Erstens sind wir im Jahr 2008 und nicht 2005. Zweitens kenne ich mehrere Personen die EXTRA nach PL fahren, um sich dort behandeln zu lassen, manchmal auch bei Chirurgien oder Zahnbehandlungen. Drittens, laut Ihrer Zeitung geht es darum, wenn man Geld hat wird man dort gut behandelt, zweite Klasse wird als zweite Klasse behandelt. Tja in Deutschland ist es auch so, manchmal schlimmer.
Schau mal der Liebling der Deutschen an: M. Schumacher, er hat auch das Land (seine liebe Heimat??) verlassen hat, um Geld zu sparen, genau wie sein Brüder und viele andere "Helden". Ich werde euch AUCH nicht vermissen.
Und was haben wir gegen Amerika? Medizinisch gesehen sind sie 10 Jahre voraus; aber ja dort geht es auch ums liebe Geld. So what? Take it or leave it.
Nachzahlung gkv ab 01.04.2007
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Re: Mein Doc in Germany is from Poland
Da ich keine Lust auf Grunsatzdiskussionen haben, sag ich's mit der Weizenbierwerbung :"Gute Reise!"
nachforderung 2007
so, inzwischen habe ich eine nachforderung der kk für 04'07 bis12'07 bekommen,
nur zur erinnerung , ich hatte damals ein einkommen von 400,00€.
die kk möchte nun monatlich 290,00€ von mir haben...
alle achtung ,das sind dann knapp 75% meines einkommens...
sicherlich stoff zum weiterdiskutieren...
ralph
nur zur erinnerung , ich hatte damals ein einkommen von 400,00€.
die kk möchte nun monatlich 290,00€ von mir haben...
alle achtung ,das sind dann knapp 75% meines einkommens...
sicherlich stoff zum weiterdiskutieren...
ralph
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Tja, Schnuppe, was soll ich posten.
Es ist halt eben gesetzlich geregelt, welche beitragspflichtige Einnahmen bei einem hauptberuflich Selbständigen zu berücksichtigen sind. Rechtsgrundlage hierfür ist § 240 SGB V. Daran ist leider nichts zu rütteln.
Aber Du kannst dieser Versicherungspflicht selbstverständlich entfliehen.
Suche Dir eine private KV und versichere ich dort; dann hast Du nämlich eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall und die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB wird beendet.
Ist nur ne Frage, was günstiger ist?!?!
Es ist halt eben gesetzlich geregelt, welche beitragspflichtige Einnahmen bei einem hauptberuflich Selbständigen zu berücksichtigen sind. Rechtsgrundlage hierfür ist § 240 SGB V. Daran ist leider nichts zu rütteln.
Aber Du kannst dieser Versicherungspflicht selbstverständlich entfliehen.
Suche Dir eine private KV und versichere ich dort; dann hast Du nämlich eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall und die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB wird beendet.
Ist nur ne Frage, was günstiger ist?!?!
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