Hallo !!
Ich habe im September letzten Jahres meinen Arbeitgeber gewechselt und habe Ihm gebeten bei mich bei meiner alten gesetzl. Krankenversicherung zu versichern.
Ende Dezember erhalte ich einen Brief von meiner KV, dass ich meine Gesundheitskarte zurückschicken soll, da ich nicht mehr bei Ihnen versichert bin.
Im Klartext hat meine KV den Antrag meines Arbeitgbers verschlampt und ich habe drei Monate gezahlt ohne versichert zu sein.
Kann ich eigentlich meinen Beitrag für diese drei Monate zurückfordern, Versicherungsschutz bestand ja nicht?
Mit Gruß, Petmal.[/b]
3 Monate unverschuldet ohne gesetzlich KV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nee, dat geht nicht.
Die Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt) entsteht kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Wenn hier etwas verschlampt wurde, so ist das richtig zu stellen. Das kann man nicht umgehen. Du bist auch definitiv versichert gewesen. Das Ganze musst halt eben richtig gestellt werden.
Die Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt) entsteht kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Wenn hier etwas verschlampt wurde, so ist das richtig zu stellen. Das kann man nicht umgehen. Du bist auch definitiv versichert gewesen. Das Ganze musst halt eben richtig gestellt werden.
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