GKV und Auswandern

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hge2001
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GKV und Auswandern

Beitragvon hge2001 » 01.04.2008, 11:59

Hallo,

Ich gehe demnächst in Rente und beabsichtige mit meiner Frau für längere Zeit in deren Heimatland (Philippinen) zu leben.

Was mache ich dann mit der GKV?

Meine frau ist zur zeit bei mir in der GKV mitversichert. Ich war immer freiwillig versichert. ich werde dann im rentenalter mehr beitrag zahlen müssen als während meine Arbeitslebens, da wohl alle Betriebsrenten, Zinsen etc bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.
(Als gutverdiender hatte ich vor 35 Jahren die Option GKV gewählt, weil man nach damaliger Sicht als Rentner nur sehr wenig bezahlen musste ... )

Die GKV bezahlt bekanntlich im NON-EU Land nichts. Daher wäre das Geld mehr oder weniger zum Fenster hinausgeschmissen.
Nun sagt die Gesundheitsreform, dass jeder eine KV haben muss und letzte Krankenkasse einen wieder aufnehmen muss.

Wenn ich mich von der GKV komplett abmelde und nach ca. 5 jahren wieder nach D komme, kann ich dann wieder in die GKV zurück? oder sind mir dann die Türen verschlossen?

Danke für Eure Antworten

Gruss

hge

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Re: GKV und Auswandern

Beitragvon DKV-Service-Center » 01.04.2008, 20:06

Hallo hge2001,

[quote]Wenn ich mich von der GKV komplett abmelde und nach ca. 5 jahren wieder nach D komme, kann ich dann wieder in die GKV zurück? oder sind mir dann die Türen verschlossen?[/quote]

Stand heute ist die Tür offen :-) aber wie war das vor 30 Jahren und dem Glauben an die gesetzliche .

Gruß

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Re: GKV und Auswandern

Beitragvon hge2001 » 02.04.2008, 05:58

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo hge2001,

Stand heute ist die Tür offen :-) aber wie war das vor 30 Jahren und dem Glauben an die gesetzliche .

Gruß



... wohl wahr :)

Gibt es denn ausser der (nutzlosen) Forführung der GKV eine sicherere Alternative? Früher gab es mal Anwartschaftversicherungen (oder so ähnlich). Gibt es dies nach der gesundheitsreform nicht mehr?

hge

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Beitragvon Frank » 02.04.2008, 10:18

Eine Anwartschaftsversicherung in der GKV macht ja keinen Sinn mehr, wenn man als Auslandsrückkehrer eh wieder aufgenommen wird.

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Beitragvon hge2001 » 12.04.2008, 11:04

Frank hat geschrieben:Eine Anwartschaftsversicherung in der GKV macht ja keinen Sinn mehr, wenn man als Auslandsrückkehrer eh wieder aufgenommen wird.


Was ist mit der Pfelegeversicherung?

Kommt man als Auslansdückkehrer auch wieder so ohne weiteres in die Pfelegeversicherung zurück?

hge

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Beitragvon Frank » 12.04.2008, 11:56

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung.
Wer also eine Krankenversicherung in Deutschland hat, muss sich auch pflegeversichern.

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Beitragvon Rossi » 12.04.2008, 13:38

Klar, wer in der GKV krankenversichert ist, der ist auch gleichzeitig pflegeversichert.

Nur jetzt musst Du aber aufpassen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen zu können, musst Du aber eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben. Diese beträgt in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre.

D. h., wenn der Auslandsaufenthalt unterhalb von 5 Jahren liegt, dann dürfte nichts passieren. Beträgt der Auslandaufenthalt aber mehr als 5 Jahre, dann erfüllst Du nicht sofort die Vorversicherungszeit und kannst erst einmal keine Leistungen erhalten.

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Beitragvon hge2001 » 12.04.2008, 17:54

Rossi hat geschrieben:D. h., wenn der Auslandsaufenthalt unterhalb von 5 Jahren liegt, dann dürfte nichts passieren. Beträgt der Auslandaufenthalt aber mehr als 5 Jahre, dann erfüllst Du nicht sofort die Vorversicherungszeit und kannst erst einmal keine Leistungen erhalten.


Das heisst: wenn man nach 6 Jahren wieder aus dem Ausland zurückkommt, kommt man wieder in die GKV incl. Pflegeversicherung; jedoch wenn man Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt, muss man dann 5 Jahre warten?

hge

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Beitragvon Rossi » 12.04.2008, 18:00

Dat ist dann immer ne Milchmädchenrechnung.

Beispiel:

Antrag auf Pflegeleistungen am 01.01.2012

Vorversicherungsfrist vom 01.01.2002 - 31.12.2011

Dann musst Du selber rechnen. Es kommt immer darauf an, wann Du den Antrag stellst, bzw. die Pflegebedürfigkeit eintritt.

Es fallen dann evtl. nämlich noch Zeiträume in die Vorversicherungsfrist vor dem Auslandsaufenthalt hinein.
Zuletzt geändert von Rossi am 13.04.2008, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon hge2001 » 13.04.2008, 06:51

Rossi hat geschrieben:Dat ist dann immer ne Milchmädchenrechnung.


Es fallen dann evtl. nämlich noch Zeiträume in die Vorversicherungsfrist vor dem Aufenthaltsaufenthalt hinein.


ok,, jetzt hab ich es....

Vielen Dank


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