Zusätzliche Beiträge (GKV) bei selbständiger Nebentätigkeit?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Peter66
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Zusätzliche Beiträge (GKV) bei selbständiger Nebentätigkeit?

Beitragvon Peter66 » 28.03.2008, 20:13

Hallo und guten Tag, ich bin neu hier und möchte mich mit diesem Thema hier vorstellen:

Ich war aufgrund meiner Selbständigkeit schon immer privat versichert, auch früher schon über meine Eltern und dann auch während des Studiums. Ich arbeitete aber schon immer nebenher mit max. 18 Wochenstunden als Angestellter. - Das war mein Status Quo... bis letzte Woche!

Seit heute bin ich zum 1. Mal in meinem Leben in der gesetzlichen KK pflichtversichert und zwar rückwirkend zum 01.01.2008. Dies ergab sich aus dem Umstand, daß ich inzwischen mit 30 Wochenstunden und einem Bruttoverdienst von 1.725,- Euro als Angestellter nicht mehr hauptberuflich selbständig sei. Nach einer Überprüfung durch eine GKV ergab sich somit die "gesetzliche Versicherungspflicht" nach § 5 Abs. 1 SGB V sowie Pflegeversicherung nach § 20 SGB XI.

Nun wird mir vom Gehalt ca. 140,- € an GKV+PV abgezogen... soweit so gut.

Nun meine Fragen:

1. Muß ich, da ich ja angeblich nur selbständig nebenher bin, noch zusätzliche Beiträge an die GKV bezahlen wenn ich dieses Jahr einen guten Gewinn vor Steuern erziele?

2. Muß ich auch etwas zusätzlich bezahlen, wenn ich nur einen geringen Gewinn oder sogar ein negatives Ergebnis erreiche?

Interessanter Weise könnte sich bei einer Betriebsprüfung meines Arbeitgebers sogar für mich rückwirkend bis zum Jahr 2004/2005 eine gesetzliche Versicherungspflicht ergeben, weil ich seit 2004 dort mit 30 Stunden pro Woche arbeite und aber seit 2005 meine Selbständigkeit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet in den Hintergrund getreten ist. Auf deutsch gesagt: Meine Gewinne vor Steuern sind seit dem Jahr 2005 sehr gering (ca. +3.000,- pro Jahr), sodaß man vermuten könnte, daß meine nichtselbständige Arbeit aus wirtschaftlichem Aspekt hauptberuflich anzusiedeln ist. Das ich trotz meines schlechten finanziellen "Erfolges" mehr als 30 Stunden zusätzlich pro Woche als Selbständiger arbeite wird mir wohl keiner glauben, oder? :^o

Komisch, daß ich erst jetzt (vor 3 Wochen!) von meinem Arbeitgeber nach einem Bescheid einer GKV über meine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht gefragt wurde.

3. Hätte er mich nach so einem Bescheid nicht schon bei der Einstellung im Jahr 2004 fragen müssen?

4. Wenn ich rückwirkend bis zum Jahr 2005 oder gar 2004 versicherungspflichtig werden sollte... Wer zahlt das alles? Ich?

Ich bin wirklich sehr verunsichert und hoffe, daß mir irgendjemand meine Fragen beantworten kann.

Liebe Grüße,
Peter :?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.03.2008, 00:12

Ups, das sind aber jetzt ne Menge Fragen.

Fangen wir doch mal an.

1. Muß ich, da ich ja angeblich nur selbständig nebenher bin, noch zusätzliche Beiträge an die GKV bezahlen wenn ich dieses Jahr einen guten Gewinn vor Steuern erziele?


Nein

Du hast sogar ein sog. ausserordentliches Kündigungsrecht für die private KV - ohne Kündigungsfrist! Dieses ergibt sich nämlich aus § 5 Abs. 9 SGV:

(9) Wer versicherungspflichtig wird und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, kann den Versicherungsvertrag mit Wirkung vom Eintritt der Versicherungspflicht an kündigen. Dies gilt auch, wenn eine Versicherung nach § 10 eintritt

Aber Du solltest dieses im Schweinsgalopp der privaten KV anzeigen. Bummeln geht nicht!!!

2. Muß ich auch etwas zusätzlich bezahlen, wenn ich nur einen geringen Gewinn oder sogar ein negatives Ergebnis erreiche?


Nööh, solange wie Du hautpberuflicht SV-pflichtig bist kannst Du nebenberuflich selbständig alles mögliche machen.

Das ich trotz meines schlechten finanziellen "Erfolges" mehr als 30 Stunden zusätzlich pro Woche als Selbständiger arbeite wird mir wohl keiner glauben, oder?


Ist ne Frage, wie Du das dokumentieren kannst.

Aber ist auch ne Frage was günstiger ist. Die Pflichtversicherung über den 30-Stunden Job, oder die private KV!?!?

Komisch, daß ich erst jetzt (vor 3 Wochen!) von meinem Arbeitgeber nach einem Bescheid einer GKV über meine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht gefragt wurde


So ein Teil kenne ich nicht. Man kann sich allenfalls auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Vielleicht meint Dein Arbeitgeber so etwas. Aber die Voraussetzugen hierfür erfüllst Du nicht.

4. Wenn ich rückwirkend bis zum Jahr 2005 oder gar 2004 versicherungspflichtig werden sollte... Wer zahlt das alles? Ich?


Das Ding´n muss sich Dein Arbeitgeber an´s Bein binden. Er ist als Arbeigeber für die Abführung der Beiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil) zuständig. Er kann Dich allenfalls für die letzten 3 Monate in Anspruch nehmen, es sein denn, Du hast es gewusst, dass Du versicherungspflichtig gewesen bist.

Peter66
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Beitragvon Peter66 » 29.03.2008, 19:26

Rossi hat geschrieben:Ups, das sind aber jetzt ne Menge Fragen...


Hallo Rossi,

viiiiiielen Dank für die schnelle und präzise Beantwortung meiner Fragen.

Mir fällt jetzt echt ein Stein vom Herzen, denn ich hatte schon Angst, daß ich evtl. riesige Summen nachzahlen muß. Bin wirklich erleichtert... auch daß ich keine zusätzlichen Beiträge für meine Erlöse aus selbständiger Tätigkeit an die GKV entrichten muß. -fr-

Mein Arbeitgeber wusste bei meiner Einstellung im Juni 2004 von meiner Selbständigkeit und ich hatte sogar um einen entsprechenden Vermerk im Arbeitsvertrag über die Erlaubnis, weiterhin selbständig tätig sein zu dürfen, gebeten und auch erhalten. Ich wurde dann bei der Einstellung nur nach einem Versicherungsnachweis meiner PKV gefragt und das wars... Erst jetzt im Januar 2008 kam vom Steuerbüro der Firma die Frage nach einer Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Hier konnte ich der Steuer-Tante nur die Bescheinigung aus meiner Studentenzeit zufaxen, und diesen alten Wisch aus 1991 hat die tolle Fachkraft sogar akzeptiert. Man kann es kaum glauben, oder? #-o

Mir kam das ganze dann aber irgendwie komisch vor... und so hab ich dann also angefangen mich über das Thema zu informieren.

Naja, was heraus kam wissen wir jetzt:

Nach Prüfung einer GKV bin ich jetzt hauptberuflich nichtselbständig tätig und somit gesetzl. versicherungspflichtig ab 01.01.2008. Glücklicherweise konnte ich diese Bescheinigung noch vor Ablauf des Quartals bekommen und zusammen mit der Kündigung meiner alten PKV übermitteln. Der Kündigung wurde deshalb sogar zum 31.12.2007 entsprochen und ich erhalte meine Beiträge aus 2008 vollständig zurück, immerhin 1.137,- Euro ... natürlich abzüglich der bereits erhaltenen Privat-Leistungen, auf denen ich dann wohl sitzenbleiben werde? Oder übernimmt meine neue GKV evtl. zumindest einen Teil davon?

Es handelt sich um eine Rechnung meines Arztes vom 15.01.2008, auf der er den 2,3-fachen Satz für seine Bemühungen liquidiert hat. Nun bin ich ja rückwirkend von der GKV ab 01.01.2008 aufgenommen worden und habe mit der neuesten Gehaltsabrechnung auch alle Beiträge komplett für die letzten 3 Monate abgezogen bekommen. Da müsste doch jetzt auch wenigstens ein bißchen KK-Leistung für mich rausspringen, oder?

Über die Beantwortung dieser letzten Frage würde ich mich wirklich sehr freuen.

Liebe Grüße,
Peter

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.03.2008, 20:19

Oder übernimmt meine neue GKV evtl. zumindest einen Teil davon?



Da Du ab dem 01.01.2008 versicherungspflichtig bei der GKV bist, hast Du natürlich auch einen Leistungsanspruch. Grundsätzlich gewähren die Krankenkassen natürlich Sachleistungen. D. h. die KV rechnet mit dem Arzt ab.

Aber es gibt eine explizite Bestimmung im SGB V:

§ 13 SGB V Kostenerstattung

....

(3) Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Die Kosten für selbstbeschaffte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach dem Neunten Buch werden nach § 15 des Neunten Buches erstattet.




Ich würde es damit probieren. Mal sehen, wie es die KV sieht.

Peter66
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Beitragvon Peter66 » 29.03.2008, 20:55

Super... Danke! \:D/

Das werde ich versuchen und dann hier wieder berichten.

Gruß, Peter


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