Selbstaendig, aber Verlust lt. EkSt-Besch.: Beitrag in KV ?

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Selbstaendig, aber Verlust lt. EkSt-Besch.: Beitrag in KV ?

Beitragvon reinerotto » 03.04.2008, 10:33

Wie sieht es denn mit dem freiwilligen Beitrag fuer eine Selbstaendigen aus, welcher Verlust (neg. Einkuenfte) aus selbstaendiger Taetigkeit lt. Ek-St. Bescheid hatte ?

Dies kann ja insbesonders waehrend der Anlaufphase moeglich sein. Ist dann auch der Mindestbeitrag (ca. 250 Euro/Monat) zu zahlen ?

Frank
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Beitragvon Frank » 03.04.2008, 10:51

Ja, der Mindestbeitrag ist immer fällig. Bei Nachweis der schwachen finanziellen Lage kann der Mindestbeitrag aber auf 170 EUR mtl. abgesenkt werden.


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