Hallo,
ich war immer privat versichert, bin jetzt in der Elternzeit allerdings wegen Teilzeittätigkeit und damit einem Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV.
Ich bin nicht befreit für die Dauer der Elternzeit.
Wenn ich jetzt wieder meine alte Vollzeittätigkeit zu meinem normalen Gehalt über der Bemessungsgrenze aufnehme, gelten für mich dann die Voraussetzungen von SGB V Absatz 4? D.h. dass in dem Fall die 3-Jahres-Frist nicht gilt und ich sofort wieder in die PKV wechseln kann?
Vielen Dank!
Grüße
Rilli
Wechsel in PKV nach Elterzeit (ohne Befreiung in Elternzeit)
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