Hallo
alle Zusammen,
kann mir, bzw. einem mir "anvertrauten"Senior jemand helfen. Er war
selbständig und hat seit 1985 (seine i.J.2000 verstorbene Frau hat die
KV gekündigt und ihn nicht informiert)Als dies vor der Beerdigung
bekannt wurde hat man ihn wieder in eine KV gebracht, in die er 1 Jahr
einzahlte, keine Leistung erhielt aber nach 1 Jahr keine Beiträge mehr
zahlen konnte und deshalb wieder gekündigt wurde. Nun ist er ohne KV,
hat ca. 800E.Rente von der LVA und 350E Miete zu bezahlen. "Vermögen
o.ä.ist m.E.nichts vorhanden.Er bräuchte jetzt med.Versorgung
(Inkontinenz). Wie könnte man ihm helfen?Er hat ein kleines Zimmer das er u.U.wegen Krankh.verlassen müsste.
Mit österl. Dank für die Mühe.
Werdenfelser
Wiederaufnahme in KV
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Dann kann er sich an den privaten Versicherer wenden und sich im Standardtarif versichern lassen. Wenn er bedürftig ist, werden sie ihm auch im Beitrag entgegenkommen müssen.
Mehr Infos gibt es auch hier
http://www.vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=614
und hier
viewtopic.php?t=1053
Mehr Infos gibt es auch hier
http://www.vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=614
und hier
viewtopic.php?t=1053
wobei die private Kv ist natürlich ein wenig teuer ist.
Aber vielleicht gibt ja noch einen völlig legalen Weg in die gesetzliche freiwillig zu kommen.
Bei meinem letzten Seminar in Berlin habe ich ja die dollsten Möglichkeiten erfahren!!!
Zunächst mal ein paar Fragen,
Hat Dein Bekannter einen Schwerbehindertenausweis über 50 %?
Lebt vielleicht noch ein Elternteil des Bekannten, welcher in der gesetzlichen KV versichert ist?
Aber vielleicht gibt ja noch einen völlig legalen Weg in die gesetzliche freiwillig zu kommen.
Bei meinem letzten Seminar in Berlin habe ich ja die dollsten Möglichkeiten erfahren!!!
Zunächst mal ein paar Fragen,
Hat Dein Bekannter einen Schwerbehindertenausweis über 50 %?
Lebt vielleicht noch ein Elternteil des Bekannten, welcher in der gesetzlichen KV versichert ist?
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- Beiträge: 3
- Registriert: 21.03.2008, 07:56
Hallo,
zu Deinen Fragen:
1.Schwerbehingertenstatus nicht bekannt.Eher fraglich.
2.Keine Eltern, da Alter 72Jahre.
Er ist nicht bei der Lfa sondern bei der Bfa versichert gewesen.Bei der Barmer war er bis Aug.86 versichert.Dann nocheinmal ca. 1 Jahr bei der Bay.Versicherungsk. freiwillig mit einem Beitrag von 778,-- DM, die er aber nicht mehr zahlen konnte.
An wen müsste ich mich wenden, um weiterzukommen?
Gruß
zu Deinen Fragen:
1.Schwerbehingertenstatus nicht bekannt.Eher fraglich.
2.Keine Eltern, da Alter 72Jahre.
Er ist nicht bei der Lfa sondern bei der Bfa versichert gewesen.Bei der Barmer war er bis Aug.86 versichert.Dann nocheinmal ca. 1 Jahr bei der Bay.Versicherungsk. freiwillig mit einem Beitrag von 778,-- DM, die er aber nicht mehr zahlen konnte.
An wen müsste ich mich wenden, um weiterzukommen?
Gruß
öhm, sieht nicht gut aus!!!
Also, Dein Bekannter kann die Aufnahem im sog. Standardtarif gem. § 315 SBG V bei einer privaten KV verlangen. Dieser Antrag darf nicht abgelehnt werden, ferner dürfen keine Risikozuschhläge erhoben werden: Na ja, aber der Beitrag düfrte sich bei ca. 500,00 Euro monatlich einpendeln.
Na ja, dann kann man natürlich noch zum Sozialamt rennen, denn bei diesem KV-Beitrag und der Miete bleibt nichts übrig. In diesem Fall würde sich der Beitrag noch halbieren. Aber auch nur ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Wenn bspw. Vermögen verhanden ist, dann ist der Beitrag nicht zu halbieren. Dann muss er alles selber löhnen.
Also, Dein Bekannter kann die Aufnahem im sog. Standardtarif gem. § 315 SBG V bei einer privaten KV verlangen. Dieser Antrag darf nicht abgelehnt werden, ferner dürfen keine Risikozuschhläge erhoben werden: Na ja, aber der Beitrag düfrte sich bei ca. 500,00 Euro monatlich einpendeln.
Na ja, dann kann man natürlich noch zum Sozialamt rennen, denn bei diesem KV-Beitrag und der Miete bleibt nichts übrig. In diesem Fall würde sich der Beitrag noch halbieren. Aber auch nur ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Wenn bspw. Vermögen verhanden ist, dann ist der Beitrag nicht zu halbieren. Dann muss er alles selber löhnen.
Bei dem Beitrag zur Pflegeversicherung kann es zu einem Risikozuschlag kommen.
siehe viewtopic.php?t=1053
siehe viewtopic.php?t=1053
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