Krankengeld bei "sebstverschuldeter" Arbeitsunfähi

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triangulum00
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Krankengeld bei "sebstverschuldeter" Arbeitsunfähi

Beitragvon triangulum00 » 08.04.2008, 11:10

Hallo,

wird das Krankengeld (für max. 78 Wochen) auch dann von der GKV bezahlt, wenn die Krankheit bspw. Folge einer medizinisch nicht indizierten, selbst finanzierten Schönheits-OP gewesen ist?

Wie hoch ist das Krankengeld, wenn man zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls GKV-versichert, aber ohne Einkommen (unbezahlter Urlaub oder beschäftigungslos) ist?

Ben
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Beitragvon Ben » 09.04.2008, 18:36

Im unbezahlten Urlaub wird das letzte, abgerechnete Entgelt zugrunde gelegt.
Bei Arbeitslosen ist das Krankengeld gleich der Höhe des ALG I.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.04.2008, 19:09

Im unbezahlten Urlaub wird das letzte, abgerechnete Entgelt zugrunde gelegt.


Bist Du da sicher Ben?!?!

Dann könnte ich ja 4 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen und am 2. Tag des unbezahlten Urlaubes schmeisse ich ne AU rein. Der Arbeitgeber braucht ja nicht Lohnfortzahlung zu leisten, da ich mich im unbezahlten Urlaub befinde und schwups löhnt die Krankenkasse Krankengeld.

Wäre zumindest nicht logisch. Wenn es aber an dem ist, so wäre es ein genialer Trick.


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