Wenn das Kind (17) einen Nebenjob hat, wieviel darf es dann verdienen, damit es nicht aus der Familienversicherung fällt?
Im Gesetz steht in § 10 SGB V, dass 1/7 der Bezugsgröße die Grenze ist.
Die Bezugsgröße ergibt sich aus § 18 SGB IV. Diese ist aber in Ost und West unterschiedlich.
Gelten deswegen unterschiedliche Grenzen? Wo kann man die bezugsgröße nachlesen?
Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Da muss man ein wenig unterscheiden.
Wenn der Familienversicherte eine geringfügige Beschäftigung ausübt, dann darf das Gesamteinkommen insgesamt (also Lohn aus der Beschäftigung und sonstiges Einkommen nicht oberhalb von 400,00 Euro sein.
Hat der Familienverischerte andere Einkünfte und keinen Mini-Job, dann darf das Einkommen max. 355,00 Euro monatlich sein (Bezugsgrösse derzeit 2.485,00 Euro / 7)
Wenn der Familienversicherte eine geringfügige Beschäftigung ausübt, dann darf das Gesamteinkommen insgesamt (also Lohn aus der Beschäftigung und sonstiges Einkommen nicht oberhalb von 400,00 Euro sein.
Hat der Familienverischerte andere Einkünfte und keinen Mini-Job, dann darf das Einkommen max. 355,00 Euro monatlich sein (Bezugsgrösse derzeit 2.485,00 Euro / 7)
Die Bezugsgröße für 2008 ist
2.485 EUR mtl. Alte BL
2.100 EUR mtl. Neue BL
Die Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
http://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittsentgelt
2.485 EUR mtl. Alte BL
2.100 EUR mtl. Neue BL
Die Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
http://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittsentgelt
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