Wechsel von PKV zu GKV - wegen Halbtagsjob? worauf achten?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Andre
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Wechsel von PKV zu GKV - wegen Halbtagsjob? worauf achten?

Beitragvon Andre » 24.02.2008, 22:29

Hallo,

wir stehen vor folgender Situation: Akademikerfamilie, 2 Kinder (7&9) beide Elternteile privat versichert (in verschiedenen PKVs, die Kinder über die Mutter).Meine Frau wird als Apothekerin jetzt wieder halbe Tage aushilfsweise arbeiten für ca 800€ p.m.
Damit fällt sie zurück in die GKV. Wir hören die unterschiedlichsten Argumente:
1. Vertrag ruhen lassen bei der PKV wäre sinnvoll, kostet aber ca 80€ p.m.?? Ist dies notwendig? Welchen Sinn macht dies?
2. Kinder müssen privat weiter versichert werden, da Vater privat versichert ist? Richtig? Oder gehen sie mit meiner Frau in die GKV?
3. Was ist mit den Alterungsrückstellungen bei der PKV, hier haben wir in den Jahren der Kindererziehung Geld eingezahlt - verfällt dies jetzt, da meine Frau in die GKV wechselt?
4.Was passiert, wenn meine Frau in dem Beruf nicht lange bleibt und wieder arbeitslos wird, geht sie dann zurück in die PKV?

Was ist die günstigste Vorgehensweise? Ganz offen, bei dem was ich in den letzten Jahren erlebt habe, verliere ich bei dem Thema Krankenversicherungen mein Vertrauen in die Menschheit und fühle mich nur noch über den Tisch gezogen.
Ich bin sehr gespannt, ob sich jemand bei diesem Thema gut auskennt - vielen Dank in jedem Fall für Engagement und Antworten

Andre

Cassiesmann
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Re: Wechsel von PKV zu GKV - wegen Halbtagsjob? worauf achte

Beitragvon Cassiesmann » 24.02.2008, 22:56

Andre hat geschrieben:1. Vertrag ruhen lassen bei der PKV wäre sinnvoll, kostet aber ca 80€ p.m.?? Ist dies notwendig? Welchen Sinn macht dies? X

Klären Sie ab, ob es kein "kleines Ruhen" gibt. Bei "uns" kostest das 1€.

2. Kinder müssen privat weiter versichert werden, da Vater privat versichert ist? Richtig? Oder gehen sie mit meiner Frau in die GKV?


Wenn der Vater oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient (48150€), dann ja!


3. Was ist mit den Alterungsrückstellungen bei der PKV, hier haben wir in den Jahren der Kindererziehung Geld eingezahlt - verfällt dies jetzt, da meine Frau in die GKV wechselt?

Nein, dafür ruht der Vertrag ja.


4.Was passiert, wenn meine Frau in dem Beruf nicht lange bleibt und wieder arbeitslos wird, geht sie dann zurück in die PKV?

Jain, dass hängt z.B. davon ab, ob Sie ALGI Anspruch hat. Extremfall keine Anspruch --> GKV-Beitrag auf Basis Ihres hälftigen Einkommens.

Was ist die günstigste Vorgehensweise?

Je nachdem, wie wahrscheinlich eine erneute Versicherungsfreiheit Ihrer Frau ist: "Großes", "kleines" oder kein Ruhen. Irgendwie tendiere ich persönlich zum "kleinen" Ruhen.


dij
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Re: Wechsel von PKV zu GKV - wegen Halbtagsjob? worauf achte

Beitragvon dij » 25.02.2008, 00:57

Cassiesmann hat geschrieben:
Andre hat geschrieben:2. Kinder müssen privat weiter versichert werden, da Vater privat versichert ist? Richtig? Oder gehen sie mit meiner Frau in die GKV?


Wenn der Vater oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient (48150€), dann ja!


Da das etwas uneindeutig war: dann ja, sie müssen weiter privat versichert werden.

Cassiesmann hat geschrieben:Jain, dass hängt z.B. davon ab, ob Sie ALGI Anspruch hat. Extremfall keine Anspruch --> GKV-Beitrag auf Basis Ihres hälftigen Einkommens.


Nein, im Extremfall ist die Fortsetzung der GKV nicht möglich, weil für eine freiwillige Mitgliedschaft eine Vorversicherungszeit von einem Jahr (oder 24 Monaten in den letzten fünf Jahren) gefordert wird. Sollte das passieren, ist es sehr wichtig, eine Anwartschafts-/Ruhensversicherung in der PKV zu haben.

Manche Versicherer haben auch eine Art Kombination aus Anwartschaftsversicherung und Zusatzversicherung zur GKV im Angebot.

Andre
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Vielen Dank

Beitragvon Andre » 25.02.2008, 10:23

Hallo Vielen Dank schon mal

Das wirft ein wenig Licht ins Dunkel!

Andre

Rossi
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Beitragvon Rossi » 25.02.2008, 21:47

Also, für den Fall, dass die SV-Beschäftigung nur ein paar Monate dauern könnte, ist eine Anwartschaftversicherung in der PKV - meines Erachtens -nicht sinnvoll.


Du hast vermutlich Angst, wenn bspw. die Tätigkeit nur 6 Monate andauert, dass die Gattin sich anschliessend nicht in der gesetzlichen KV freiwillig versichern kann und wieder zurück in die PKV muss, richtig? Dieses ist grundsätzlich richtig. Eine freiwillige KV in der gesetzlichen KV ist nur dann möglich, wenn man eine gewisse Vorversicherungszeit erfüllt hat. Sie beträgt in der Regel 12 Monate unmittelbare Vorversicherungszeit in der gesetzlichen KV oder 24 Monate in den letzten 5 Jahren. Diese würde sie nicht erfüllen, wenn sie nur 6 Monate sv-pflichtig ist. Damit könnte sie sich nur nur privat versichern. Wenn sie dann keine Anwartschaft hat, dann sind die Altersrückstellungen alle futsch und es erfolgt eine vollkommen neue Beitragseinstufung.

Aber für solche Fälle hat unser lieber Gesetzgeber vorgesorgt und die gesetzlichen Bestimmungen in § 5 Abs. 9 SGB V geschaffen.

Hier heisst es dann:


§ 5 SGB V Versicherungspflicht

.....
.....

(9) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zustande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages. Die vorstehenden Regelungen zum Versicherungsvertrag sind auf eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung entsprechend anzuwenden.


Also, wie Du aus dieser gesetzlichen Bestimmung entnehmen kannst, passiert nichts, wenn die Beschäftigung innerhalb von bis zu 12 Monaten gekündigt wird (allerdings wenn die priavte KV mind. 5 Jahre bestanden hat); die Holde kommt zu den gleichen Konditionen wieder in die private KV.

Besteht die SV-pflichtige Beschäftigung mehr als 12 Monate, dann kann sich die Holde freiwillig in der gesetzlichen KV versichern.

Also eine Antwartschaftversicherung braucht sie dem Grunde nach nicht. Diese wird nur benötigt, wenn das SV-Arbeitsverhältnis nach mehr als 12 Monaten gekündigt wird und die Holde auf jeden Fall in die private KV möchte und nicht in die freiwillige KV der gesetzlichen KV.


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