Schulden bei Krankenkasse, kein Einkommen, Schulplatz sommer

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Dwhy
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Schulden bei Krankenkasse, kein Einkommen, Schulplatz sommer

Beitragvon Dwhy » 19.03.2008, 22:53

Hallo ich hab da ein etwas größeres problem.

Lange Geschichte also.
So erstmal ich bin 23 Jahre und am 8.6.1984 geboren.
Ich war bis August des letzten Jahres in Schulischer Ausbildung und noch in der Famielienversicherung meiner Eltern drin.
Danach 2 Monate Arbeitslos wo ich ja schon die 130 Euro nicht zahlen konnte und die Krankenkasse meinte ok das machen wir über ratenrückzahlung, alles kein problem.
Vom Oktober bis Januar war ich in einer Arbeitsmaßnahme drin wo ich geld verdient habe und auch geld dem entsprechend vom arbeitgeber an die Krankenkasse ging.
Jedoch seit 1. Februar bis jetzt habe ich leider erneut keine beschäftigung was auch gesundheitliche gründe einfach hat da ich unter einer sehr starken schuppenflechte leide und eigendlich erneut in ein krankenhaus müßte.
Da aber seit dem 1. Februar von mir natürlich keine Krankenkassenbeiträge mehr gezahlt worden sind, da ich ja kein Geld habe, bockt die Krankenkasse nun rum und ich weis natürkich nicht was ich tun soll.
Das nächste ist nun ab Ende August 2008 habe ich nun einen bestätigung für einen Schulplatz was ja wieder heißen würde ab dann kann ich wieder in die Familienversicherung und bekomme ja auhc wieder Kindergeld.
Doch was mach ich bis dahin? Ich sehe echt kaputt aus durch die Krankheitu nd bin bischen verzweifelt.
Vom arbeitsamt bekomme ich nichts da ich entweder a: in die bedarfsgemeinschaft meiner eltern falle da das geld aber net ausreicht dann um die 130euro an die versicherung zu zahlen oder b: ich schon mit meiner freundin zusammen wohne seit mehr als einem jahr und das arbeitsamt das natürlich auch als bedarfsgemeinschaft ansieht und sie aber natürlich auch nicht zahlen kann weil sie in ihrem beruf nicht genug verdient und eben auhc selbst noch dinge abbezahlen muss.
Ich weis echt nicht weiter und bin arg verzweifelt.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.03.2008, 23:44

Öhm, Du hast nur eine Chance in die Familienversicherung zu kommen.

Allerdings bezweifele ich, dass in Deinem Einzelfall die Voraussetzungen vorliegen.

Die rechtliche Grundlage findest Du in § 10 SGB V

§ 10 SGB V Familienversicherung

...

(2) Kinder sind versichert

...

2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,

....



4. ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war.



Ob jetzt Deine Schuppenflechte ausreicht um den Tatbestand nachzuweisen, dass Du ausserstande bist Dich selbst zu unterhalten (durch Arbeit und Einkommen), wage ich zu bezweifeln.

Sorry- meines Erachtens - musst Du den Beitrag für die KV löhnen; da geht kein Weg dran vorbei.

Wenn Du allerdings einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 % hast, dann würde ich es über die o. g. Schiene probieren.

Dwhy
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Beitragvon Dwhy » 21.03.2008, 02:46

Da vollendung des 23 Lebensjahres ja heißt der 23. Geburtstag naja ok...mist


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