Nicht krankenversichert

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Alex08
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Nicht krankenversichert

Beitragvon Alex08 » 14.03.2008, 11:14

Hallo!

Ich habe hier schon etwas recherchiert, aber noch keine rechte Antwort auf meine Fragen gefunden. Meine Situation ist relativ verfahren, ich schildere sie trotzdem mal.

Ich war früher mal bei der TKK versichert, habe eine Ich-AG gestartet, konnte irgendwann die Beiträge nicht mehr zahlen und bin entsprechend rausgeflogen. Ich habe auch noch Beitragsschulden dort. Seither bin ich nicht krankenversichert und habe meinen Hausarzt und meine Blutdruckmedikamente direkt bezahlt, was auch preiswerter war als
eine KV.

Ich arbeite nach wie vor selbstständig mit stark schwankender Auftrags- und Einkommenssituation.

Nun hat das Schicksal am vergangenen Montag zugeschlagen, ich bin unglücklich gestürzt, linke Schulter ausgerenkt, ein Stück Knochen ist abgebrochen. Krankenhausaufenthalt von Montag Nachmittag bis Mittwoch früh, Einrenken unter Narkose am Montag, OP mit Befestigung des Knochenstücks mittels 4 Schrauben am Dienstag früh, Entlassung nach Visite am Mittwoch Vormittag.

Nun werde ich ja eine Rechnung vom Krankenhaus bekommen, muss natürlich demnächst die Klammern (früher: Fäden) ziehen lassen und eine Physiotherapie ist sicher auch sehr ratsam. All das wird Kosten erzeugen.

Frage: Kann ich eine GKV (TKK, AOK, welche auch immer) dazu bewegen, mich quasi rückwirkend zu versichern und die Kosten dieser "Sache" zu übernehmen. Ist sowas möglich, wenn ja, wie?

Vielen Dank für alle konstruktiven Ratschläge, Hinweise, Tipps & Tricks! :D

Alex

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Beitragvon Rossi » 14.03.2008, 12:03

Frage: Kann ich eine GKV (TKK, AOK, welche auch immer) dazu bewegen, mich quasi rückwirkend zu versichern und die Kosten dieser "Sache" zu übernehmen. Ist sowas möglich, wenn ja, wie?


Nett diese Frage, einige wollen gar nicht versichert sein.

Es ist relativ einfach.

Du mußt Deiner letzte Krankenkasse (TKK) einfach nur anzeigen, dass Du keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hast.

Dann bist Du nämlich gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert, allerdings schon seit dem 01.04.2007. Die Beiträge musst Du vermutlich nachlöhnen. Aber hier solltest Du gem. § 186 Abs. 11 SGB V einen Antrag auf Stundung, Ermässigung bzw. auf Erlass der Beiträge ab dem 01.04.2007 stellen. Aber ist auch von der Satzung der KV abhängig.

Alex08
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Beitragvon Alex08 » 14.03.2008, 12:23

Vielen Dank für die schnelle Antwort! :)

Rossi hat geschrieben:Nett diese Frage, einige wollen gar nicht versichert sein.

Nun, es ist weniger eine Frage dessen, was ich will, sondern vielmehr dessen, was ich mir leisten kann. Ich bin ja seinerzeit nicht aus der freiwilligen GKV geflogen, weil ich das so wollte, sondern weil ich die Beiträge nicht aufbringen konnte.

Rossi hat geschrieben:Es ist relativ einfach.

Du mußt Deiner letzten Krankenkasse (TKK) einfach nur anzeigen, dass Du keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hast.

Dann bist Du nämlich gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert, allerdings schon seit dem 01.04.2007. Die Beiträge musst Du vermutlich nachlöhnen. Aber hier solltest Du gem. § 186 Abs. 11 SGB V einen Antrag auf Stundung, Ermässigung bzw. auf Erlass der Beiträge ab dem 01.04.2007 stellen. Aber ist auch von der Satzung der KV abhängig.


Nun, dann werde ich mich gleich mal an die TKK wenden. Gibt es vielleicht auch eine Möglichkeit, zu einer hinsichtlich der Beitragssätze günsitigeren GKV zu wechseln bzw. mich gleich von vorherein dahin zu wenden?

Danke nochmal für alle Infos! :)

Alex

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Beitragvon Rossi » 15.03.2008, 00:49

Nöh, gibt es leider nicht.

Zuständig für diese Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB v ist immer die Krankenkasse wo Du zuletzt versichert gewesen bist.

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Beitragvon Alex08 » 15.03.2008, 08:57

Rossi hat geschrieben:Nöh, gibt es leider nicht.

Zuständig für diese Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB v ist immer die Krankenkasse wo Du zuletzt versichert gewesen bist.

Schade eigentlich, aber OK. Jetzt ist natürlich viel wichtiger, überhaupt wieder in eine KV zu kommen.

Mittlerweile hab ich bei der hiesigen TKK-Filiale angerufen und grundsätzlich geht die erneute Mitgliedschaft wohl klar. Man schickt mir die entsprechenden Unterlagen zu. Was mit den lt. Gesetz seit April 2007 ausstehenden Beiträgen wird, wird sich zeigen. Ich habe beim Telefonat schon angemerkt, dass mir schon die Bezahlung der aktuellen Beiträge nicht gerade leichtfallen wird. Man wird sehen ...

Jetzt bin ich gespannt, wie schnell ich wieder Mitglied der TKK bin.

Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Auskünfte an Rossi!
=D>

Alex

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Beitragvon GS » 15.03.2008, 22:28

"Nun, dann werde ich mich gleich mal an die TKK wenden. Gibt es vielleicht auch eine Möglichkeit, zu einer hinsichtlich der Beitragssätze günsitigeren GKV zu wechseln bzw. mich gleich von vorherein dahin zu wenden?"

Das erinnert mich an den Typen neulich im ICE. Der war zwei Minuten nach planmäßiger Abfahrt mit seinen zwei Koffern in den Zug gehechtet, hatte sich schließlich in meinem Abteil sortiert und kaum, dass er seine Koffer untergebracht hatte - der Zug stand immer noch - anfing rumzukrakeelen, dass diese Sch...Züge nie pünktlich sein können.

Viel Spass beim Finden eines günstigeren Beitragssatzes wünscht
Gerhard

Schade nur, wenn der Zug gerade schon abgefahren sein sollte.

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Beitragvon Alex08 » 17.03.2008, 09:46

GS hat geschrieben:Das erinnert mich an den Typen neulich im ICE. Der war zwei Minuten nach planmäßiger Abfahrt mit seinen zwei Koffern in den Zug gehechtet, hatte sich schließlich in meinem Abteil sortiert und kaum, dass er seine Koffer untergebracht hatte - der Zug stand immer noch - anfing rumzukrakeelen, dass diese Sch...Züge nie pünktlich sein können.

Angesichts der Tatsache, dass ich vor Jahren schon einmal aus der freiwilligen GKV geflogen bin, weil ich die Beiträge nicht immer bezahlen konnte, und sich meine Einkommenssituation nur unwesentlich verbessert hat, finde ich es eigentlich folgerichtig, wenn ich jetzt bestrebt bin, eine möglichst kostengünstige KV zu finden. Ich würde vielmehr das umgekehrte Verhalten als merkwürdig bezeichnen.

Dass eine "teure" KV besser ist als gar keine, hat ja niemand in Frage gestellt.

Alex

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Beitragvon GS » 17.03.2008, 22:18

Angesichts der Tatsache, dass ich vor Jahren schon einmal aus der freiwilligen GKV geflogen bin, weil ich die Beiträge nicht immer bezahlen konnte, und sich meine Einkommenssituation nur unwesentlich verbessert hat, finde ich es eigentlich folgerichtig, wenn ich jetzt bestrebt bin, eine möglichst kostengünstige KV zu finden.

Das verstehe ich, und ich ziehe meinen Vergleich mit dem Typen aus dem Zug auch wieder zurück. Schließlich war es ja nur eine Frage von dir. Das hatte mit Krakeelen nicht das Geringste zu tun. Entschuldige bitte.

Das Wichtigste nicht zuletzt: Ich wünsche Dir gute Besserung, folgenlose Ausheilung und viel Erfolg im Job.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Alex08 » 18.03.2008, 08:04

GS hat geschrieben:Das verstehe ich, und ich ziehe meinen Vergleich mit dem Typen aus dem Zug auch wieder zurück. Schließlich war es ja nur eine Frage von dir. Das hatte mit Krakeelen nicht das Geringste zu tun. Entschuldige bitte.

Das Wichtigste nicht zuletzt: Ich wünsche Dir gute Besserung, folgenlose Ausheilung und viel Erfolg im Job.

Schön, dass ich Dich von der Folgerichtigkeit meiner Überlegungen überzeugen konnte. :wink:

Vielen Dank für die Wünsche! Heute Mittag werden bei meinem Hausarzt die Klammern gezogen. Es geht also voran! :D

Inzwischen ist schon die Rechnung vom Krankenhaus bei mir angekommen (im Gegensatz zum sogenannten "Arztbrief" mit Informationen für den weiterbehandelnden Arzt) und die hat sich gewaschen, 2.752,57 €!

Kann ich die nun einfach an die TK weiterreichen oder ist es besser zu warten, bis ich die neue Chipkarte habe, um dann mit der die Krankenhausverwaltung aufzusuchen und darum zu bitten, den Posten über diese Chipkarte abzurechnen und die Rechnung zurückzugeben?

Alex

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Beitragvon Rossi » 18.03.2008, 18:19

Ich würde hier vorsichtig sein.

Man muss nämlich berücksichtigen, dass die Krankenkassen zu ganz anderen Sätzen abrechnen. Du hast jetzt vermutlich ne Rechnung als Privatpatient bekommen, die kann bis zu 2,5 fach mehr sein.

Ich würde dem Krankenhaus einen Hinweis geben, dass Du wieder bei der TK versichert bist, mit dem Hinweis, die Kostenübernahme dort einzureichen.

Alex08
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Beitragvon Alex08 » 19.03.2008, 08:54

Rossi hat geschrieben:Man muss nämlich berücksichtigen, dass die Krankenkassen zu ganz anderen Sätzen abrechnen. Du hast jetzt vermutlich ne Rechnung als Privatpatient bekommen, die kann bis zu 2,5 fach mehr sein.

Das sieht für mich (als Laie auf diesem Gebiet) eigentlich nicht so aus, denn es wurden alle Einzelposten zu "100,00 Prozent" abgerechnet. Aber natürlich weiß ich nicht, ob sich dieser Prozentsatz auf den von Dir angesprochenen Sachverhalt bezieht. Überhaupt ist die Rechnung für einen "Privatpatienten" praktisch nicht nachvollziehbar, geschweige denn kontrollierbar. So eine Rechnung würden mir meine Kunden um die Ohren hauen, und zwar mit Recht.

Rossi hat geschrieben:Ich würde dem Krankenhaus einen Hinweis geben, dass Du wieder bei der TK versichert bist, mit dem Hinweis, die Kostenübernahme dort einzureichen.

Ja, das werde ich versuchen, sobald ich die Chipkarte von der TKK habe. Gestern bekam ich von der einen Fragebogen zugeschickt, hab ihn gleich ausgefüllt zurückgefaxt und hoffe, dass es nun nicht mehr lange dauert.

Alex

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Beitragvon Alex08 » 21.03.2008, 11:04

Zum Abschluss des Themas noch zwei Informationen, die sich beide gestern ergeben haben:

1. Wenn ich zum Zeitpunkt des Krankenhausaufenthaltes (doch) krankenversichert war, muss ich das nur der Krankenhausverwaltung mitteilen und die Privatrechnung an mich ist dann gegenstandslos. Das hat mir eine Dame aus der Krankenhausverwaltung bestätigt, die ich gestern zufällig beim Einkaufen getroffen habe. Eigentlich logisch, aber für einen unsicheren Laien wie mich doch nicht ganz selbstverständlich. ;)

2. Nach meinen Einkäufen hab ich gleich mal die TK-Hotline wegen des Standes der Dinge angerufen und erfahren, dass ich nunmehr (wie gesetzlich vorgegeben) seit dem 01.04.2007 wieder krankenversichert bin und in der kommenden Woche meine Chipkarte erhalten soll. Was aus den nun ausstehenden Beiträgen wird, bleibt noch zu klären, aber da bin ich auf Grund der Gesetze eigentlich optimistisch.

Gleich am Dienstag werde ich die Krankenhausverwaltung anrufen und damit sollte das Problem vom Tisch sein! Super!

Vielen Dank nochmal für alle Beiträge, Hilfe und Informationen! :D

Frohe Ostern!

Alex

dij
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Beitragvon dij » 21.03.2008, 17:43

Allgemein noch:
Die Fallpauschalen für die Regelleistungen im Krankenhaus sollten für gesetzlich Versicherte und für Selbstzahler ohnehin gleich sein, anders als im ambulanten Bereich. Selbstzahler zahlen nur dann mehr, wenn sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen, also bei der Unterkunft (Zwei-/Einbettzimmer, höherer Komfort usw.) oder bei Behandlung durch einen speziell gewünschten Arzt. In letzterem Fall kann es natürlich richtig teuer werden, weil dann jeder Handgriff einzeln nach GOÄ abrechnet wird.

Alex08
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Beitragvon Alex08 » 22.03.2008, 08:16

dij hat geschrieben:Die Fallpauschalen für die Regelleistungen im Krankenhaus sollten für gesetzlich Versicherte und für Selbstzahler ohnehin gleich sein, ...

Das hat mir die Krankenhausmitarbeiterin auch gesagt, ich hatte es aber nicht mehr erwähnt, da ich mir über die Höhe der Rechnung nur noch insofern Gedanken mache, als ich sie, gemessen an den erbrachten Leistungen, für recht hoch halte.

Alex


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