Hallo nettes Forum,
ich befinde mich im Streit mit dem Arbeitgeber und beziehe ALG.
Wenn die Kündigung durch das Arbeitsgericht wirksam werden sollte, läuft das ALG nächsten Monat aus.
Hartz IV kann ich nicht beantragen.
Seit mehr als 30 Jahren bin ich bei der Barmer versichert.
Mir welchem KV-Betrag muss ich rechnen??
Ich müsste mich zuerst mit Ersparnissen 'über Wasser' halten, geht aber nicht lange.
Vielen Dank für eine Antwort oder auch Ratschläge!!!
Geka.
KV nach ALG
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Die Beitragshöhe für die freiwillige KV ist in § 240 SGB V geregelt. Zusätzlich räumt der Gesetzgeber den Krankenkassen in der Satzung noch die Möglichkeit ein, etwas zu regeln.
Es kommt also immer drauf an. Insbesondere, wenn Du bpsw. verheiratet bist, dann zählt auch das Einkommen des Ehegattens teilweise für die Beitragsbemessung.
Ansonsten gibt es eine Mindestgrenze (beitragspflichtige Einnahme) in der man mindestens eingestuft werden muss. Diese beträgt derzeit ca. 822,00 Euro. Hiervon sind dann die jeweiligen Beitragssätze zu zahlen (KV / zusätzlicher Beitrag / PV). Liegt Dein Einkommen drüber, zahlst Du mehr. Liegt es drunter, wirst Du fiktiv mit 822,00 Euro eingestuft. Vermögen zählt hier nicht, nur die Zinseinkünfte hieraus.
Es kommt also immer drauf an. Insbesondere, wenn Du bpsw. verheiratet bist, dann zählt auch das Einkommen des Ehegattens teilweise für die Beitragsbemessung.
Ansonsten gibt es eine Mindestgrenze (beitragspflichtige Einnahme) in der man mindestens eingestuft werden muss. Diese beträgt derzeit ca. 822,00 Euro. Hiervon sind dann die jeweiligen Beitragssätze zu zahlen (KV / zusätzlicher Beitrag / PV). Liegt Dein Einkommen drüber, zahlst Du mehr. Liegt es drunter, wirst Du fiktiv mit 822,00 Euro eingestuft. Vermögen zählt hier nicht, nur die Zinseinkünfte hieraus.
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