Die Kasse wird wenn dann bei der Aufnahme nachfragen, später nicht mehr.
Durch den Gesetzesreform in Verbindung mit den einheitlichen Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes wurde die Situation aber auch für Meldungen nach dem 31.12.2013 entschärft; Bemessungsgrundlage für Nachzahlungen sind dann nur ca. 10% der monatlichen Bezugsgröße; das ergibt eine Nachzahlung von rund 40 EUR pro Monat bzw. ca. 500 EUR pro Jahr.
Nachzahlungen bei Arbeitsaufnahme
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank3
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Hallo Czauderna, Vergil09owl und alle Anderen, ich bin die Freundin von Sennenhund, ich war heute bei der AOK und habe mich mal erkundigt. Der Kundenberater war über das neue Gesetz informiert. ( was mich schon mal überrascht hat ) er konnte aber nicht umhin mir zu sagen das er es nicht gut heisst ,konnte mir die Bemerkung das ich es auch nicht gut finde das sie 60 % Zinsen nehmen nicht verkneifen!! Müssten die nehmen das wäre so vorgeschrieben. Ich informierte ihn darüber das wir NIE ein Angebot über eine freiwillige Weiterversicherung geschweige denn eine andere Benachrichtigung von der Kasse erhalten haben. Dies wollte er mir schon mal nicht glauben. Ich sollte ihm doch mal den Namen sagen dann würde er nachsehen..-hab ihn dann gefragt ob er mich wirklich für so blöd halten würde. Dann ist ab morgen Post im Briefkasten. Wir sollten kommen ..-ein Formular hätte er nicht, und folgende Unterlagen mitbringen : die Meldebescheinigung der AOK, die Steuerid. Nr. , er will wissen wovon er seinen Lebensunterhalt bestreitet und dann überprufen ob Leistungen der Kasse in anspruch genommen wurden. Jetzt meine Frage ist das korrekt das es da kein eigenständiges Formular gibt? Er könnte dann doch anschliessend behaupten er wäre nie da gewesen oder? Vielen lieben Dank für die liebe Hilfe in unserer Situation. Schön das es leute wie Euch gibt. DANKE!!
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- Postrank7
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Mitgliedschaft
ein wenig irritierend das Ganze, ob Leistungen in Anspruch genommen wirden sind ist nicht euer Problem sonden das der Kasse, müßte EDV Technsich nachzuvollziehen sein.Ansonsten Amtshilf bei der NSA in Utah. Genaral Alexander hilft bestimmt. Ironie aus.
Sofern bei euch keine Informationen eingegangen sind das keine Versicherung mehr besteht hat die Kasse die A karte gezogen, denn Sie muss nachweisen das sie informiert hat. § 13 - 15 SGB I. Am besten mit einer Postzustellungsurkunde.
Es gibt dazu einen Anzeigebogen für die Mitglieder nach § 5 Abs. 1 NR. 13, allerdings gibt es den in dieser Form nicht mehr., es genüngt eine freiwilliger Antrag, meines wissens nach.
https://www.aok.de/rheinland-hamburg/mi ... -90007.php
Ein formloser Antrag auf Beitragserlass genügt.
http://www.gkv-spitzenverband.de/servic ... setz_1.jsp
http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... essung.jsp
Und alles schön dokumentieren und in Schriftform bestätigen lassen das die Unterlagen eingereicht wurden

Sofern bei euch keine Informationen eingegangen sind das keine Versicherung mehr besteht hat die Kasse die A karte gezogen, denn Sie muss nachweisen das sie informiert hat. § 13 - 15 SGB I. Am besten mit einer Postzustellungsurkunde.
Es gibt dazu einen Anzeigebogen für die Mitglieder nach § 5 Abs. 1 NR. 13, allerdings gibt es den in dieser Form nicht mehr., es genüngt eine freiwilliger Antrag, meines wissens nach.
https://www.aok.de/rheinland-hamburg/mi ... -90007.php
Ein formloser Antrag auf Beitragserlass genügt.
http://www.gkv-spitzenverband.de/servic ... setz_1.jsp
http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... essung.jsp
Und alles schön dokumentieren und in Schriftform bestätigen lassen das die Unterlagen eingereicht wurden


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Hallo,
Unserer Kenntniss nach haben wir keinerlei Informationen der GKV erhalten.
In dem ganzen Zeitraum war ich immer an der selben Adresse wie bei der Anmeldung der GKV wohnhaft und über die Gemeinde angemeldet.
Mit der Versicherungsplicht von 2007 bin ich doch automatisch immer bei meiner letzten GKV Pflichtversichert.
Also kann doch niemand kündigen bevor eine neue Versicherung abgeschlossen wird. Weder ich noch der Insolvenzverwalter oder die GKV selber.
Ergo muss doch dem Gesetz nach immer noch eine Versicherung bei meiner GKV bestehen oder?
Da ich mich mit Anträgen und deren Formulierungen sehr schwer tue wäre ich für ein Muster eines formlosen Antrags auf Beitragserlass dankbar.
Gruss Sennenhund
Unserer Kenntniss nach haben wir keinerlei Informationen der GKV erhalten.
In dem ganzen Zeitraum war ich immer an der selben Adresse wie bei der Anmeldung der GKV wohnhaft und über die Gemeinde angemeldet.
Mit der Versicherungsplicht von 2007 bin ich doch automatisch immer bei meiner letzten GKV Pflichtversichert.
Also kann doch niemand kündigen bevor eine neue Versicherung abgeschlossen wird. Weder ich noch der Insolvenzverwalter oder die GKV selber.
Ergo muss doch dem Gesetz nach immer noch eine Versicherung bei meiner GKV bestehen oder?
Da ich mich mit Anträgen und deren Formulierungen sehr schwer tue wäre ich für ein Muster eines formlosen Antrags auf Beitragserlass dankbar.
Gruss Sennenhund
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Hallo, ich bins nochmal die Freundin von Sennenhund. Wie Ihr ja wisst sind wir in dieser Lage weil ich meine kleine Firma verloren habe, jetzt musste ich ( dachte immer ich schaffe es so , klappt aber nicht ) Privatinsolvenz beantragen. Jetzt meine Frage, die Krankenkasse pfändet meinen Lohn, war in der gesetzlichen freiwillig versichert wärend meiner Selbstständigkeit. Kann ich jetzt auch so einen Antrag auf Erlass stellen? Und wie sieht das jetzt in der Zeit aus wo die Insolvenz vorbereitet wird? Dürfen die weiter pfänden? Für eine Antwort bin ich Euch sehr dankbar. LG
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Hallo,
habe mir jetzt einen Job bei einer Leiharbeitsfirma für 8 Euro die Stunde besorgt. Wenn alles klappt fange ich mitte November an.
Wie sieht das weitere Vorgehen aus?
Ich formuliere einen Antrag auf Beitragserlass.
Mit dem Antrag gehe ich in eine Filiale meiner alten GKV. Vor Ort kläre ich dann mit einem Sachbearbeiter meinen Versicherungsstatus und das konkrete weitere Vorgehen.
Von dem Zeitpunkt der Meldung bei meiner alten GKV bin ich wieder versichert.
Frage: Kann ich die GKV danach wechseln?
Mitgliedsbescheinigung vom 01.12.2009 liegt vor. Vom Eintritt bis zur Auflösung der Beschäftigung waren es 9 Monate die Beiträge ausgerichtet wurden.
Gruss Sennenhund
habe mir jetzt einen Job bei einer Leiharbeitsfirma für 8 Euro die Stunde besorgt. Wenn alles klappt fange ich mitte November an.
Wie sieht das weitere Vorgehen aus?
Ich formuliere einen Antrag auf Beitragserlass.
Mit dem Antrag gehe ich in eine Filiale meiner alten GKV. Vor Ort kläre ich dann mit einem Sachbearbeiter meinen Versicherungsstatus und das konkrete weitere Vorgehen.
Von dem Zeitpunkt der Meldung bei meiner alten GKV bin ich wieder versichert.
Frage: Kann ich die GKV danach wechseln?
Mitgliedsbescheinigung vom 01.12.2009 liegt vor. Vom Eintritt bis zur Auflösung der Beschäftigung waren es 9 Monate die Beiträge ausgerichtet wurden.
Gruss Sennenhund
Für den Beitragserlass ist die alte Kasse zuständig, bei der also zuletzt die Versicherung bestand. Bei rückwirkender Herstellung der Mitgliedschaft sind die 18 Monate Bindungsfrist erfüllt, allerdings sind zwei Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Wenn die Kündigung z.B. bis zum 30.11.2013 bei der alten Kasse eingeht, erfolgt der Wechsel zur gewählten GKV am 01.02.2014.
Spätestens ab Tag der Meldung entsteht -trotz Schuldenerlass- Beitragspflicht, genaugenommen nach den Richtlinien des SpiBu bereits ab Beginn des Monats.
Alternativ wählt man sich - ohne verherigen Schuldenerlass bei der alten GKV- bei Jobaufnahme die gewünschte Kasse aus, so sie einen denn aufnimmt.
Spätestens ab Tag der Meldung entsteht -trotz Schuldenerlass- Beitragspflicht, genaugenommen nach den Richtlinien des SpiBu bereits ab Beginn des Monats.
Alternativ wählt man sich - ohne verherigen Schuldenerlass bei der alten GKV- bei Jobaufnahme die gewünschte Kasse aus, so sie einen denn aufnimmt.
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