Nach Auslandsaufenthalt - Aufnahme in die GKV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nach Auslandsaufenthalt - Aufnahme in die GKV?
Bin 60 Jahre alt und seit 1998 im europaeischen Ausland (England und Norwegen) beschaeftigt (ununterbrochen Sozialbeitraege gezahlt - KV eingeschlossen). Ich plane mit 61 in den Ruhestand zu gehen (nicht Rente - erst mit 63 Rentenanspruch) und nach Deutschland zurueckzukehren. Ich werde mich in Deutschland arbeitslos melden aber auf ALG verzichten/nicht beantragen. Die grosse Frage ist: werde ich in die GKV aufgenommen und wie sieht die Beitragszahlung aus?
Also, wenn Du aus einem europäischen Ausland einreist, kannst Du dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern, wenn Du
- mindestens 12 Monate unmittelbar oder 24 Monate in den letzten 5 Jahren vor Einreise in die BRD in dem dortigen gesetzlichen System des Auslandes versichert gewesen bist
und
irgendwann mal in der BRD in der gesetzlichen KV gewesen bist.
Es gibt hier nämlich Sozialversicherungsabkommen mit den EU-Ländern. Ferner gibt es eine Hotline für jedes Land. Dort sitzen kompetente Leute, die fundierte Auskünfte erteilen können.
Aber warum willst Du auf das ALG I verzichten? Dieses kannst Du erhalten, wenn Du dort als Arbeitsnehmer sv-pflichtig beschäftigt gewesen bist und zuvor mindestens 1 Tag in Deutschland in der Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Das ALG I wird auch nicht nach Bedürftigkeitsprinzipien gewährt; es ist eine reine Versicherungsleistung.
- mindestens 12 Monate unmittelbar oder 24 Monate in den letzten 5 Jahren vor Einreise in die BRD in dem dortigen gesetzlichen System des Auslandes versichert gewesen bist
und
irgendwann mal in der BRD in der gesetzlichen KV gewesen bist.
Es gibt hier nämlich Sozialversicherungsabkommen mit den EU-Ländern. Ferner gibt es eine Hotline für jedes Land. Dort sitzen kompetente Leute, die fundierte Auskünfte erteilen können.
Aber warum willst Du auf das ALG I verzichten? Dieses kannst Du erhalten, wenn Du dort als Arbeitsnehmer sv-pflichtig beschäftigt gewesen bist und zuvor mindestens 1 Tag in Deutschland in der Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Das ALG I wird auch nicht nach Bedürftigkeitsprinzipien gewährt; es ist eine reine Versicherungsleistung.
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