bis wann zählt es als nebenberufliche Tätigkeit?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Maus7880
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 25.02.2008, 16:40

bis wann zählt es als nebenberufliche Tätigkeit?

Beitragvon Maus7880 » 25.03.2008, 11:07

Hallo,
kurze Frage: bisher war ich arbeitslos ohne Leistungen und war somit im Hausfrauentarif bei der Gesetzlichen versichert.

Nun habe ich eine Tätigkeit auf Honorarbasis aufgenommen, der Umfang beträgt so ca 12 Stunden in der Woche (jedoch schwankend). Nun bin ich etwas verwirrt, ab wann eine Tätigkeit als Hauptberuflich eingestuft wird.. denn ich bewege mich wohl gerade zwischen den Grenzen.

Ich habe das bisher so verstanden: Nebenberuflich heißt.. weniger als 18 Stunden, keine Angestellten, Gewinn vor Steuern 1225 Euro im Monat. Der Mindestbeitrag wird aus mind 828,33 Euro berechnet. Wie sieht es nun aus, wenn ich ca 1000 Euro verdiene?

Kann leider auf der Homepage meiner KK keine Paragraphen finden.. Bis wann steht mir nun der "Hausfrauentarif" zu? Hat jemand ne Ahnung?
Achso, interessant ist vielleicht noch zu wissen, dass mein Mann der Hauptverdiener ist und gesetzlich versichert ist.

Ich habe mal den verdienst von 1000 Euro in den Tarifrechner eingegeben und komme auf einen Beitrag von über 200 Euro... das kann aber doch nicht sein..

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 25.03.2008, 12:14

Hallo Maus,

was meinst du mit Hausfrauentarif"?
Dass du beitragsfrei bei deinem Mann familienversichert bist? Dann darfst du 350 EUR (400 EUR bei Minijob) nebenbei im Monat verdienen.

Wenn du gegen eigenen Beitrag versichert bist, zahlst du den Beitrag nach deinen Einkünften (Einnahmen - Ausgaben). Da stimmen deine Berechnungen schon.

Maus7880
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 25.02.2008, 16:40

....

Beitragvon Maus7880 » 25.03.2008, 12:40

nein, der "Hausfrauentarif" ist der Mindestbeitrag.. ca in Höhe von 130 Euro. Den bekommt man auch, wenn man sich selbst versichern muss.. und nur ein bisl dazuverdient (aber über 350Euro). Nun ist aber meine Frage, ab wann eine Tätigkeit als Hauptberuflich gilt.. weil dann die Beiträge wesentlich höher sind.

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 25.03.2008, 14:00

Wenn eine deiner o.g. Voraussetzungen zutrifft, kann man von einer hauptberuflichen Selbständigkeit ausgehen.

Der Beitrag wird von deinem tatsächlichen Einkommen berechnet. Falls der unter dem Mindesteinkommen liegt wird halt der Mindessatz zugrunde gelegt.

Maus7880
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 25.02.2008, 16:40

...

Beitragvon Maus7880 » 25.03.2008, 17:29

ja schon.. aber ab welchem verdienst zählt es denn nun als hauptberufliche tätigkeit?? weiß das jemand?

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 25.03.2008, 18:14

Ich habe das bisher so verstanden: Nebenberuflich heißt.. weniger als 18 Stunden, keine Angestellten, Gewinn vor Steuern 1225 Euro im Monat.


mehr als 1225 Euro = Hauptberuflichkeit

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 26.03.2008, 12:27

Hallo,
ich möchte ja niemanden vewirren, aber bin ich nicht durch den Gewerbeschein schon Hauptberuflich tätig unabhängig vom Einkommen.
Sollte dieses unter 1225 Euro fallen kann ich auf Antrag bei der GKV einen geringeren Beitragssatz beantragen muss mich dafür jedoch nackich machen (formell gesehen)
Die Masche mit Honorarbasis beschränkt sich meines wissens auf einen Zuverdienst bis 800 Euro im Jahr! Bei mehr geht mann von einer Selbstständigen Tätigkeit aus.

Wenn ich unrecht haben sollte behaupte ich gerne das Gegenteil, aber ich kenne wviele Selbstständige welche nach Abzug der Betriebsausgaben keine 1225 Euro haben!
Gruß

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 26.03.2008, 12:37

Es geht ja darum, ob die Krankekasse dich als Hauptberufler einstuft. Dafür gibt es verschiedene Merkmale. Eins wäre ein Verdienst über 1225 Euro im Monat.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 26.03.2008, 13:15

Hallo Frank

"]Es geht ja darum, ob die Krankekasse dich als Hauptberufler einstuft. Dafür gibt es verschiedene Merkmale. Eins wäre ein Verdienst über 1225 Euro im Monat.[/quote]

jut nun ist die Dame aber Hausfrau,
Und jetzt wird geprüft wodurch Sie Ihren Lebensunterhalt verdient und da sieht es für mich so aus als ob Sie Hauptberuflich Selbstständig ist.
Anders würde es Aussehen wenn Sie einen Job hätte:


Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. In diese Beurteilung sind selbstständige Tätigkeiten als land- oder forstwirtschaftlicher Unternehmer oder als Künstler oder Publizist mit einzubeziehen.

Arbeitgeber, die mindestens 1 Arbeitnehmer mehr als geringfügig in ihrem Betrieb beschäftigen, sind grundsätzlich hauptberuflich selbstständig tätig. Andererseits besteht bei Arbeitnehmern, die mindestens 18 Std. in der Woche arbeiten und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (für das Kalenderjahr 2008 mehr als 1.242,50 EUR) beträgt, die widerlegbare Vermutung, dass für eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit kein Raum mehr bleibt.

Gruß

Maus7880
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 25.02.2008, 16:40

verwirrt

Beitragvon Maus7880 » 26.03.2008, 15:20

nun bin ich doch etwas verwirrt!!
also ich kann meinen Lebensunterhalt ja nicht von meiner selbständigen Tätigkeit bestreiten. Hauptverdiener ist mein Mann, der gesetzlich versichert ist. (ist glaube ich auch noch ein wichtiger Punkt bei nebenberuflicher Tätigkeit).
So: fassen wir dann mal zusammen: ich arbeite unter 18 stunden, habe keine Angestellten, verdiene aber mehr als 828,33 (Mindestbeitragssatz ca 130 Euro).. Verdienst bleibt aber unter 1225 Euro.. dann wird jetzt also mein Gewinn vor Steuern mit 13,9 % (also in dem Fall AOK) berechnet. Das wären dann bei 1000 Euro 139 Euro. So! is ja eigentlich ganz einfach.. wenns nicht so kompliziert wäre.
Gebe ich nämlich in den Tarifrechner der AOk einen Gewinn von 1000 Euro ein, berechnet er mir einen Beitrag von 251,61 + 16,77 = 268,38 Euro !! Das is doch mal ein riesiger Unterschied... und das verstehe ich einfach nicht.

Maus7880
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 25.02.2008, 16:40

noch komplizierter

Beitragvon Maus7880 » 26.03.2008, 15:49

so.. jetzt hab ich zum wiederholten male mit der krankenkasse telefoniert und folgendes erfahren: die Grenze von 1225 ist seit ca 3 monaten hinfällig! zumindest für nebenberuflich selbständige, die verheiratet sind. Nun zählt der sog. Unterhaltsbedarf! d.h. je mehr der Mann verdient und somit den Lebensunterhalt bestreitet, desto mehr darf auch die frau nebenberuflich dazuverdienen.
nun ist es bei mir so, dass der mann nicht viel mehr als 2000 euro verdient.. damit ist die differenz zu meinen verdienten 800 euro also nicht so hoch. d.h. ich werde als hauptberuflich eingestuft. bei hauptberuflicher tätigkeit liegt der mindestbeitrag bei mind 300 Euro!! jetzt wollen die mir tatsächlich von meinen 800 verdienten Euro 300 NUR für die Krankankasse abziehen, mit der Begründung, weil man Mann zu wenig verdient!!!!!!!!!!!!!!!! Wer bitte macht in Deutschland solche Gesetze?????????

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Re: noch komplizierter

Beitragvon DKV-Service-Center » 27.03.2008, 00:20

Hallo Maus7880
Die Gesetze machen die von uns gewählten Volksvertreter. :-({|= :-({|=

ups hab ich das gesagt :pb:
Die Aussage der AOK haut auch hinten und vorne nicht hin, die Einstufung erfolgt seitens der AOK als Selbstständige deswegen der Beitrag von 300 Euro und die Begründung ist angelehnt an den Hausfrauentarif :-)

Gruß R.maaß


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 82 Gäste