Krankenversicherung bei Rente aus Schweiz

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Krankenversicherung bei Rente aus Schweiz

Beitragvon zunge1 » 03.04.2008, 13:51

wenn ein Kind (7) bisher familienversichert war und dann Halbwaisenrente
bezieht (aus der Schweiz), welche ca.500 Euro beträgt - wie ist es dann krankenversichert?

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Beitragvon Rossi » 04.04.2008, 12:27

Also, hier im Bereich des SGB V fliegt das Kind defintiv aus der Familienversicherung heraus. Das Einkommen liegt nämlich oberhalb von 355,00 Euro, sodass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Es gibt aber teilweise Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz. Meines Erachtens gibt es in der Schweiz auch so eine Art der Pflichtverischerung von Rentnern.

D. h., man sollte prüfen, ob eine Krankenversicherung nicht in der Schweiz möglich ist.

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Beitragvon zunge1 » 04.04.2008, 12:48

Also ich habe in der Schweiz beim Rententräger angerufen und die sagten mir, dass in der Schweiz nur der sich versichern muss, der dort wohnt.
Eine pflichtversicherung in der Krankenkasse wie es in Deutschland nach
§ 5 Nr.11, II SGB V gibt, gibt es in der Schweiz nicht. Wenn, dann gibt es
möglicherweise eine freiwillige Krankenversicherung für Bezieher von schweizer Rente im Ausland.

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Beitragvon Rossi » 04.04.2008, 22:07

Öhm, ich weiss nicht, ob die Tante oder der Onkel von der schweizerischen Rentenversicherung Dir das Richtige erzählt hat.

Aber die Schweiz ist jetzt einem Abkommen beigetreten, wo man die Versicherung angeglich wählen kann und jenes auch für Rentner, die in Deutschland wohnen.

Guckst Du mal hier: http://ec.europa.eu/employment_social/social_security_schemes/switzerland_de.htm

Aber offensichtlich winden sich die Schweizer noch, warum auch immer, guckst Du hier: http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?p=36574&highlight=schweiz#36574

Probiere es doch mal gleich am Montag.

Sonst gebe ich Dir eine Telefonnummer einer Verbindungsstelle. Dort haben sich verschiedene Mitarbeiter speziell aus den unterschiedlichen Herkunftsländer darauf spezialisiert. Zudem sind sie sehr freundlich.

Na klar, in Deutschland kann sich der Waise auch freiwillig versichern - vorausgesetzt die Vorversicherungszeit ist erfüllt. Aber das kostet Kohle, ca. 130,00 Euro monatlich.

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Beitragvon zunge1 » 05.04.2008, 12:26

Also Danke für die Antwort.Ich habe mal nachgelesen. Du sagst, dass es ein Wahlrecht gibt, wenn jemand Rente aus der Schweiz bezieht. Das stimmt wohl- aber das hat der Mann aus der Scheizer Rentenversicherung nicht abgestritten. Er sagte nur, dass es keine Kranken-Pflichtversicherung in der Schweiz gäbe, wenn man ausschließlich in der Schweiz Rente bezieht aber in Deutschland lebt.
Das war mir wichtig zu wissen, nicht dass man in deutschland sich freiwillig versichern lässt und dann plötzlich die Schweiz kommt und sagt, bei uns musst du auch Krankenversicherung zahlen.
Wenn man nun die freiwillige versicherung in der Schweiz wählt, ist diese dann so viel günstiger?

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Beitragvon Rossi » 05.04.2008, 16:59

Hm, ich werde Dir mal am Montag die Telefonnmummer der Hotline heraussuchen. Die kennen sich dort besser aus.

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Beitragvon zunge1 » 05.04.2008, 18:18

Danke, das wäre sehr nett.

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Beitragvon Rossi » 07.04.2008, 08:40

Also es ist die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland).

Die Telefonnnummer 0228-95300, danach muss man sich mit dem zuständigen SB für die Schweiz verbinden lassen.

Guckst Du hIer: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Verbindungsstellen/Verbindungsstelle_Krankenversicherung.html

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Beitragvon zunge1 » 07.04.2008, 09:01

Danke - ich gebe Bescheid, wenn ich mehr weiß


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