Beamtin neue Ausbildung wie versichert???

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Beamtin25
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Beamtin neue Ausbildung wie versichert???

Beitragvon Beamtin25 » 12.03.2008, 16:24

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Bin zur Zeit als Beamtin mit Beihilfeanspruch und privater Restkostenversicherung beschäftigt.

Zum 01.10.2008 fange ich eine neue Ausbildung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin an.

Nun stellt sich die Frage, ob ab dem 01.10. eine freiwillige Krankenversicherung oder eine gesetzliche Pflichtversicherung greift :?: .

Weder meine alte GKV (zuletzt Anfang 2003 gesetzlich pflichtversichert), noch das Bundesministerium für Gesundheit konnten mir eindeutige Auskünfte hierzu geben, da dies doch ein außergewöhnlicher Fall sei :shock: .

Mich würde mal interessieren, wie Ihr das seht.

Lieben Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.03.2008, 19:02

Tja, es kommt entscheidend darauf an,

ob Du während der Ausbildung von Deinem Arbeitgeber ein Arbeitsentgelt erhälst.

Die Rechtsgrundlage ist nämlich in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V zu finden:

§ 5 SGB VVersicherungspflicht

(1) Versicherungspflichtig sind

1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind


Ansonsten müsste man prüfen, ob die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGV erfüllt sind:

10. Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, sowie zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte; Auszubildende des Zweiten Bildungswegs, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden, sind Praktikanten gleichgestellt

Diese Ausbildung unterliegt auch der Versicherungspflicht. Aber der Ausbildungsbetrieb müsste es normalerweise wissen. Weil dieser - als Arbeitsgeber - nämlich verpflichtet ist, Dich gfs. bei der Krankenkasse anzumelden.

[/b]

Cassiesmann
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Re: Beamtin neue Ausbildung wie versichert???

Beitragvon Cassiesmann » 12.03.2008, 23:33

Beamtin25 hat geschrieben:
Weder meine alte GKV (zuletzt Anfang 2003 gesetzlich pflichtversichert), noch das Bundesministerium für Gesundheit konnten mir eindeutige Auskünfte hierzu geben, da dies doch ein außergewöhnlicher Fall sei ...


... was mich sehr wundert, da dies ein sehr einfacher Fall ist!

GS
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Beim Bundesgesundheitsministerium ...

Beitragvon GS » 13.03.2008, 06:01

... wundert mich schon längere Zeit nichts mehr.

Aber vielleicht sind sie ja ab 2009 wieder für eine Überraschung gut.

Warten wir wir's ab.

Gruß von
Gerhard
Zuletzt geändert von GS am 15.03.2008, 22:11, insgesamt 2-mal geändert.

Beamtin25
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Beitragvon Beamtin25 » 14.03.2008, 09:55

§ 5 SGB VVersicherungspflicht

(1) Versicherungspflichtig sind

1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind


Hallo Rossi,

genau das ist auch meine Meinung. Die haben mich völlig durcheinander gebracht!!!

Danke für die Bestätigung. .-.

... was mich sehr wundert, da dies ein sehr einfacher Fall ist!


Hallo Cassiesmann,

arbeite in der Verwaltung und Dich wundert nichts mehr :D

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 14.03.2008, 10:25

Beamtin25 hat geschrieben:
§ 5 SGB VVersicherungspflicht

(1) Versicherungspflichtig sind

1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind


Hallo Rossi,

genau das ist auch meine Meinung. Die haben mich völlig durcheinander gebracht!!!

Danke für die Bestätigung. .-.

... was mich sehr wundert, da dies ein sehr einfacher Fall ist!


Hallo Cassiesmann,

arbeite in der Verwaltung und Dich wundert nichts mehr :D


Arbeite bei einem Beamtenversicherer und Du weißt, worüber es sich noch lohnt zu wundern. :twisted:


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