Wie sieht es denn mit dem freiwilligen Beitrag fuer eine Selbstaendigen aus, welcher Verlust (neg. Einkuenfte) aus selbstaendiger Taetigkeit lt. Ek-St. Bescheid hatte ?
Dies kann ja insbesonders waehrend der Anlaufphase moeglich sein. Ist dann auch der Mindestbeitrag (ca. 250 Euro/Monat) zu zahlen ?
Selbstaendig, aber Verlust lt. EkSt-Besch.: Beitrag in KV ?
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