über 23 und ausbildungssuchend

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

trutze
Beiträge: 1
Registriert: 18.04.2008, 10:49

über 23 und ausbildungssuchend

Beitragvon trutze » 18.04.2008, 11:00

Hallo,

Ich habe zwar schon die such funktion ausgenutzt, aber ganz kare Antworten leider nicht gefunden.

Die Situation is folgende,
ich bin im Januar 23 geworden und hatte meine Ausbildung im Dezember abgebrochen, weil Ich meinen gewünschten Studienplatz bekommen habe,
leider aber erst ab Wintersemester.

Um weiter KIndergeld zu erhalten habe ich mich ausbildungssuchend gemeldet, dafür haben meine Hochschulbewerbungen ausgereicht und ich bekomme also weiter KIndergeld.

Ich habe einen 400 Euro JOb für die Zeit bis zum Studium, um zu sparen,
da ich fürs Studium im JUli/August umziehen muss.

Nun hat mir die Krankenkasse geschreiben, dass ich mich rückwirkend für die letzten drei Monate freiwillig versichern muss und auch bis zum Studium nicht mehr in die Familienversicherung rein komme,
- bringt da ausbildungssuchend gemeldet sein gar nichts?


Nun, also da ich für mein Studium in die Niederlande auswandere,
komme ich auch im Studium dann nicht mehr in die Familienversicherung, ich muss mich wegen Nebenjob niederländisch versichern.

Deswegen wäre es egal ob ich in der selben Versicherung bleibe wie meine Eltern oder eine adere nehme.

Gibts es Versicherungen die besonders günstige Freiwilligen Beiträge anbieten oder ist das überall einheitspreis?


Hoffe es kennt jemand ein paar Tipps für mich, lieben Dank im Vorraus!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 18.04.2008, 19:39

Völlig korrekt. Die Familienversicherung endete mit der Vollendung des 23. Lebensjahres. Das hat auch nichts damit zu tun, dass Du ausbildungssuchend bist. Dieses ist nur für die Kindergeldgewährung wichtig.

Da Du offensichtlich seit Janaur 2008 (Vollendung 23. Lebensjahr) keine Krankenversicherung hast, kannst Du dir jetzt aussuchen:

1. entweder beantragt Du innerhalb von 3 Monaten nach der Vollendung des 23. Lebensjahres die freiwillige KV in der gesetzlichen KV

2. oder Du schliesst ein private KV ab

machst Du das nicht, dann bist Du Kraft gesetzes wieder bei Deiner alten GKV pflichtversichert. Wenn die private KV erst jetzt oder in nächsten Monat beginnt, dann bist Du in der Zwischenzeit auch bei der alten GKV pflichtversichert.

Der Beitrag ist gleich, ob Du freiwillig oder pflichtversichert bist. Ab ca. 130,00 Euro monatlich geht es los.

Was ne private Versicherung kostet, kann ich Dir nicht sagen. Dafür haben wir hier aber Experten der PKV.

Ich persönlich würde Dir empfehlen eine freiwillige KV bei der GKV zu beantragen und diese zum Zeitpunkt des Umzuges in die Niederlande zu kündigen.

Dadurch hättest Du nämlich den Vorteil, wenn Du aus den Niederlanden zurückkommst, dass Du wieder danach pflichtversichert in der GKV bist.

Schliesst Du eine private KV ab, dann muss Dich die gesetzliche nach dem Auslandsaufenthalt nicht wieder aufnehmen. Du kannst dann nur noch zur PKV. Im umgekehrten Fall (freiwillige KV in der GKV bis zum Umzug) hast Du nach dem Auslandsaufenthalt sogar ein Wahlrecht, ob Du ne private oder ne gesetzliche KV nimmst.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 93 Gäste