Rückwirkende Zahlung von Beiträgen....

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loldongs
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Rückwirkende Zahlung von Beiträgen....

Beitragvon loldongs » 17.04.2008, 00:33

hallo,
folgende situation habe ich gerade zu bewältigen:

meine KV ruhte während meiner zivildienstzeit. ich habe am 22.02.2008 meinen zivildienst beendet, daraufhin meiner Krankenkasse mitgeteilt das ich nicht mehr zivildienstleistender bin, worauf ich einen antrag auf beitritt in die familienversicherung im märz zugesandt bekam, da ich ja noch 22 sei, und dieses noch möglich wäre. diesen füllte ich auch zügigst aus, und schickte ihn an meine krankenkasse zurück.

am 05. april, 2 tage nach meinem 23ten geburtstag erhielt ich eine nachricht meiner krankenkasse, in welcher stand, dass eine aufnahme in die familienversicherung dennoch nicht mehr möglich sei, da ich mein 23tes lebensjahr schon bereits vollendet habe. in diesem schreiben enthalten war eine empfehlung das ich doch eine freiwillige versicherung beantragen solle, mit einem beigelegtem antragsformular.

daraufhin rief ich die krankenkasse noch einmal an, und sagte ihr das ich doch bereits mitglied sei, nur würde meine krankenversicherung ruhen, und sie sollen sich doch bitte einmal darum kümmern.

der ausgang dieser geschichte: ich soll nächsten monat insgesamt 288€ bezahlen damit ich rückwirkend zum 22. 02. 2008 versichert bin, welches mir momentan finanziell nicht möglich ist. gibt es wege oder mittel den beitrag senken zu können? rückwirkende familienversicherung oder dergleichen für die paar monate bis zum 03.04. ?

alternativ bleibt mir nur ratenzahlung übrig, sofern die krankenkasse dieses zulässt.

interessanterweise waren diese schreiben voller rechtschreibfehler.. wundert mich was bei meiner KK für leute angestellt sind.... :( :(

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.04.2008, 18:25

Also irgendetwas passt da nicht.

Der Anspruch auf Familienversicherung besteht kraft Gesetzes. Bei den Wehrdienstleistenden ruht der Anspruch auf Fami während dieser Zeit. D. h. am Ende des Wehrdienstes lebte Dein Familienhilfeanspruch wieder auf. Und der geht klipp und klar bis zur Vollendung des 23. Lebensjahr - vorausgesetzt Du hast kein anderes Einkommnen oberhalb von 355,00 Euro.

Will heissen, der Fami-Anspruch geht vom 22.02.2008 - 03.04.2008. Das ist meines Erachtens mehr als eindeutig. In dieser Konstellation hast Du nunmehr die Möglichkeit der KV den freiwilligen Beitritt anzuzeigen. Du musst es nicht, Du kannst es aber. Zeigst Du der KV den Beitritt nicht ein, dann bist Du auch nicht freiwillig versichert.

Wenn Du dann allerdings keine andere Absicherung im Krankheitsfall hast, dann bist Du allerdings kraft Gesetzes gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert.

Also, Du kannst Dir jetzt aussuchen, den Beitritt nicht anzeigen, dann keine freiwillige KV aber postwendend (wenn keine andere KV) pflichtversichert. Die Beitragshöhe für diese verschiedenen Versicherungsarten ist gleich.

Den Beitritt musst Du innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden (Vollendung des 23. Lebensjahres) anzeigen.

Ich persönlich würde Dir zur freiwilligen KV raten. Der Beitrag dürfte ca. 130,00 Euro monatlich betragen.

Ne Frage, wie lange dauerte der Zivildienst. Wenn er mindestens 12 Monate betragen hat, dann solltest Du zur Arbeitsagentur im Schweinsgalopp rennen und ALG I beantragen. Die Wehrdienstzeit ist unter Umständen beitragspflichtig für die Arbeitslosenversicherung. Hierdurch kann man ein Anspruch auf ALG I begründen und diese Leistung löst dann Sozialversicherungspflicht aus.

loldongs
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Beitragvon loldongs » 17.04.2008, 18:50

hallo,

exakt. genau diesen anspruch werde ich auch geltend machen. einkommen hatte ich keines nach der beendigung meines zivildienstes.

die 130€ muss ich löhnen weil ich mich derzeit in der vorbereitung eines längeren auslandsaufenthaltes befinde, und ich hunderte arztbesuche vor mir habe, der zivildienst ging nur ~6 monate bei mir, da ich vorzeitig entlassen wurde.


über die kündigung werde ich mich noch einmal informieren, welche dokumente meine KK von mir haben will.


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