Beiträge für KV rückwirkend bezahlen? Stimmt das?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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egdc478
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Beiträge für KV rückwirkend bezahlen? Stimmt das?

Beitragvon egdc478 » 08.04.2008, 22:46

Hallo!
Ich bin der Dimi 29 aus FFM. Ich bin im Juli 2007 arbeitslos geworden. Im September habe ich mich entschlossen als Promoter Selbstständig zu werden. Ich habe mich dann am 12.September vom Arbeitsamt abgemeldet. Die Dame sagte mir, dass ich ab dem Zeitpunkt nicht mehr über das Arbeitsamt krankenversichert bin. Ich "ging"davon aus, dass ich gar nicht mehr versichert bin und lebte die letzten 8 Monaten mit der Angst, dass was passieren kann. Also es war mir klar dass es nicht ok ist aber ich habe es in Kauf genommen. 2-3 mal war ich beim Arzt und habe selbst alles bezahlt. Ich konnte es mir nicht leisten mich gleich zu versichern! Jetzt kommt die AOK mit eine Forderung der Beiträge für die letzten 8 Monaten! Als ich dann fragte, "war ich also doch in der Zeit versichert?" antwortete die Dame "Nein und Sie sind es immer noch nicht".Das habe ich natürlich nicht ganz verstanden. Sie sagte dass solange die Abmeldung vom Arbeitsamt nicht angekommen ist, bin ich auch nicht krankenversichert. Ich verstehe das einfach nicht und ich verstehe das ganze nicht! Nur die Geduld und die Zeit hatten die Herrschaften von der AOK auch nicht mir das alles verständlich zu machen! Ist so eine Forderung von der AOK richtig? Ich habe seit dem Zeitpunkt der Abmeldung vom Arbeitsamt kein einiziges Schreiben von der AOK bekommen, dass ich z.B. ab sofort selber die Beiträge entrichten muss, oder wieviel der Beitrag ist oder wohin ich das überweisen soll! ...und jetzt soll ich auf einmal alles rückwirkend bezahlen! Wo kann ich mich beraten lassen ob das alles seine Richtigkeit hat weil weder bei der AOK noch beim Arbeitsamt kriegt man was das angeht Hilfe? Ich bin seit heute morgen im Internet in Foren aber genau den Fall habe ich nicht gefunden! Ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner oder gibt es irgendeine neutrale Beratungsstelle?Welche?

Vielen Dank!

Dimitrios

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Beitragvon DKV-Service-Center » 09.04.2008, 10:35

Hallo Dimitrios.
soleid es uns allen tut, die AOK hat Recht. Seit 1.4.2007 hat sich die Regierung um dich gekümmert und beschlossen das du eine Krankenversicherung haben must. Du kannst versuchen das der Beitrag gestundet oder teilweise erlassen wird. Ein Rchtsanwalt kann dir dabei auch nicht helfen. Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht und solange du nicht alles bezahlt hast oder dich anders geeinigt hast besteht auch nur eine sogenannte Notfallabsicherung.
Gruß

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Beitragvon Experte_24 » 09.04.2008, 10:57

... und Du kommst nur mit einer Frist "2 volle Monate" aus der Nummer wieder raus (und kannst Dich dann privat versichern)...

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Beitragvon egdc478 » 09.04.2008, 12:11

Danke für die Antwort! Also sollte ich versuchen mit der AOK zu verhandeln?
Die Dame bei der AOK sagte ich bin immer noch nicht versichert solange die Abmeldung vom Arbeitsamt kommt. Das heißt ich kann momentan immer noch nicht zum Arzt! Wieso hat mir die AOK keine Mitgliedskarte geschickt wenn ich im Endeffekt doch noch bei der AOK angemeldet war.Die alte Karte war abgelaufen!

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Beitragvon Experte_24 » 09.04.2008, 13:02

Wieso ? Weil die AOK nicht überprüft hat, ob Du dich irgendwo anders versichert hast.

Per Gesetz bist Du dort versichert, allerdings z.Zt. (so lange die Schulden dort nicht bezahlt sind) nur für Notfallbehandlungen. D.h. Du musst erst alle Beiträge nachzahlen und dann bist Du wieder "auf Karte" versichert.

Ist so, bei Fragen einfach Ulla Schmidt anrufen, die hat Dir das eingebrockt.

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Beitragvon egdc478 » 09.04.2008, 13:38

Also sollte was sein,ein Unfall oder Notfall gebe ich "ganz einfach" meine Karte beim Arzt ab!

DANKE! Euch beiden!


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