Hallo,
Ich gehe demnächst in Rente und beabsichtige mit meiner Frau für längere Zeit in deren Heimatland (Philippinen) zu leben.
Was mache ich dann mit der GKV?
Meine frau ist zur zeit bei mir in der GKV mitversichert. Ich war immer freiwillig versichert. ich werde dann im rentenalter mehr beitrag zahlen müssen als während meine Arbeitslebens, da wohl alle Betriebsrenten, Zinsen etc bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.
(Als gutverdiender hatte ich vor 35 Jahren die Option GKV gewählt, weil man nach damaliger Sicht als Rentner nur sehr wenig bezahlen musste ... )
Die GKV bezahlt bekanntlich im NON-EU Land nichts. Daher wäre das Geld mehr oder weniger zum Fenster hinausgeschmissen.
Nun sagt die Gesundheitsreform, dass jeder eine KV haben muss und letzte Krankenkasse einen wieder aufnehmen muss.
Wenn ich mich von der GKV komplett abmelde und nach ca. 5 jahren wieder nach D komme, kann ich dann wieder in die GKV zurück? oder sind mir dann die Türen verschlossen?
Danke für Eure Antworten
Gruss
hge
GKV und Auswandern
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Re: GKV und Auswandern
Hallo hge2001,
[quote]Wenn ich mich von der GKV komplett abmelde und nach ca. 5 jahren wieder nach D komme, kann ich dann wieder in die GKV zurück? oder sind mir dann die Türen verschlossen?[/quote]
Stand heute ist die Tür offen aber wie war das vor 30 Jahren und dem Glauben an die gesetzliche .
Gruß
[quote]Wenn ich mich von der GKV komplett abmelde und nach ca. 5 jahren wieder nach D komme, kann ich dann wieder in die GKV zurück? oder sind mir dann die Türen verschlossen?[/quote]
Stand heute ist die Tür offen aber wie war das vor 30 Jahren und dem Glauben an die gesetzliche .
Gruß
Re: GKV und Auswandern
DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo hge2001,
Stand heute ist die Tür offen aber wie war das vor 30 Jahren und dem Glauben an die gesetzliche .
Gruß
... wohl wahr
Gibt es denn ausser der (nutzlosen) Forführung der GKV eine sicherere Alternative? Früher gab es mal Anwartschaftversicherungen (oder so ähnlich). Gibt es dies nach der gesundheitsreform nicht mehr?
hge
Klar, wer in der GKV krankenversichert ist, der ist auch gleichzeitig pflegeversichert.
Nur jetzt musst Du aber aufpassen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen zu können, musst Du aber eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben. Diese beträgt in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre.
D. h., wenn der Auslandsaufenthalt unterhalb von 5 Jahren liegt, dann dürfte nichts passieren. Beträgt der Auslandaufenthalt aber mehr als 5 Jahre, dann erfüllst Du nicht sofort die Vorversicherungszeit und kannst erst einmal keine Leistungen erhalten.
Nur jetzt musst Du aber aufpassen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen zu können, musst Du aber eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben. Diese beträgt in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre.
D. h., wenn der Auslandsaufenthalt unterhalb von 5 Jahren liegt, dann dürfte nichts passieren. Beträgt der Auslandaufenthalt aber mehr als 5 Jahre, dann erfüllst Du nicht sofort die Vorversicherungszeit und kannst erst einmal keine Leistungen erhalten.
Rossi hat geschrieben:D. h., wenn der Auslandsaufenthalt unterhalb von 5 Jahren liegt, dann dürfte nichts passieren. Beträgt der Auslandaufenthalt aber mehr als 5 Jahre, dann erfüllst Du nicht sofort die Vorversicherungszeit und kannst erst einmal keine Leistungen erhalten.
Das heisst: wenn man nach 6 Jahren wieder aus dem Ausland zurückkommt, kommt man wieder in die GKV incl. Pflegeversicherung; jedoch wenn man Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt, muss man dann 5 Jahre warten?
hge
Dat ist dann immer ne Milchmädchenrechnung.
Beispiel:
Antrag auf Pflegeleistungen am 01.01.2012
Vorversicherungsfrist vom 01.01.2002 - 31.12.2011
Dann musst Du selber rechnen. Es kommt immer darauf an, wann Du den Antrag stellst, bzw. die Pflegebedürfigkeit eintritt.
Es fallen dann evtl. nämlich noch Zeiträume in die Vorversicherungsfrist vor dem Auslandsaufenthalt hinein.
Beispiel:
Antrag auf Pflegeleistungen am 01.01.2012
Vorversicherungsfrist vom 01.01.2002 - 31.12.2011
Dann musst Du selber rechnen. Es kommt immer darauf an, wann Du den Antrag stellst, bzw. die Pflegebedürfigkeit eintritt.
Es fallen dann evtl. nämlich noch Zeiträume in die Vorversicherungsfrist vor dem Auslandsaufenthalt hinein.
Zuletzt geändert von Rossi am 13.04.2008, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
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