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Familienversicherung
Verfasst: 01.04.2008, 10:01
von zunge1
Wenn das Kind (17) einen Nebenjob hat, wieviel darf es dann verdienen, damit es nicht aus der Familienversicherung fällt?
Im Gesetz steht in § 10 SGB V, dass 1/7 der Bezugsgröße die Grenze ist.
Die Bezugsgröße ergibt sich aus § 18 SGB IV. Diese ist aber in Ost und West unterschiedlich.
Gelten deswegen unterschiedliche Grenzen? Wo kann man die bezugsgröße nachlesen?

Verfasst: 01.04.2008, 13:15
von Rossi
Da muss man ein wenig unterscheiden.
Wenn der Familienversicherte eine geringfügige Beschäftigung ausübt, dann darf das Gesamteinkommen insgesamt (also Lohn aus der Beschäftigung und sonstiges Einkommen nicht oberhalb von 400,00 Euro sein.
Hat der Familienverischerte andere Einkünfte und keinen Mini-Job, dann darf das Einkommen max. 355,00 Euro monatlich sein (Bezugsgrösse derzeit 2.485,00 Euro / 7)
Verfasst: 01.04.2008, 15:38
von zunge1
Gut- aber woher nimmst man die Bezugsgröße. § 10 SGB V verweist nur allgemein auf § 18 SGB IV.
Verfasst: 01.04.2008, 15:57
von Frank
Die Bezugsgröße für 2008 ist
2.485 EUR mtl. Alte BL
2.100 EUR mtl. Neue BL
Die Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
http://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittsentgelt
Verfasst: 01.04.2008, 16:03
von zunge1
- nun habe ich aber bei der AOK gelesen, dass die Bezugsgröße bundeseinheitlich die Westgröße ist- steht das irgendwo im Gesetz, oder woher nimmt das die AOK?

Verfasst: 01.04.2008, 23:18
von Rossi
Aber die Bezugsgrösse ist doch im Falle eines Nebenjobs völlig Latte.
Hier gilt nach dem Wortlaut des Gesetzes sowohl für Ost als auch für West eine einheitliche Grenze von 400,00 Euro.
Verfasst: 02.04.2008, 10:06
von Frank
ja, 400 EUR bei Minijobs und 350 EUR bei allen anderen Nebenjobs