Selbstständig ohne KV seit dem Jahr 2006

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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robert60
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Selbstständig ohne KV seit dem Jahr 2006

Beitragvon robert60 » 09.04.2008, 13:57

Aus der Arbeitslosigkeit habe ich mich notgedrungen selbstständig gemacht um Hartz IV zu entgehen.

Im Jahr 2006 habe ich dann bei meiner letzten gesetzlichen Krankenversicherung die freiwillige Weiterversicherung kündigen müssen weil ich nicht mehr in der Lage war die Beiträge zu zahlen.

Seit dem bin ich wie so viele ohne Krankenversicherung.

Mein zu versteuerndes Einkommen schwankt zwischen 14.000 bis 19.000 Euro pro Jahr.

Immer noch bin ich finanziell nicht in der Lage mir eine Krankenkasse leisten zu können.


Ein Bekannter erzählte mir davon dass ab 2009 alle Krankenversichert sein müssen in Deutschland, wie soll das laufen? So wie es aussieht habe ich kein Geld um das bezahlen zu können.

Er erzählte mir auch was davon dass Leute die sich wieder an ihre alte Krankenversicherung gewandt haben die ganzen Beiträge nachzahlen mussten für das Jahr 2007. Ist das richtig? Woher soll man das Geld denn nehmen.

Ich bin ungelernt und habe dementsprechend schlecht Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und mir ist es bisher nicht gelungen nach der Arbeitslosigkeit einen neuen Job als Angestellter zu bekommen, ich bin auch nicht mehr der jüngste. Zur Rente sind es allerdings noch ein paar Jahre.

Wie komme ich wieder an eine Krankenversicherung die ich bezahlen kann und vor allem wie ist das mit der Nachforderung von Beiträgen für Zeiten in denen man nicht versichert war. Ich habe keinerlei finanzielle Rücklagen mehr, alles ist aufgebraucht, ich lebe von der Hand in den Mund und bin ziemlich verzweifelt darüber.

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 09.04.2008, 14:24

Hallo Robert,
es ist leider so. Bis jetzt sind Sie durch die Maschen dieses Gesetzes gefallen, da es noch keiner gemerkt hat das Sie ohne Krankenversicherung sind. Da Ihre letzte Versicherung eine gesetzliche Kasse war , sind Sie Kraft Gesetz seit dem 1.4.2007
versichert. Bei Ihrem Einkommen müssen Sie ca 280 Euro je Monat löhnen. Dass heißt Sie schulden Ihrer letzten Krankenkasse bisher ca 3360 € und es werden jeden Monat welchen Sie verstreichen lassen mehr.
Das ist das Gesetz.
Jetzt gibt es einige Schlauberger :-) die sagen dann versichere ich mich jetzt einfach privat, das verringert zwar die Möglichkeit das meine Beitragsschuld entdekt wird, befreit mich aber nicht von der Zahlung selbiger, wenn es raus kommt.
Gruß
R.maaß

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Beitragvon Rossi » 09.04.2008, 19:30

Nun denn Robert60, da Du seit dem 01.04.2007 keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hast, bist Du kraft Gesetzes versicherungspflichtig. Zuständig für diese Pflichtversicherung ist die Krankenkasse, wo Du zuletzt krankenversichert gewesen bist.

Damit hat die KV natürlich auch einen Beitragsanspruch ab dem 01.04.2007.

Also, ich kann Dir nur den Tip geben, in den nächsten Tagen der KV dieses anzuzeigen. Irgendwann kommt es nämlich raus. Beitragsansprüche verjähren erst nach 4 Jahren zuzüglich dem laufenden Kalenderjahr.

Du solltest dann allerdings im gleichem Atemzug gem. § 186 Abs. 11 SGB V den kompletten Erlass der Beiträge für den zurückliegenden Zeitraum oder die Ermässigung beantragen.

Dieses hat die Krankenkasse nämlich per Gesetz auferlegt bekommen, solche Konstellationen in der Satzung zu regeln.

Allerdings haben einige Krankenkasse die Bestimmungen des § 186 Abs. 11 SGV noch nicht so ganz richtig verstanden.

Einige KV´s gehen schon hin und fordern für die zurückliegenden Zeitraum - wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, nur ca. 40,00 Euro monatlich. Andere KV´s würden nix ermässigen und in Deinem Fall mindestens 280,00 Euro monatlich rückwirkend fordern.

Da kann man mal sehen, wie unterschiedlich die KV´s den gesetzlichen Auftrag auslegen.

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Beitragvon robert60 » 09.04.2008, 21:31

Vielen Dank für die Information!

Ich bin darüber wirklich verzweifelt, aus Angst vor Hartz IV habe ich die Selbstständigkeit gewagt - keine Förderung bekommen - nicht einen Euro. Ich schlage mich gerade so durch.

Ich habe keine Rücklagen - die Bank gibt mir seit der Arbeitslosígkeit keinen Dispo, auch nach Aufnahme der Selbstständigkeit hat sich daran nichts geändert.

Kredit bekomme ich auch keinen, ich wüsste auch nicht wie ich den zurück zahlen sollte.

Scheint so dass ich doch in der Armutsfalle lande, als ehemaliger Mittelschichtler - keine Arbeit - kein Geld - keine Versicherung.

Dann macht man ein Gesetz - nur die Leute die das betrifft haben kein Geld um das zu bezahlen.

Was mach ich jetzt? Mich aufhängen - im Lotto den letzten Euro verspielen? Zum Verbrecher werden? Mich melden und den Gerichtsvollzieher erwarten?

Ich muss noch ziemlich darüber nachdenken................

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Beitragvon Rossi » 09.04.2008, 22:07

Nu mal langsam an.

Die Geschichte der Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGG V hat natürlich auch eine Kehrseite.

Na klar, die Beiträge musst Du löhen, da geht kein Weg dran vorbei.

Aber!!!

Wenn Du nicht löhnst, warum auch immer und Pfändungen haben auch keinen Erfolg, dann bist Du trotzdem pflichtversichert. Allerdings wird der Versicherungsanspruch gem. § 16 Abs. 3 a SGV ruhend gestellt.

Dennoch hast Du - auch wenn die Beiträge nicht gezahlt werden in akuten Notfällen bzw. bei Schmerzen einen Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen KV. Früher ist man aus der Versicherung herausgeflogen, wenn man nicht gelöhnt hat. Dann musste man alles selber zahlen.

Nehmen wir mal an, morgen hast Du einen Unfall. Die Krankenkasse müsste löhnen. Stell Dir mal vor, Du müsstes alles selber löhnen. Das Risiko ist doch viel zu gross, oder. Solange wie nichts passiert, ist alles in Butter, aber wenn mal etwas passiert, dann ist das Geschreie gross. Ach hätte ich doch.

Im Grunde genommen ist die neue Pflichtversicherung eine Art der Grundversorgung zum Nulltarif (ich bekomme Leistungen bei Schmerzuständen und in Notfällen, egal ob ich die Versicherung bezahlt habe, oder nicht). Was will man noch mehr.

Die Beitragspflicht ist damit natürlich nicht aufgehoben. Irgendwann wirst Du vermutlich wieder zahlungsfähig sein und löhnst die Rückstände. Dann natürlich auch mit Säumniszuschläge.

Aber derzeit bist Du auf jeden Fall versichert, was will man noch mehr!!!!

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Beitragvon Rossi » 09.04.2008, 22:14

Ach ja,

wenn Du meinst, dass Dein Einkommen aus der Selbständigkeit derzeit nicht ausreicht, dann kannst Du selbstverständlich wieder Hartz Iv beantragen. Dieses löst dann auch wieder Versicherungspflicht aus, wobei dann die ARGE die Beiträge löhnt.

Ferner könntest Du einen Gründungszuschuss beantragen, der wird zusätzlich zum Hartz IV gewährt, um Dir ein wenig auf die Beine zu helfen.

Sorry, ich war auch mal 2 Jahre Fallmanager im Bereich von Hartz IV. Es gibt dort soviele Möglichkeiten um jemanden individuell und passgenau in die Selbständigkeit zu verhelfen. Man sollte sich nur im Vorfeld vernünftig beraten lassen und alle Wege und Möglichkeiten für die Selbständigkeit im Vorfeld abzuklopfen. Dafür wurden speziell im Bereich von Hartz IV die sog. Fallmanager als sog. persönliche Ansprechpartner vom Geseztz her geschaffen. Diese wurden überwiegend speziell in Fallmanagerausbildungen geschult.

Na ja, es gibt natürlich einige ARGE, die diesem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht werden und einfach versuchen, irgendwelche Kunde zu ärgern in der Hoffnung sie zu vergraulen. Solche Fallmanager sind definitiv Fehl am Platze.

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Beitragvon chnipama » 27.04.2008, 01:04

Hallo,

warum schuldet er der Kasse Unmengen an Geld? Er war selbständig und ist ausgetreten, da er nicht zum Personenkreis gehört, der sich versichern lassen muss. Ab dem 01.04.07 gab es die Möglichkeit zurückzukehren. Ansprechpartner ist hier die letzte Kasse. Dies bedeutet doch im Umkehrschluss nicht, das ich ab dem 01.04.07 dort eintreten muss...
Gruß
chnipama

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Beitragvon robert60 » 27.04.2008, 08:05

Ja ich habe "ordentlich" gekündigt, war kein Mitglied einer anderen Kasse und habe nur eine freiberufliche Tätigkeit ausegübt.

Da verstehe ich auch nicht warum ich dann eigentlich nachzahlen soll obwohl ich nie Leistungen in Anspruch genommen habe und der Krankenkasse auch keine alten Beiträge schuldig geblieben bin.


???????????????????

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Beitragvon DKV-Service-Center » 27.04.2008, 20:33

Hallo Robert , Hallo chnipama,

warum schuldet er der Kasse Unmengen an Geld? Dies bedeutet doch im Umkehrschluss nicht, das ich ab dem 01.04.07 dort eintreten muss...

Doch leider, ich dachte unsere Infos wären verstanden worden.
Seit dem 1.4.2007 ist das NEUE Gesetz in Kraft.
Es geht nicht nach will, hätte, könnte und möchte, Robert und alle anderen welche keine gesetzliche Krankenversicherung haben sind ZWANGS versichert.
Gruß

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Beitragvon Rossi » 28.04.2008, 19:25

Jepp, genauso isses.

In einem modernen Sozialstaat ist es nicht hinnehmbar, dass eine Vielzahl von Bürgern nicht sind.

Zitat aus der Begründung zum Gesetzentwurf GKV-WSG.

Wenn Du keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hast, dann unterliegst Du der Versicherungspflicht. Kann man sich leider nicht aussuchen. Ist ungefähr genauso, als wenn Du ne Arbeit aufnimmst und siehst ein nicht ein dadurch pflichtversichert zu sein. Da hilft leider kein mullen oder knullen.

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Beitragvon Pamira » 30.04.2008, 11:42

Tja, meinem Mann ist es genauso ergangen.

Er ist seit 2006 selbstständig und es war anfangs nicht möglich, Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Als dann das Gesetz 2007 kam, hat er sich auch bei seiner letzten GKV gemeldet und wollte einen Aufnahmeantrag stellen. Die Sachbearbeiterin sagte ihm, dass sie noch keine Verfahrensvorschriften hätten, alles wäre noch in der Schwebe und sie wüssten noch nicht, wie das neue Gesetz umgesetzt würde. Er solle sich in zwei Monaten nochmals melden. Das hat er dann verschlampt, bzw. verdrängt, weil ja eigentlich das Geld für die KV nicht wirklich übrig war. Ende des Jahres hat er dann einen zweiten Anlauf genommen und auch einen Antrag gestellt, Einkommenssteuerbescheide usw. vorgelegt und gewartet bis die KV sich meldet, was sie bis März nicht tat. Er ist dann wieder hin und hat erfahren, dass die Sachbearbeiterin nicht mehr dort tätig sei und offenbar Vorgänge nicht bearbeitet und diese verschwunden sind. Also alles nochmal von vorn. Das ging dann auch sehr schnell, innerhalb von zwei Wochen hatte er die Mitgliedsbescheinigung und dann kam der Hammer: Zwölf Monate Beitrag = 3.300 nachzahlen.

Über den Sinn und die Rechtmässigkeit ist hier ja schon umfassend geschrieben worden, man kommt nicht drum herum.

Wir können das nicht mit einem Schlag bezahlen und haben einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt. Ob der genehmigt wird, wissen wir noch nicht.
Was wir jedoch wissen ist, dass wenn der Antrag genehmigt wird, max. vier Teilbeträge möglich sind, was schon schwer genug wird. Aber, er gilt lt. Aussage der KV als beitragsrückständig und das bedeutet, dass er Versicherungsschutz nur für lebenserhaltende Sofortmassnahmen hat, solange der Rückstand nicht bezahlt ist.

Das mein Mann für ein Jahr KV-Beiträge nachzahlen muss, obwohl er nicht versichert war, mag ja fragwürdig genug sein, aber ihm dann noch, obwohl er zahlungswillig ist, noch den Versicherungsschutz zu verweigern, das macht mich schlichtweg wütend.

Jetzt habe ich hier den Tipp von Rossi gelesen dass man gem. § 186 Abs. 11 SGB V beantragen kann, den Rückstand zu erlassen bzw. zu ermässigen.
Wo kann ich den kompletten Inhalt dieses § nachlesen?

Schon mal jetzt vielen Dank für eine Antwort.

Pamira

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Beitragvon robert60 » 30.04.2008, 11:53

Pamira hat geschrieben:Das ging dann auch sehr schnell, innerhalb von zwei Wochen hatte er die Mitgliedsbescheinigung und dann kam der Hammer: Zwölf Monate Beitrag = 3.300 nachzahlen.

Über den Sinn und die Rechtmässigkeit ist hier ja schon umfassend geschrieben worden, man kommt nicht drum herum.

Wir können das nicht mit einem Schlag bezahlen und haben einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt. Ob der genehmigt wird, wissen wir noch nicht.
Was wir jedoch wissen ist, dass wenn der Antrag genehmigt wird, max. vier Teilbeträge möglich sind,




Genau das befürchte ich auch, ich habe das Geld nicht. Ich kann das auch nicht in 4 Teilbeträgen zahlen, so eine Ratenzahlung ist lachhaft.

Ich könnte gerade mal maximal 50 Euro im Monat abstottern, ganz zu schweigen von dem monatlichen zusätzlichen Beitrag.

Da droht einem doch Pfändung - Gerichtsvollzieher - Kontenpfändung mit Verlust der Bankverbindung.

Da bleibe ich doch lieber erst mal auf Tauchstation denn die Situation ist schon so schlimm dass ich eh schon meine ganze Existenz verlieren würde.

Es wundert mich gar nicht dass sich viele unversicherte noch immer nicht bei den Krankenkassen gemeldet haben wenn man alles verliert durch eine drohende Nachzahlung.

Ich hätte lieber Hartz IV kassieren sollen und auf der faulen Haut liegen, das wäre am Ende besser gewesen als zu versuchen dem Staat Geld zu sparen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 30.04.2008, 19:58

Jetzt habe ich hier den Tipp von Rossi gelesen dass man gem. § 186 Abs. 11 SGB V beantragen kann, den Rückstand zu erlassen bzw. zu ermässigen.
Wo kann ich den kompletten Inhalt dieses § nachlesen?


Dieses ist im SGB V nachzulesen:

Guckst Du hier: http://gesetze.bmas.de/Gesetze/gesetze.htm

Explizit findet man diese unter dem § 186 SGB V

Hier heisst es:

§ 186 SGB V Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

...

(11) Die Mitgliedschaft der nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Versicherungspflichtigen beginnt mit dem ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland. Die Mitgliedschaft von Ausländern, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, beginnt mit dem ersten Tag der Geltung der Niederlassungserlaubnis oder der Aufenthaltserlaubnis. Für Personen, die am 1. April 2007 keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, beginnt die Mitgliedschaft an diesem Tag. Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach den in Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkten an, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung vorzusehen, dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann.






Tja, was heisst das jetzt "Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, ". Dieses wird total unterschiedlich gesehen.

Eins ist schon mal Fakt; die KV hat in der Satzung Konstellationen zu regeln, in denen

1. der Beitrag ermäßigt
oder
2. der Beitrag gestundet
oder
3. der Beitrag erlassen wird


Und wie es aussieht, stunden die meisten Krankenkassen nur, mehr nicht. Eine Ermässigung oder ein Erlass findet man in vielen Satzungen überhaupt nicht.

Meine persönliche Einschätzung ist hier, dass diese Probelmatik demnächst noch viel Arbeit für die Sozialgerichte bedeutet.

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Beitragvon robert60 » 30.04.2008, 21:01

Das ist wirklich ein tolles Gesetz - es hilft überhaupt nicht den Leuten die kein Geld haben, aber ihr Leben durch eigene Hände Arbeit bestreiten wollen und nicht zu einem Fall Manager gehen wollen.

Man merkt deutlich dass Leute das Gesetz machen die keine Angst um ihre Existenz haben müssen.

Ich habe inzwischen Kontakt zu weiteren Kollegen bekommen, auch diese haben sich immer noch nicht bei den Krankenkassen gemeldet weil sie nicht wissen wie sie das bezahlen sollen, noch dazu rückständige Beiträge.

Da wundert man sich dass es bisher so wenig "Rückkehrer" gegeben hat, so wie es aussieht haben noch eine stattliche Zahl an Menschen Angst vor ihrer Krankenversicherung - dank dem Gummiparagraphen und rücksichtslosen Vorständen die versuchen den Beitrag einzutreiben.

Ich versuche inzwischen weitere Arbeit zu finden in einem Angestelltenverhältnis um meine finanzielle Lage zu verbessern. Bis dahin lebe ich weiter ohne Versicherung weil ich kein Geld habe.

Gott schütze mich und meine Gesundheit - wie bisher

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Beitragvon DKV-Service-Center » 01.05.2008, 10:04

Hallo Robert bevor ich aufs Rad steige muss ich dich noch vor eine Falle warnen :-)

[quote]Ich versuche inzwischen weitere Arbeit zu finden in einem Angestelltenverhältnis um meine finanzielle Lage zu verbessern. Bis dahin lebe ich weiter ohne Versicherung weil ich kein Geld habe.
Gott schütze mich und meine Gesundheit - wie bisher[/quote][/quote]

Das ist dann der Zeitpunkt, wo die Nachforderung dich besonders hart trifft. Durch die Aufnahme einer vversicherungspflichtigen Beschäftigung wird die Vorversicherung ermittelt oder wie in deinem Fall du hattest ja keine :-). Dann erhältst du zwar über das Arbeitsverhältnis eine sogenannte Notversorgung aber bis zum Ausgleich der Rückstände oder deren Vergleich eben keinen Vollwertigen Krankenversicherungsschutz.
Gruß Und jetzt gehts los schönen Männertag.


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