Unterschied pflicht- oder freiwillig versichert in der GKV

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Sunny84
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Unterschied pflicht- oder freiwillig versichert in der GKV

Beitragvon Sunny84 » 03.05.2008, 15:30

Habe mal eine vielleicht "dumme" Frage:

Was macht es bei der Gehaltsabrechnung für einen Unterschied, ob ich nun pflicht- oder freiwillig versichert in der GKV bin, wenn ich über die Beitrags-Bemessungsgrundlage komme, dies aber nunmal noch nicht 3 Jahre der Fall war? Ob jetzt der AG mir bei der freiwillig versicherten GKV den KV- und PV-Anteil bezuschusst oder ob dieser AG-Anteil, wenn ich pflichtversichert bin, "normal" abgeführt wird?? Kommt doch beides aufs Gleiche (Nettogehalt) raus (wenn der AG sowieso alle Beiträge für mich abführt)??

Für eine Antwort wäre ich dankbar!!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.05.2008, 17:47

Dem Grunde nach dürfte es gleich sein. Zumindest von der Kohle her. Nur mit dem Unterschied, dass bei einer freiwilligen KV du selber alles an die KV abführst; hier bekommst Du einen Beitragszuschuss. Bei der Pflichtversicherung muss der Arbeitgeber alles abführen.

Sunny84
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Beitragvon Sunny84 » 03.05.2008, 19:13

Danke für die schnelle Antwort!

Das hilft mir schonmal sehr weiter! Wenn auch noch vereinbart wird, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Beiträge, die eigentlich der AN abzführen hat, für ihn direkt über das betriebliche Konto abführt, bestätigt es mir ja, dass es im Prinzip gar kein Unterschied ist, außer die Bezeichnung freiwillig versichert und dass es in der Gehaltsabrechnung an anderer Stelle ausgewiesen wird.

Wofür dann dieser komplizierte Kram?? Ich versteh denn Sinn und die Logik da nicht so ganz, warum dann zwischen pflicht- und freiwillig versichert (in der Gesetzlichen) überhaupt unterschieden wird?!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.05.2008, 20:43

Wofür dann dieser komplizierte Kram??


Relativ einfach. Ein freiwillig Versicherter hat ein Wahlrecht; er kann sich auch eine private KV aussuchen. Der Pflichtversicherte hat nur ein Wahlrecht - mit den Bindungsfristen - innerhalb der gesetzlichen KV.


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