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Mini-Job, Ehemann privat versichert, was nun?

Verfasst: 19.02.2008, 13:27
von mstoerzel2
Hallo! Ich habe gerade ein Problem mit meiner KV. Ich selber habe einen Mini-Job, mein Mann ist privat versichert. Seit dem 01.02. (Ende Elternzeit) muss ich mich nun selber um meine KV kümmern. Mitversichern bei meinem Mann kostet 420 Euro =; . Da das ein bisschen zu viel ist, habe ich mich bei der GEK, meiner bisherigen KV, nach einer freiwilligen Mitgliedschaft erkundigt. Nachdem die eine Gehaltsabrechnung meines Mannes angefordert haben, wurde der Beitrag auf 230 Euro festgelegt. Echt immer noch zu viel für mich.

Habt ihr eine Idee, was ich machen kann. Habe sogar schon nach einer günstigen privaten Versicherung geschaut. Sollte ca. 180 Euro kosten. Habe von dieser KK aber noch die was gehört.

Am besten wäre es wahrscheinlich, einen anderen Job zu suchen, bei dem ich Teilzeit arbeiten kann. Ich möchte aber von der Firma nicht weg, weil es mir dort unheimlich gut gefällt und es auch noch eine Menge anderer Vorzüge gibt.

Re: Mini-Job, Ehemann privat versichert, was nun?

Verfasst: 19.02.2008, 13:52
von dij
mstoerzel2 hat geschrieben:Ich selber habe einen Mini-Job


Wie Mini ist er denn? Wenn sich daraus ein Midi-Job machen ließe (über 400 Euro), wäre eine Pflichtversicherung inbegriffen.

PS. Private Versicherung

Verfasst: 19.02.2008, 13:54
von mstoerzel2
Ich habe gerade in einem anderen Beitrag gelesen, das, wenn ich mich privat versichere, der Arbeitgeber meines Mannes etwas dazu zahlen würde. Stimmt das? Wenn ich eine günstige private KV finden würde, wäre das ja vielleicht auch noch eine Möglichkeit für mich.

Verfasst: 19.02.2008, 13:59
von mstoerzel2
Ich verdiene zur Zeit 395 Euro. Habe schon nachgefragt, ob ich nicht wenigstens 400,01 Euro verdienen könnte. Wurde aber von dem "netten" Herrn in der Personalabteilung abgelehnt.

Re: PS. Private Versicherung

Verfasst: 19.02.2008, 14:11
von dij
mstoerzel2 hat geschrieben:Ich habe gerade in einem anderen Beitrag gelesen, das, wenn ich mich privat versichere, der Arbeitgeber meines Mannes etwas dazu zahlen würde. Stimmt das?


Das ist richtig, allerdings ist der Gesamtzuschuß begrenzt; maximal (bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze) beträgt er derzeit 250,20 Euro plus 30,60 Euro für die Pflegepflichtversicherung (außer in Sachsen). Diese Grenze gilt für den Arbeitnehmer, den Ehegatten und die Kinder zusammen.