Betragsrückforderung Freiwillig versichert

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

blambers
Beiträge: 1
Registriert: 21.04.2008, 11:49

Betragsrückforderung Freiwillig versichert

Beitragvon blambers » 21.04.2008, 12:46

Hallo,
es folgt ein leicht komplizierter Sachverhalt, ich hoffe es lässt sich niemand davon abschrecken :lol:
Ich bin freiwillig seit 1.5.06 in meiner jetzigen GKV versichert. Berechnungsgrundlage war mein Einkommensteuerbescheid 2002. Am 22.5.06 erhielt ich meinen Steuerbescheid 2003. Zum Ende 2006 forderte die Krankenkasse meine Steuerbescheide für 2005 und 2006 an, die mir bis dahin ja noch nicht vorlagen.

Am 2.3.07 erhielt ich den Bescheid für 2004 und am 20.8.07 für 2005. Anfang 2008 wurde der für 2005 eingefordert, den ich auch losschickte. Kurz darauf forderten Sie auch 2004 und 2003 an. Auch diese schickte ich los und hatte nun das Problem, daß nur in 2003 mein Einkommen höher lag und damit eine Erhöhung fällig gewesen wäre. Ich erhielt von der Krankenkasse eine Beitragsrückforderung ab 1.5.06 bis heute. Die niedrigeren Bescheide aus 2004 und 2005 ignorierten sie.

Ich legte Widerspruch ein und erhielt eine korrigierte Berechnung. Die war immer noch nicht o.k. ,also legte ich abermals Widerspruch ein und erhielt nun die 2. Korrektur. Der ganze Vorfall scheint bis dato, nicht beim Widerspruchsausschuß gelandet zu sein.

Mir scheint die Nachforderung jetzt zwar in Ordnung, ich bin jedoch so irritiert darüber, daß ich permanent von denen angerufen und gefragt werde, ob das denn in meinem Sinne ist. Habe ich die Wahl, ob ich zahle oder nicht? Ist es das Problem der Krankenkasse, wenn sie immer nur 2004 und 2005 anfordern, anstatt mal nach 2003 zu fragen. Oder können Sie sich darauf berufen, daß ich ja verpflichtet bin die aktuellen Bescheide unaufgefordert vorzulegen?

Es wäre klasse, wenn sich jemand damit auskennt und mir antworten würde. Danke

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 21.04.2008, 17:18

Hallo blambers,
leider kennen wir die Bescheide nicht und auch nicht das aktuelle Einkommen, weder die Kasse noch den Beitrag.
Hier Hilfestellung zu geben ist aus der Ferne sehr schwierig! Da Sie 2x in Einspruch gingen und jedesmal eine Nachbearbeitung stattfand, scheint es mir als ob die zu bearbeitende Stelle ein wenig unsicher ist , desshalb warscheinlich auch nachtelefoniert.
Tip: ich würde den Bescheid nochmals überprüfen lassen,
Gruß


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 78 Gäste