Hallo
Habe mal eine Frage oder auch mehrere ich hoffe mir kann jemand helfen.Ich weiß auch nicht mehr weiter.
Ich kann keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen bin auf 400 Euro Basis und mein chaf bezahlt sie beiträge nicht was er ja auch nicht muss.
Und ich lebe mit meinem freund zusammen und er ist auch nicht jemand der viel verdient es reicht mal gerade so. und wir haben noch einen Sohn.
NUn meine Frage kann ich mich irgendwie versichern lassen übers Arbeitsamt o.ä.??? weil so geht das ja acuh nicht aber ich habe kein Schreiben bekommen das ich nicht mehr versichert bin also ich weiß acuh nicht bin ich nun versichert oder nicht????
Bitte helft mir ich weiß echt nicht mehr weiter.
LG
Brauche Hilfe dringende Frage
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Echt, dadurch hat Dein Chef Nachteile?!?
Verstehe ich nicht. Er hat vermutlich einen schlechten Steuerberater, oder die Batterien von seinem Taschenrechner sind leer.
Die Anstellung mit einem Lohn mit 401,00 Euro ist sogar günstiger für den Chef. Du musst nämlich berücksichtigen, dass Dein Chef auch Lohnnebenabgaben hat.
Es ist eine einfache Berechung:
1. geringfügige Beschäftigung mit 400,00 Euro
400,00 Euro Lohn
120,00 Euro pauschale Nebenabgabe (30 % zu zahlen an die Knappschaft Bahn See
-------------------
520,00 Euro Lohnkosten für den Chef
2.sv-pflichtige Beschäftigung mit 401,00 Euro Lohn
401,00 Euro Lohn
78,20 Euro 1/2 Anteil des Arbeitgebers für SV-Beiträge (KV / RV / AV)
-------------------
478,20 Euro Lohnkosten für den Chef
In dieser Konstellation muss man nämlich berücksichtigen, dass die Beiträge zur Sozialversicherung jeweils vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu teilen sind. Bei den 400,00 Euro Kräften zahlt der Chef alles selber.
D. h. in dieser Konstellation bekommst Du nur noch 322,80 Euro ausgezahlt, bist aber in allen Zweigen (KV/PV/RV/AV) abgesichert.
Vermutlich wird Dein Chef dann sagen, nee dann muss ich aber Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezahlen.
Wenn dieser Spruch kommt, dann falle ich rückwärts vom Stuhl.
Dann kannst Du ihm ausrichten, dass er auch bei den 400,00 Euro-Kräften definitiv Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen zahlen muss. Denn Du bist eine Beschäftigte und diese haben hierauf einen Anspruch.
Ansonsten kannst Du bei der ARGE mal die Einkommensverhältnisse überprüfen lassen, ob ihr dort evtl. einen Anspruch habt, oder gar ein Beitragszuschuss gem. § 26 SGB II für die Krankenversicherung gewährt werden kann. Hängt aber vom gesamten Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ab.
Ferner bist Du schon längst offensichtlich gem. § 5 Abs . 1 Nr.1 3 SGB V pflichtversichert, da Du offensichtlich ohne Krankenversicherung bist und zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen bist.. Problem ist nur, dass das Lasso der gesetzlichen Krankenkasse Dich derzeit noch nicht eingefangen hat, obwohl diese Versicherungspficht schon seit dem 01.04.2007 besteht. Aber irgendwann kommt es raus. Der Beitrag geht bei 130,00 Euro monatlich los.
Verstehe ich nicht. Er hat vermutlich einen schlechten Steuerberater, oder die Batterien von seinem Taschenrechner sind leer.
Die Anstellung mit einem Lohn mit 401,00 Euro ist sogar günstiger für den Chef. Du musst nämlich berücksichtigen, dass Dein Chef auch Lohnnebenabgaben hat.
Es ist eine einfache Berechung:
1. geringfügige Beschäftigung mit 400,00 Euro
400,00 Euro Lohn
120,00 Euro pauschale Nebenabgabe (30 % zu zahlen an die Knappschaft Bahn See
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520,00 Euro Lohnkosten für den Chef
2.sv-pflichtige Beschäftigung mit 401,00 Euro Lohn
401,00 Euro Lohn
78,20 Euro 1/2 Anteil des Arbeitgebers für SV-Beiträge (KV / RV / AV)
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478,20 Euro Lohnkosten für den Chef
In dieser Konstellation muss man nämlich berücksichtigen, dass die Beiträge zur Sozialversicherung jeweils vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu teilen sind. Bei den 400,00 Euro Kräften zahlt der Chef alles selber.
D. h. in dieser Konstellation bekommst Du nur noch 322,80 Euro ausgezahlt, bist aber in allen Zweigen (KV/PV/RV/AV) abgesichert.
Vermutlich wird Dein Chef dann sagen, nee dann muss ich aber Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezahlen.
Wenn dieser Spruch kommt, dann falle ich rückwärts vom Stuhl.
Dann kannst Du ihm ausrichten, dass er auch bei den 400,00 Euro-Kräften definitiv Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen zahlen muss. Denn Du bist eine Beschäftigte und diese haben hierauf einen Anspruch.
Ansonsten kannst Du bei der ARGE mal die Einkommensverhältnisse überprüfen lassen, ob ihr dort evtl. einen Anspruch habt, oder gar ein Beitragszuschuss gem. § 26 SGB II für die Krankenversicherung gewährt werden kann. Hängt aber vom gesamten Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ab.
Ferner bist Du schon längst offensichtlich gem. § 5 Abs . 1 Nr.1 3 SGB V pflichtversichert, da Du offensichtlich ohne Krankenversicherung bist und zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen bist.. Problem ist nur, dass das Lasso der gesetzlichen Krankenkasse Dich derzeit noch nicht eingefangen hat, obwohl diese Versicherungspficht schon seit dem 01.04.2007 besteht. Aber irgendwann kommt es raus. Der Beitrag geht bei 130,00 Euro monatlich los.
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