Wechsel PKV -> GKV nach Aufgabe Selbständigkeit

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SvenCThimm
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Wechsel PKV -> GKV nach Aufgabe Selbständigkeit

Beitragvon SvenCThimm » 14.04.2008, 00:22

Hallo!

Bin zurzeit selbständig - aber das könnte sich bald ändern. :cry: Wie gehe ich dann mit der PKV um?

Der zukünftige Arbeitgeber würde ja bei der GKV einen Anteil von 50% zahlen - bei der PKV zahle ich alles. Oder wie ist das in der Praxis???


Gruß, Sven

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Beitragvon Rossi » 14.04.2008, 08:20

Nööh, auch bei einer PKV trägt der Arbeitgeber einen Anteil.

Aber eine PKV wird bei einer nichtselbständigen Tätigkeit nicht möglich sein. Du musst dann erst einmal 3 Jahre lang oberhalb der JAG liegen und danach kannst Du erst wieder zur PKV wechseln.

SvenCThimm
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Beitragvon SvenCThimm » 14.04.2008, 08:59

OK - habe mich wohl falsch bzw. unklar ausgedrückt:

Ich bin zurzeit in der PKV versichert. Sagen wir, ich zahle zurzeit 500 € pro Monat. Wenn ich angestellt arbeite, muss ich diesen Betrag ja komplett aus meinem Nettoeinkommen zahlen?!

Oder ist es in diesem Fall üblich, einen Deal mit dem Arbeitgeber zu machen, da er ja keine GKV zahlen muss.

Bzw. gibt es überhaupt eine Möglichkeit, unter diesen Umständen von der PKV in die GKV zu wechseln???

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Beitragvon DKV-Service-Center » 14.04.2008, 10:36

Hallo SvenCThimm,
wenn Sie unter 55 Jahre sind und wieder Angestellt werden und das Gewerbe abmelden müssen Sie in der Regel wieder in die GKV.
Gruß

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Beitragvon Rossi » 14.04.2008, 12:48

Also nehmen wir mal an SvenCThimm ist über 55 Jahre alt und war in den letzten 5 Jahren mehr als die Hälfte selbständig. Dann wird natürlich keine Versicherungspflicht für diesen neuen Job ausgelöst.

Aber dann kommt es!

Wenn die private KV die Vertragsleistungen im Sinne von § 257 Abs. 2 a SGB V anbietet, dann bekommt er auch einen Beitragszuschuss für diese private KV, genauso als wenn er versicherungspflichtig beschäftigt wäre.

Also muss er den Beitrag für die private KV nicht allein löhnen. Darum ging es doch wohl hier, oder!?!?

Ist der Poster hingegen noch keine 55 Jahre alt, dann landet er in der Solidargemeischaft und muss dort mindestens 3 Jahre verbleiben.

Aber so einen Beitragshöchstzahler für die gesetzliche KV ist ja nicht schlecht.


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