachen die Schule hat mit dem Praktikum überhaupt nix zu tun!

also ich kann damit leider nix anfangen http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _13601.pdf

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Beitragvon Vergil09owl » 02.04.2011, 19:55

ne ne sollte nur sein um zu zeigen wie die Kasse gedenkt deine Beiträge zu berechnen.

So wie du es schilderst bist du denn Praktikant.

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Beitragvon Torsten1984 » 02.04.2011, 20:11

ja das denke ich ja auch aber wie mache ich das meiner Krankenkasse klar???

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Beitragvon Vergil09owl » 02.04.2011, 20:25

Alles klar?

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Beitragvon Torsten1984 » 02.04.2011, 20:28

naja für mich schon aber nicht für die Krankenkasse da weiß ich nicht wie ich es Schreiben kann bzw. soll.

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Beitragvon Vergil09owl » 02.04.2011, 20:44

PN erhalten?

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Beitragvon Torsten1984 » 07.04.2011, 20:18

jap hab ich erhalten jetzt hab ich mal wieder hin geschrieben mal sehen was da jetzt zurück kommt.

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Beitragvon Vergil09owl » 07.04.2011, 20:20

schaun wir mal


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