Hauptberuflich selbstaendig ?

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Hauptberuflich selbstaendig ?

Beitragvon reinerotto » 02.04.2008, 14:30

Ich bin seit ein paar Jahren arbeitslos gemeldet, ohne Bezuege, da ich als ehemals Selbstaendiger einiges an Ruecklagen hatte und in wesentlich geringerem Umfang auch noch habe. Auf Grunde meines Alters (55J.) sind die Vermittlungschancen allerdings praktisch 0.
Daher habe ich weiterhin in geringem Umfang freiberufliche Taetigkeiten ausgeuebt. Z.B. fuer das Jahr 2005 ergaben sich so lt. EkSt-Bescheid ca. 12500,-- Euro Einnahmen.
Ich habe fuer die Krankenkasse allerdings nur Mindestbeitraege von ca. 120 Euro/Monat auf Grund von Erwerbslosigkeit bezahlt.
Nun kommt die KV an und will mich als "Hauptberuflich Selbstaendigen" mit doppelt so hohen Beitraegen einstufen, und zwar rueckwirkend.
Welche Kriterien habe ich denn zu erfuellen, um so eingestuft zu werden ?

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Re: Hauptberuflich selbstaendig ?

Beitragvon DKV-Service-Center » 02.04.2008, 17:38

Hallo reinerotto,
folgende Infos dazu habe ich gegoogelt :-)

Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.

Liegt mindestens eines dieser Merkmale vor, werden sie als hauptberuflich selbstständig Tätiger angesehen; die Beitragsbemessung erfolgt dann nach § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V .
Die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder wird nach § 240 Abs. 1 SGB V durch die Satzung geregelt.

Nach der Definition durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist „ Hauptberuflichkeit in der Regel dann gegeben, wenn die Selbstständige Erwerbstätigkeit mehr als halbtags ausgeübt wird“ ( BSG 10.03.1994 – 12 RK 1/94 und 12 RK 3/94 )

Gruß

reinerotto
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Re: Hauptberuflich selbstaendig ?

Beitragvon reinerotto » 03.04.2008, 01:37

Vielen Dank. Werde mir dann also wohl das Urteil des BSG mal genauer anschauen. Denn ich arbeite deutlich weniger als halbtags.
Demgegenueber allerdings ist das ja meine einzige Einnahmequelle.
D.h. es koennte auch die GKV-Regelung greifen.
Dann bin ich allerdings schleunigst bei Hartz IV. Denn wenn ca. 25% meiner Einkuenfte allein fuer die GKV draufgehen, ist irgendwo mein Spass an der Arbeit vorbei.
Denn wenn ich noch freiwillige Rentenversicherung (Mindestbeitrag) abziehe, bleiben ca. 700,-- Euro uebrig. Davon sind allerdings Miete, Heizung etc. zu bezahlen, sodass mein Stolz, nicht der Allgemeinheit zur Last zu fallen, sicherlich am Ende ist.
So kann man auch Arbeitswillige vergraemen.
Aber Faulheit staerkt ja zum Glueck die Glieder.


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