Pflichtversicherung/Besonderer Fall ! Weiss mir keinen Rat
Verfasst: 13.02.2008, 12:41
Hallo ! Ichbin neu hier in diesem Forum und bin auch mit der Suchfinktion nicht zu einer Antwort auf meine Frage gekommen.
Meine Situation ist folgende:
Seit 15.05.2007 bin ich Mitglied bei meiner Krankenkasse (TK) und habe bis 31.12.2007 gearbeitet. Am 31.12.2007 bin betriebsbedingt gekündigt worden.
Seit dem 20.12.2007 bis einschliesslich 31.01.2007 war ich arbeitsunfähig erkrankt (ohne Unterbrechung) Seit dem 01.02.2008 bin ich wieder arbeitsfähig.
1. Frage: Für die Zeit meiner Arbeitsunfähigkeit habe ich da Anspruch auf Krangengeld von meiner Krankenkasse, da die AU noch in der Versicherzeit endstanden ist ? Bisher haben Sie mich angeschrieben für die Bearbeitung des Krankengeldes (von sich selbst aus) und auchmeinen EX Arbeitgeber gefragt wie hoch der letzte Verdienst war.
2. Frage: Da ich somit ab dem 01.02.2008 ohne Versicherung da stehe, teilte mir meine Krankenkasse mit, das ich mich bei ihnen nunmehr Pflichtversichern muss ! §5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch V seit dem 01.04.2007
Nun meine Ausgangslage ist wie folgt. Ich beziehe keine ALG I (weil ich zuvor im Ausland war und keine dortige Versicherungspflicht erfüllt habe und die jetzigen 7 Monate zu kurz waren) oder ALG II ( weil meine Lebenspartnerin zuviel verdient und mir das ganze Hartz 4 nicht antun will, daher auch keinen Antrag stellen will)
Von was lebe ich ? Klar, von meiner Lebenspartnerin (wir sind nicht verheiratet) und Geldreserven !
So wie es aussieht werde ich ab dem 01.04.2008 wieder arbeiten (ich hatte Glück)
Wie sieht denn jetzt die Lage aus ?
Muss ich mich wirklich pflichversichern bei meiner gesetzlichen KV der TK?
Was ist den der niedrigste Satz den ich zahlen müsste ? ( grosses Schweigen derzeit bei der Kasse bei telefonischen Anfragen )...
Sobald ich wieder arbeite gehe ich auch wieder zu meiner TK in die Versicherung aber in der Zeit vom 01.02.2008 bis Arbeitsaufnahme, was passiert da und vorallem was wollen mir die da abknöpfen - GKV sind ja die teuersten !
Ich bin für jede Info von euch dankbar !
Gruss Jaco
Meine Situation ist folgende:
Seit 15.05.2007 bin ich Mitglied bei meiner Krankenkasse (TK) und habe bis 31.12.2007 gearbeitet. Am 31.12.2007 bin betriebsbedingt gekündigt worden.
Seit dem 20.12.2007 bis einschliesslich 31.01.2007 war ich arbeitsunfähig erkrankt (ohne Unterbrechung) Seit dem 01.02.2008 bin ich wieder arbeitsfähig.
1. Frage: Für die Zeit meiner Arbeitsunfähigkeit habe ich da Anspruch auf Krangengeld von meiner Krankenkasse, da die AU noch in der Versicherzeit endstanden ist ? Bisher haben Sie mich angeschrieben für die Bearbeitung des Krankengeldes (von sich selbst aus) und auchmeinen EX Arbeitgeber gefragt wie hoch der letzte Verdienst war.
2. Frage: Da ich somit ab dem 01.02.2008 ohne Versicherung da stehe, teilte mir meine Krankenkasse mit, das ich mich bei ihnen nunmehr Pflichtversichern muss ! §5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch V seit dem 01.04.2007
Nun meine Ausgangslage ist wie folgt. Ich beziehe keine ALG I (weil ich zuvor im Ausland war und keine dortige Versicherungspflicht erfüllt habe und die jetzigen 7 Monate zu kurz waren) oder ALG II ( weil meine Lebenspartnerin zuviel verdient und mir das ganze Hartz 4 nicht antun will, daher auch keinen Antrag stellen will)
Von was lebe ich ? Klar, von meiner Lebenspartnerin (wir sind nicht verheiratet) und Geldreserven !
So wie es aussieht werde ich ab dem 01.04.2008 wieder arbeiten (ich hatte Glück)
Wie sieht denn jetzt die Lage aus ?
Muss ich mich wirklich pflichversichern bei meiner gesetzlichen KV der TK?
Was ist den der niedrigste Satz den ich zahlen müsste ? ( grosses Schweigen derzeit bei der Kasse bei telefonischen Anfragen )...
Sobald ich wieder arbeite gehe ich auch wieder zu meiner TK in die Versicherung aber in der Zeit vom 01.02.2008 bis Arbeitsaufnahme, was passiert da und vorallem was wollen mir die da abknöpfen - GKV sind ja die teuersten !
Ich bin für jede Info von euch dankbar !
Gruss Jaco