muss bei freiwilliger GKV Vermögen angegeben werden?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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rockerma
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muss bei freiwilliger GKV Vermögen angegeben werden?

Beitragvon rockerma » 08.04.2008, 23:48

Hallo,
ich habe eine Frage:
im Februar habe ich mein Studium abgeschlossen, bin derzeit arbeitssuchend, und deshalb bisher noch immatrikuliert geblieben. Da ich nun über dem 14. Fachsemester bin, muss ich mich freiwillig weiterversichern.
Nun habe ich von meiner GKV einen Bogen bekommen, dass ich mein Einkommen aufführen soll. Derzeit aber lebe ich von Erspartem bzw. Geerbtem, das ja eben kein Einkommen darstellt, sondern bereits bestehendes Vermögen. Was muss ich nun angeben? Nur die Zinsen, die ich aus dem Ersparten erhalte?
Außerdem würde ich gerne wissen, wie es in der GKV für mich weitergeht, wenn ich mich demnächst exmatrikuliere, aber evtl. noch keine Anstellung habe: Bleibt der Beitrag dann der gleiche?
danke euch sehr für eure Antworten!
m

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.04.2008, 19:18

Also die Beitragsberechnung für die freiwillige KV ist in der Regel durch die Satzung der jeweiligen KV´s zu bestimmen. Es wird jedoch fast immer nur die Zinsen angerechnet und nie das Vermögen.

Wie heisst es noch so schön in § 240 SGB V

240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder



(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung durch die Satzung geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.



(2) Die Satzung der Krankenkasse muß mindestens die Einnahmen des freiwilligen Mitglieds berücksichtigen, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind.


Und wenn von dem Wort Einnahmen ausgegangen wird, dann kann es sich unweigerlich nur um die Erträge sprich Einnahmen aus dem Vermögen handeln und niemals um das Vermögen selber.

rockerma
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Beitragvon rockerma » 10.04.2008, 10:11

"wirtschaftliche leistungsfähigkeit" hätt ich eben auch als am vermögen orientiert definiert, deshalb : herzliches danke für die antwort!


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