Nicht krankenversichert?

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Martin
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Nicht krankenversichert?

Beitragvon Martin » 08.02.2008, 18:58

Guten Abend zusammen,

ich bin ganz neu hier und habe ich registriert, weil ich dringend Hilfe benötige.

Seit einem Jahr bin ich Freiberufler, vorher war ich arbeitslos und Hartz-IV-Empfänger. Mit Beginn meiner freiberuflichen Tätigkeit erlosch auch meine Krankenversicherung, die ja vorher vom Staat bezahlt wurde. Ich war pflichtversichert in der AOK.

Fazit: Ich bin zur Zeit nicht krankenversichert. Die Gründe dafür sind, daß ich mir die KV nicht leisten kann. Nicht, weil ich nicht will, sondern weil ich einfach nicht kann. Ich verdiene im Schnitt weniger als ein Hartz-IV-Empfänger bekommt und nur mit Mühe und Not komme ich gerade so über die Runden. Keine Krankenversicherung, keine Rentenvorsorge usw...

Und natürlich kam, was kommen mußte, ich bin jetzt so krank, daß ich ärztliche Hilfe benötige. Seit einige Zeit leider ich an einer sozialen Phobie und kann meine Wohnung nur unter größten Schwierigkeiten verlassen (deshalb auch die freiberufliche Tätigkeit - Telearbeit). Und jetzt kommt noch dazu, daß ich die schlimmsten Zahnschmerzen meines ganzen Lebens habe. Kurzum: Es kommt für mich nur ein Klinikaufenthalt in Frage, denn neben meiner sozialen Phobie habe ich auch eine (attestierte) Phobie vor Zahnärzten. Ich kann Zahnbehandlungen nur unter Narkose machen lassen, da die Angst so dermaßen groß ist, daß ich nicht stillhalten kann.

Die daraus resultierenden Kosten dürften so enorm sein, daß mich das entgültig ruinieren würde.

Ich bin leider nicht ganz auf dem Laufenden, was die aktuelle Rechtslage betrifft und momentan auch nicht wirklich fähig, umfangreichere Recherchen durchzuführen, doch es sieht doch so aus, daß ab April 2007 eine Krankenversicherung Pflicht ist, oder?

Nun frage ich mich, inwiefern das für mich zutrifft. Wenn ich bei Google nach "nicht krankenversichert" suche, bekomme ich als einen der ersten Treffer folgende Seite der AOK:

http://www.aok.de/bund/rd/gesundheitsre ... 195872.php

Dort steht unter anderem:

    Ich bin nicht mehr krankenversichert - kann ich zurück in meine gesetzliche Krankenkasse?

    Ja. Seit dem 1. April 2007 können Sie zu der gesetzlichen Krankenkasse zurückkehren, bei der Sie zuletzt versichert waren. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange das her ist. Jeder Nichtversicherte, der vorher gesetzlich versichert war, kann zu der Krankenkasse zurück, bei der er zuletzt Mitglied war - egal, wie lange das her ist. Ab 1. Januar 2009 muss dann jeder Einwohner in Deutschland krankenversichert sein.


Vor einigen Wochen war ich jedoch bei meiner AOK-Filiale vor Ort und der dort zuständige Sachbearbeiter hat mir etwas völlig anderes gesagt. Er meinte, ich könne auf keinen Fall zurück in die GKV.

Wie dem auch sei - ich weiß jetzt einfach nicht mehr weiter ob und wie ich krankenversichert bin und was ich tun muß, um mich finanziell nicht völlig zu ruinieren.

Meine Schmerzen sind im Moment so unglaublich schlimm, daß ich nicht glaube, sie länger als ein paar Stunden aushalten zu können, falls keine Besserung eintritt.

Falls jemand mir einen Rat geben kann, wie es jetzt weitergeht und was ich tun soll oder muß - ich wäre ihm extrem dankbar!

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüße,

Martin

Rossi
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Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 08.02.2008, 20:12

Nun denn völlig korrekt, seit dem 01.04.2007 bist Du sogar kraft Gesetzes wieder bei Deiner alten Krankenkasse pflichtversichert. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da Du derzeit ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall bist und da Du zuletzt gesetzlich versichert gewesen bist.

Damit musst Du natürlich auch die Beiträge rückwirkend ab dem 01.04.2007 leider löhnen. Allerdings hat die Satzung der Krankenkasse vorzusehen, dass in bestimmten Fällen, der rückständige Beitrag gestundet, ermässigt oder ganz erlassen wird.

Du musst die Versicherungspflicht jetzt Deiner letzten KV anzeigen.

Guckst Du hier, da hast Du das entsprechende Formular: Seite 59 bzw. Anlage 1 http://212.227.101.181/aok08/rundschreiben/pdf/rds_20070320-5Abs1Nr13SGBV.pdf

Vor einigen Wochen war ich jedoch bei meiner AOK-Filiale vor Ort und der dort zuständige Sachbearbeiter hat mir etwas völlig anderes gesagt. Er meinte, ich könne auf keinen Fall zurück in die GKV


Sorry, diese Aussage ist pottfalsch; der Sachbearbeiter hat keine Ahnung!!!

Okay, wenn Du die Beitragsrückstände nicht zahlen kannst, hast Du dennoch in akuten Notfällen - darunter fallen definitiv auch Schmerzzstände - einen Leistungsanspruch. Also dem Grunde nach eine Grundversorgung zum Nulltarif. Obwohl die Beitragsrückstände bleiben natürlich und es kommen jeden Monat beträchtliche Säumniszuschläge hinzu.

Aber was ich nicht verstehe! Warum beantragst Du nicht wieder Hartz IV. Dieses kannst Du auch bekommen, wenn Du freiberuflich selbständig bist und nur geringe Einnahmen erzielt. Durch die Zahlung des ALG II bist Du dann nämlich wieder vorrangig gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V pflichtversichert. Die ARGE zahlt dann die Beiträge.


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