Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Meine Mutter (noch 54) ist seit jahren nicht krankenversichert..
Leider hat unser Vater nach der Scheidung meiner Mutter einen Berg von Schulden hinterlassen... Aus diesem Grund konnte sie die Beiträge nicht bezahlen und flog raus. Sie ist Selbständig hat eine kleine Schneiderei, damit verdient sie gerade mal soviel um ihren unterhalt zu Finanzieren. Aber es kann ja nicht sein, dass sie nicht Krankenversichert ist, könnt ihr mir sagen ob es möglich ist sie doch irgendwie in eine Gesätzliche zu bekommen? Und wie schaut es dann mit den vergangenen Jahren aus, muss sie diese Nachzahlen?? Was wäre wenn sie den Laden zu macht und dann Arbeitslos wird?? Vielen Dank für die Antworten.
Seit jahren nicht Krankenversichert...
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Okay, dann ist es relativ einfach.
Deine Mutter ist schon seit dem 01.04.2007 wieder bei der letzten Krankenkasse kraft Gesetzes pflichtversichert gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Du musst Kontakt mit dieser Krankenkasse aufnehmen und es entsprechend anzeigen. Dann läuft es.
Gleichzeitig solltest Du gem. § 186 Abs. 11 SGB V um Ermässigung des Beitrages für die Zeit vom 01.04.2007 - 31.03.2008 beantragen. Denn Du musst auf jeden Fall nachlöhnen. Es kommt jetzt auf die Satzung der Krankenkasse an, was dort drinne steht.
Der Beitrag - als hauptberuflich - Selbständige dürfte ab ca. 280,00 Euro monatlich losgehen. Das ist ein Mindestbeitrag, unter gewissen Umständen kann er noch weiter reduziert werden, hängt aber davon wieviel die Mutter verdient.
Deine Mutter ist schon seit dem 01.04.2007 wieder bei der letzten Krankenkasse kraft Gesetzes pflichtversichert gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Du musst Kontakt mit dieser Krankenkasse aufnehmen und es entsprechend anzeigen. Dann läuft es.
Gleichzeitig solltest Du gem. § 186 Abs. 11 SGB V um Ermässigung des Beitrages für die Zeit vom 01.04.2007 - 31.03.2008 beantragen. Denn Du musst auf jeden Fall nachlöhnen. Es kommt jetzt auf die Satzung der Krankenkasse an, was dort drinne steht.
Der Beitrag - als hauptberuflich - Selbständige dürfte ab ca. 280,00 Euro monatlich losgehen. Das ist ein Mindestbeitrag, unter gewissen Umständen kann er noch weiter reduziert werden, hängt aber davon wieviel die Mutter verdient.
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