Freiwillige GKV nach Auslandsaufenthalt

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SOP
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Freiwillige GKV nach Auslandsaufenthalt

Beitragvon SOP » 31.03.2008, 15:25

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand zu folgendem Problem Auskunft geben:

Ich war länger als 6 Jahre im Ausland und hatte mir für den Aufenthalt eine private Auslands-KV besorgt. Direkt davor war ich als Student bei einer gesetzlichen KK versichert. Jetzt bin ich wieder in Deutschland und seit kurzem arbeitslos gemeldet, bekomme aber weder ALG1 noch ALG2. Bin somit, laut meiner ehem. GKV, nicht pflichtversichert. Meine Anfrage, ob ich mich dort nun freiwillig versichern lassen kann, wurde (mündlich) abgelehnt mit der Begründung, dass ich zuletzt privat versichert war. Nun hat aber ein guter Bekannter von mir gesagt, dass mich die GKV in der ich als letztes Mitglied war nehmen MUSS, weil die private Auslands-KV eine nicht substitutive KV war?!

Weiss jemand von Euch, wer denn nun Recht hat? Vielen Dank für alle Antworten,

SOP

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Beitragvon Rossi » 31.03.2008, 17:00

Jooh, meines Erachtens gehörst Du klipp und klar zum Personenkreis gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Du bist damit ab dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme in Deutschland wieder versicherungpflichtig.

Das Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 20.03.2007 ist hier recht eindeutig. Es geht auf Seite 14 los:

Die Versicherungspflicht erfasst demanch Personen, deren gesetzliche Krankenversicherung ohne Anschlussversicherung vor dem 01.04.2007 endete oder die im Anschluss an das Ende der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem 31.03.2007 ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sind. Hierzu gehören typischerweise:

....

Auslandsrückkehrer, die vor dem Auslandsaufenthalt in der gesetzlichen KV versichert waren, es sei denn, die Voraussetzungen für einen anderweitigen Versicherungstatbestand liegen vor.


....

Sofern nach dem Ausscheiden aus einer Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung eine private KV begründet wurde, sind die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a nicht erfüllt. Bei der privaten Krankenversicherung im vg. Sinne muss es sich allerdings um eine Krankheitskostenversicherung gehandelt haben, die die gesetztliche KV ganz oder teilweise ersetzt hat. .....Auch eine privater Krankenversicherungsschutzt während eines Auslandseinstatzes führt nicht zu einer Zuordnung zur privaten Krankenversicherung, wenn zuvor ein gesetzliche Krankenversicherungsschutz bestanden hat.


Also, wenn Du mich fragst, deutlicher kann es nicht gehen. Wer hat denn so einen Blödsinn verzapft und Dir verklickert. Etwa ein Mitarbeiter der KV!?!?

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Beitragvon SOP » 31.03.2008, 17:28

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das klingt wirklich recht eindeutig. Jetzt bin ich aber doch verwundert, dass ich versicherungspflichtig bin. Dachte eigentlich, dass das nicht der Fall sei, aber dass die GKV mich als freiwillig Versicherten nehmen müsste. Nun gut, werde morgen früh wieder hindackeln und dieses mal eine schriftliche Begründung verlangen, wenn die sich weigern sollten.

Rossi hat geschrieben:Wer hat denn so einen Blödsinn verzapft und Dir verklickert. Etwa ein Mitarbeiter der KV!?!?


Jau! :roll:

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Beitragvon Rossi » 31.03.2008, 23:10

Nee, ein freiwilliger Versicherungszwang, oder sooh, wie?!?

Aber ist auch völlig Piepe. Die Beitragshöhe ist nämlich völlig gleich (freiw. KV oder Pflichtversicherung).

SOP
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Beitragvon SOP » 01.04.2008, 12:43

So, es hat sich alles geklärt.

Die Leutchen von der GKV dachten (warum auch immer), dass ich die zwei Monate zwischen meinem Ausscheiden aus der GKV und dem Abschluss der privaten Auslands-KV bereits privat versichert gewesen wäre. Das hätte die Sachlage natürlich grundlegend verändert. Nu is alles im Lot.

Danke nochmal für die Hilfe :D

SOP


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