Hallo, habe folgende Frage:
Mein Sohn ist 18 jahre und lebt seit ein paar Monaten in seiner eigenen Wohnung.
Er hat eine Ausbildung begonnen musste diese aber aus gesundheitlichen Gründen abbrechen, dort war er über den Arbeitgeber krankenversichert.
Vorher war er bei meinen Mann, seinem Stiefvater, familienversichert.
Jetzt haben wir einen Fragebogen von der AOK erhalten, wo mein Mann seine Gehaltnachweise beilegen muss und ob und wieviel wir unseren Sohn unterstützen, da er noch keine Arbeit wieder bekommen hat und er damit wieder familienversichert sein kann.
Meine Frage: Es ist oft unterschiedlich was unser Sohn von uns bekommt, kann mir jemand sagen ab welchem beitrag er nicht mehr familienversichert wäre.
Von seinem leiblichen Vater erhält er keinen Unterhalt.
MfG lisa71
18-jähriger familienversichert?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Bei der Familienverischerung über den Stiefvater gibt es Einschränkungen.
Ein Familienhilfeanspruch besteht nur dann, wenn Stiefvater den überwiegenden Unterhalt des Stiefkindes sicherstellt.
Wenn er also eine eigene Wohnung hat und der Stiefvater ihm keine finanziellen Mitteln zur Verfügung stellt, dann wird es mit dem Fami-Anspruch nicht klappen.
Wie sieht es denn mit dem Fami-Anspruch über den leiblichen Vater aus. Hier ist es nämlich nicht erforderlich, dass der Vater den überwiegenden Unterhalt sicherstellt.
Wenn also der leibliche Kindesvater selber pflichtversichert ist, dann kann der Sohn in die kostenlose Familienversicherung.
Ein Familienhilfeanspruch besteht nur dann, wenn Stiefvater den überwiegenden Unterhalt des Stiefkindes sicherstellt.
Wenn er also eine eigene Wohnung hat und der Stiefvater ihm keine finanziellen Mitteln zur Verfügung stellt, dann wird es mit dem Fami-Anspruch nicht klappen.
Wie sieht es denn mit dem Fami-Anspruch über den leiblichen Vater aus. Hier ist es nämlich nicht erforderlich, dass der Vater den überwiegenden Unterhalt sicherstellt.
Wenn also der leibliche Kindesvater selber pflichtversichert ist, dann kann der Sohn in die kostenlose Familienversicherung.
Hallo,
mein Mann zahlt seinem Stiefsohn ja die Wohnung und zahlt ihm auch Lebensmittel etc.
Meine Frage war, wieviel mein Sohn von uns bekommen kann damit er noch in die Familienversicherung kommt. Wir zahlen ihm 260 Euro für die Wohnung und 350 Euro bekommt er so für den Lebensunterhalt.
MfG Lisa71
mein Mann zahlt seinem Stiefsohn ja die Wohnung und zahlt ihm auch Lebensmittel etc.
Meine Frage war, wieviel mein Sohn von uns bekommen kann damit er noch in die Familienversicherung kommt. Wir zahlen ihm 260 Euro für die Wohnung und 350 Euro bekommt er so für den Lebensunterhalt.
MfG Lisa71
Also nocheinmal, es gibt hier keine starre Grenze.
Der Begriff des sog überwiegenden Unterhaltes ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Es kommt also immer drauf an.
Aber - meines Erachtens - liegen hier die Voraussetzungen für die Familienversicherung klipp und klar vor, da der Stiefvater offensichtlich den überwiegenden Unterhalt sicherstellt
Nein ich packe sogar noch einen drauf; der Stiefvater stellt nicht nur den überwiegenden Unterhalt sicher, sondern offensichtlich den gesamten Unterhalt. Obwohl, hierzu ist er natürlich definitiv nicht geseztlich verpflichtet.
Der Begriff des sog überwiegenden Unterhaltes ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Es kommt also immer drauf an.
Aber - meines Erachtens - liegen hier die Voraussetzungen für die Familienversicherung klipp und klar vor, da der Stiefvater offensichtlich den überwiegenden Unterhalt sicherstellt
Nein ich packe sogar noch einen drauf; der Stiefvater stellt nicht nur den überwiegenden Unterhalt sicher, sondern offensichtlich den gesamten Unterhalt. Obwohl, hierzu ist er natürlich definitiv nicht geseztlich verpflichtet.
Zwischenruf
Ein gewohnt spitzenmäßiger Tipp vom rossi
und ein spitzenmäßiger Stiefvater: Bleib am Ball.
Gruß von einem leiblichen Vater eines 19-jährigen Sohns.
und ein spitzenmäßiger Stiefvater: Bleib am Ball.
Gruß von einem leiblichen Vater eines 19-jährigen Sohns.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste