Selbstständig mit 1100 €

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Ralf11_11
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Selbstständig mit 1100 €

Beitragvon Ralf11_11 » 03.05.2008, 11:36

Hallo Forum,

ich bin mir noch unschlüssig über die weitere Vorgehensweise und bitte um Rat:

ich bin Juni 2007 in die Selbstständigkeit gegangen, ich war damals in Arbeitslosigkeit (ALGII). Zu der gleichen Zeit ist meine Lebensgefährtin in ein Arbeitsverhältnis eingestiegen. Das Arbeitsamt hat dadurch meine Bezüge gesperrt, und die beantragte Förderung nicht gewährt, mich jedoch noch weiter bis 31.10.2007 krankenversichert. Um die Zeit zu überbrücken habe ich mir von Ihr und anderen Geld per privater Schuld geliehen bis im August die ersten Einnahmen entstanden.

Im November dann hat sich die Krankenkasse gemeldet und wollte mich versichern. Mein Umsatz lag damals bei € 900-1000 monatlich. Die € 300 die die Krankenkasse als Beitrag am Telefon nannte konnte ich nicht zahlen worauf die Sachbearbeiterin sagte: "Dann wirds teuerer".

Es wurde teurer. -fr- Die Krankenkasse fordert nun per Mahnbescheid € 580 pro Monat plus Mahngebühren € 50 - 100.
Seit letzten Monat ist mein Umsatz auf 1200-1300 gestiegen, ich habe Ausgaben/Kosten meine Selbstständigkeit betreffend und ich zahle Kindesunterhalt.

Meine Fragen mit Bitte um Insipiration :

1)Die Krankenkasse legt zur Berechnung nicht mein Umsatz oder Einkommen zur Basis, hat das nicht mal angefordert (wurde nur telefonisch drüber gesprochen). Wonach berechnen sich die Beiträge?
Welche Beträge werden zugrunde gelegt. Bereinigt von Ausgaben wie Steuerzahlungen, Berufsgenossenschaft Fahrkosten usw. ?

2)Kann ich ohne zum Arbeitsamt zu gehen niedrigere Bemessungsgrenzen gegenüber der Krankenkasse durchsetzen?

3)Muss ich um ganz aus der Krankenkasse zu kommen erst in die Private wechseln oder gibt es gar keinen Weg mehr ohne Krankenkasse


PS: ich habe die Krankenkasse in dem betroffenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen sprich: war nicht beim Arzt

Lieber Gruss

Ralf

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.05.2008, 17:44

PS: ich habe die Krankenkasse in dem betroffenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen sprich: war nicht beim Arzt


Das spielt seit dem 01.04.2007 keine Rolle mehr. Da Du nicht krankenversichert bist, unterliegst Du kraft Gesetzes seit dem 01.11.2007 wieder der Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Da ist nichts dran zu rütteln.

Da Du deine Einkommensverhältnisse nicht mitgeteilt hast, wirst Du zum Höchstsatz von 3.600,00 Euro eingestuft.

Ich würde Dir persönlich raten, im Schweinsgalopp Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen und leider Gottes die Hose herunter zu lassen. Evtl. hast Du noch Glück und es könnte ein wenig billiger werden.

Ansonsten kannst Du natürlich künftig der Versicherungspflicht entfliehen, indem Du ne private Krankenversicherung abschliesst. Dieses geht aber nur für die Zunkunft und niemals rückwirkend. D. h. in der Zwischenzeit - bis zum Beginn der privaten KV - bist Du verischerungspflichtig in der GKV.


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